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Ihre Beziehung ist längst Geschichte. Aber so richtig kommen sie nicht voneinander los. Deshalb trafen sich ein Geretsrieder und seine Ex vor Gericht wieder.
Geretsried/Wolfratshausen –Der 27-Jährige soll die 24-Jährige mit den Worten „Dreckige Schlampe, blödes Flittchen. Du bist der größte Abfall“ beleidigt haben.
„Ja, das stimmt so. Ich habe das nicht abgestritten“, bestätigte der Angeklagte den Vorfall, der sich am 18. März dieses Jahres um die Mittagszeit an der Wohnung des Geretsrieders ereignet hatte. „Sie macht mir das Leben zur Hölle. Sie beleidigt mich auch ständig, aber ich habe sie nie angezeigt“, klagte der Mann. Die Frau suche immer noch Kontakt zu ihm, wolle ihn aber „immer in die Scheiße reiten“. Die Beleidigungen seien nicht grundlos gewesen. Er wisse von Freundinnen seiner Ex, dass diese „was mit anderen“ gehabt habe. „Trotzdem wollte sie Kontakt mit mir. Sie fuhr zweigleisig“, entrüstete sich der Beschuldigte.
Als die Verkäuferin auf dem Zeugenstuhl Platz nahm, vervollständigte sie rasch das Bild einer schwierigen Beziehung. „Er will mich immer noch zurückhaben. Wenn ich ihn sehe, will er mich ins Gespräch verwickeln“, sagte die Frau. Deshalb habe sie auch eine einstweilige Verfügung erwirkt, „weil er stalkt.“ Seit zwei Jahren – im November 2017 endete laut Aussage der Frau die Beziehung – rufe er „gefühlt jeden Tag an“. Auch die nun angeklagten Beleidigungen seien am Telefon gefallen. Zwischendurch sei sie für zwei Monate nach Italien geflüchtet, bis sie nun wegen der Verhandlung zurück gemusst habe, berichtete die Zeugin. „Es nervt mich, dass diese Geschichte mit dem Herrn kein Ende hat.“
„Es ist wohl eine sehr komplizierte Beziehung“, stellte Richter Helmut Berger fest. Er verurteilte den derzeit arbeitslosen Ex-Security-Mitarbeiter, der bereits drei Verurteilungen wegen diverser Delikte mitbrachte, zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 35 Euro, insgesamt also 2800 Euro. Damit kam er dem Wunsch des Angeklagten nach einer „Strafmilderung“ wenigstens ein kleines bisschen entgegen. Gegenüber dem Strafbefehl, der wegen der Beleidigung gegen ihn ergangen war, sparte sich der Mann 400 Euro.
rst
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