- VonAndrea Kästleschließen
Attenhausens Idylle wird schon eingeschränkt durch die Autobahn und einen Funkmast. Jetzt wollen die Bewohner nicht auch noch eine PV-Anlage vor der Haustür.
Icking – In allen Kommunen gibt es derzeit Anträge von Eigentümern, die auf ihren Grundstücken Photovoltaik (PV)-Freiflächen-Anlagen errichten wollen. Das ist in Icking nicht anders. Ein solcher Antrag liegt für ein Gelände an der B11 vor, zwei weitere für Attenhausen. Allerdings formiert sich in der Isartalgemeinde bereits Widerstand gegen eines dieser Vorhaben: das zwischen der Autobahn und der Wohnbebauung von Attenhausen, nördlich der „Schrauberei“.
In Isartalgemeinde formiert sich Widerstand
In der Gemeinderatssitzung am Montagabend standen zwar alle drei potenziellen Anlagen auf der Tagesordnung. Sie wurden dem Gremium lediglich vorgestellt, besprochen wurde noch nichts. Bürgermeisterin Verena Reithmann (UBI) meinte, sie wolle erst alle Standorte in Augenschein nehmen. Am 16. Januar soll dann eine Sondersitzung zu dem Thema stattfinden. Dem stimmten die Ratskollegen einhellig zu.
Derweil hatten sich hinten im Sitzungssaal rund 20 Attenhauser eingefunden, die sich ebenfalls einig waren – nämlich darin, dass der Standort zwischen Autobahn und Ort höchst ungünstig sei. Er liegt in einer Senke, man würde von Attenhausen aus die Solarpanele immer sehen. Erst war nur vorgesehen, ein paar Platten entlang der Autobahn zu errichten, jetzt sei die angedachte Fläche fünfmal so groß. „Das gibt“, meinte einer der Betroffenen nach der Sitzung, „eine reflektierende Wirkung, und zwar vom Schall wie vom Licht.“
Angst vor Wertminderung der Immobilien
Befürchtet wird zudem eine Wertminderung der Immobilien vor der Haustür. Ganz allgemein, so war zu hören, fühlen sich die Attenhauser von der Muttergemeinde schlecht behandelt: „Zu uns werden alle Negativeinrichtungen ausgelagert.“ Erst die Autobahn und dann die Geothermie, die sich als nicht rentabel erwies. Ein Funkturm steht auch auf Attenhauser Flur. Eine der Anwesenden, Evelyn Caprano, fasste zusammen: „Eine Freiflächenanlage der Größe gehört nicht ins Dorf, das ist so.“ Auch Landwirte waren in die Sitzung gekommen, darunter Jana und Stephan Burlein, die Legehennen und acht bis zehn Mastochsen halten. Sie wollen ihren Betrieb ausweiten, für den gewünschten Freilaufstall in Kaltenbrunn erhielten sie genau an dem Abend die Zustimmung des Gemeinderats. Sie sagten: „Der Druck auf Ackerflächen wird ohnehin immer größer, man kann doch nicht das Land hektarweise zuknallen.“
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Das denkt auch Ruth-Maria Frech, Bäuerin aus Irschenhausen, die zwar selbst nicht direkt betroffen ist von den PV-Anlagen, aber aus Solidarität ebenfalls anwesend war. Den Landwirten, meinte sie, dürften nicht die letzten möglichen Pachtflächen genommen werden: „Wir reden von Eigenversorgung mit Strom. Aber haben wir auch schon über Eigenversorgung mit Lebensmitteln geredet?“
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Alle Anwesenden betonten, nicht gegen PV-Anlagen generell zu sein. Manche fanden, die gehörten einfach nur auf Dächer. Andere sagten, auf dem Areal, auf dem die Probebohrungen für die Geothermie stattgefunden haben, könne man ruhig Paneele installieren. Das Areal sei kaum einsehbar, der Boden dort ohnehin so verdichtet, dass man nichts mehr anbauen kann.
Ortsbegehung am 14. Januar
Ralph Koblovsky sagte: „Wegen der Geothermie war damals das halbe Dorf zerstritten. Ich habe Angst, dass jetzt das nächste Streitthema auf dem Tisch ist.“ Einige erklärten, bei der Ortsbegehung dabei sein zu wollen. Die wurde jetzt mal auf den 14. Januar festgelegt. Genaueres wird von der Gemeinde noch bekannt gegeben.
Kriterienkatalog für PV-Freiflächen-Anlagen
Das Gelände, das einige Attenhauser nicht als Photovoltaik-Freiflächen-Anlage genutzt haben wollen, liegt östlich der Autobahn und umfasst etwa einen Hektar. Die zwei weiteren Flächen, für die Anträge vorliegen, befinden sich zwischen Ebenhausen und Icking an der B11 sowie ebenfalls in Attenhausen – auf dem knapp 20 000 Quadratmeter großen Areal, auf dem die Probebohrungen für die Geothermie stattfanden.
In der Gemeinderatssitzung am Montag wurde zu den einzelnen Standorten noch nichts gesagt. Das Gremium verabschiedete aber einen Kriterienkatalog, den Grundstücke erfüllen müssen, wenn sie mit Solarplatten bestückt werden sollen. Demnach muss bei solchen Projekten über die Energiegenossenschaft Icking eine Bürgerbeteiligung von mindestens 25,1 Prozent möglich sein. Die Betreibergesellschaft soll außerdem ihren Sitz immer in der Gemeinde haben. Weiter wurde festgelegt, dass die Gemeinde ein Vetorecht bei Grundlagengeschäften hat sowie ein Vorkaufsrecht für den Fall, dass Teile des Geländes veräußert werden sollen. Gleichzeitig müssen Vorhabenträger nachweisen, dass sich ihr Grundstück auch für einen Nutzungsmix aus Beweidung und Stromgewinnung eignen würde. Die Stromanbindung muss jeweils über Erdkabel erfolgen.
Abgelehnt wurde in der Sitzung ein Antrag von Julian Chucholowski (SPD), sich einen Streifen entlang der B11 für den Radweg nach Ebenhausen in diesem Zusammenhang schon jetzt zu sichern.
ak
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