Wolfratshausen

Streithähne versöhnen sich vor Gericht: Richter findet‘s „rührend“ - und fällt trotzdem Urteil

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Das Opfer und der Angeklagte versöhnten sich in der Verhandlung vor dem Amtsgericht Wolfratshausen. Vor einer Verurteilung schützte das einen Höhenrainer (43) nicht.
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Ein 43-Jähriger reichte seinem Opfer vor dem Wolfratshauser Amtsgericht die Hand. Vor einem Urteil schützte ihn das nicht.

Wolfratshausen – „Das ist ja rührend“, entfährt es dem Richter. „Herzzerreißend“, pflichtet ihm die Verteidigerin bei. Ein paar Schritte entfernt von den beiden, reichen sich der Angeklagte und sein „Opfer“ die Hand. Der Mann auf der Anklagebank legt noch einen Briefumschlag obendrauf. „300 Euro als Schadenswiedergutmachung“, sagt die Verteidigerin. Vor einer Verurteilung schützte diese versöhnliche Geste ihren Mandanten jedoch nicht. Wegen Beleidigung und Bedrohung wurde der Höhenrainer (43) zu 2700 Euro Geldstrafe (180 Tagessätze) verurteilt.

Streithähne versöhnen sich vor Wolfratshauser Amtsgericht: Richter findet‘s „rührend“ - und fällt trotzdem Urteil

Im Oktober vorigen Jahres hatte der Beschuldigte mit einem Freund zusammen eine Kneipe in Wolfratshausen besucht: „Ein bisserl was trinken und am Automaten spielen.“ Doch gleich nach Betreten des Lokals sei es zum Streit mit dem Wirt gekommen. Dieser musste sich als „asozialer Depp“ beschimpfen lassen. Dabei sei der Angeklagte drohend auf ihn zugekommen. „Irgendwann ist es eskaliert“, sagte der Wirt, der jedoch erklärte, „kein Interesse an einer Bestrafung“ des Angeklagten zu haben. Dieser machte in erster Linie seinen erhöhten Alkoholkonsum an jenem Tag verantwortlich für sein schlechtes Benehmen.

Der Angeklagte wies bereits 13 Vorstrafen auf

Nach einer längeren Phase der Abstinenz habe er damals schon vor dem Kneipenbesuch mit seinem Kumpel „drei, vier Bier“ konsumiert und sich „ziemlich betrunken“ gefühlt. Im Lokal angekommen, habe er sich über die Einstellung des Wirts geärgert, dem wohl missfallen hatte, „dass ich zu der Zeit noch nicht geimpft war“, erläuterte der Höhenrainer. „Da gab ein Wort das andere. Er hat wohl einiges in den falschen Hals bekommen.“ Das Ganze wäre von der Justiz wohl anders behandelt worden, wenn der Angeklagte nicht 13 Vorstrafen mit sich herumschleppen würde. Zuletzt war er im Mai 2021 wegen Besitzes von Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. „Und im Oktober geht’s gleich weiter“, stellte die Staatsanwältin fest, die wegen der Rückfallgeschwindigkeit eine weitere Bewährung ausschloss.

Verteidigerin plädiert für Geldstrafe, Staatsanwältin für Haftstrafe

Sie beantragte, den Mann für ein halbes Jahr ins Gefängnis zu stecken. Das ging Verteidigerin Daniela Gabler zu weit. „Seine Vergangenheit steht wie eingemeißelt“, räumte die Rechtsanwältin ein, gab aber zu bedenken, für eine weitere Verurteilung sei nur die ihm hier vorgeworfene Tat zugrunde zu legen. „Will man diese Tat als Anlass nehmen, dass er sechs Monate ins Gefängnis kommt? Das ist nicht angemessen“, plädierte sie und beantragte „eine Geldstrafe im Bereich von 150 Tagessätzen“.

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„Die Staatsanwältin hat ihren Antrag mit gutem Grund gestellt: Eine Gefängnisstrafe mit vier Jahren Bewährungszeit sollte eigentlich Warnung genug sein“, erklärte Richter Helmut Berger in der Urteilsbegründung. „Wenn man schon in der Arbeit ein paar zwitschert, könnte man sich denken, dass das nicht gut ausgeht“, hielt er dem Angeklagten vor. Letztlich folgte er in seinem Urteil jedoch der Argumentation der Verteidigerin und verurteilte den Spengler zu einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu je 15 Euro.

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