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In gesellschaftlichen Bereichen Fuß zu fassen, ist wichtiger Teil rechter Strategie. Doch Vereine und andere Institutionen können sich wehren.
Frankfurt – Vor fünf Jahren ist ein aufschlussreiches Strategiepapier der Bundes-AfD öffentlich geworden. Darin wird ein „Marsch“ durch zivilgesellschaftliche Organisationen angestrebt, als wichtiges Mittel auf dem Weg zu einem bürgerlichen Image und einer Volkspartei. Für ein Engagement von AfD-Unterstützer:innen böten sich nicht nur, aber insbesondere Bereiche an, die Linksliberale eher mieden, wie Schützenvereine, hieß es. Zudem wurde Präsenz in Sportvereinen, Gewerkschaften und Initiativen gewünscht, die eine Stadt zusammenhielten, von Kleingärten über Handwerkskammern bis zu Bürgergruppen gegen die „Verwahrlosung“ von Stadtteilen.
Auch in Hessen sind Leute aus den Reihen der AfD und der extremistischen Jungen Alternative (JA) in Vereinen, im Sport oder in der Kultur, bei der Feuerwehr und anderen Institutionen aktiv. So gehört ein Landtagsabgeordneter einem Sozialverband an.
Vereine können sich gegen Vereinnahmung durch AfD wehren
Kürzlich sorgte der Fall Dominik Asch für Aufsehen. Dass der Vize-Landeschef der JA – der wie die AfD alle Vorwürfe, auch den des Extremismus, zurückweist – in Schöneck (Main-Kinzig-Kreis) bei der Feuerwehr und in Sportvereinen war, thematisierte dort lange kaum jemand. Nach den ersten kritischen Berichten sollte Asch zunächst nicht aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden. Mittlerweile doch, weil laut Gemeinde neue Erkenntnisse vorliegen. Schon vorher war bekannt, dass Asch in einem Podcast der JA Baden-Württemberg selbst über die Strategie der „Metapolitik“ gesprochen und dazu aufgerufen hatte, sich in Vereinen einzusetzen, zuverlässig und freundlich.
„Die AfD zielt darauf ab, in gesellschaftlich relevanten Bereichen Einfluss zu gewinnen, indem ihre Leute als engagierte Bürger:innen auftreten. Über persönliches Engagement will sie eine höhere Akzeptanz und Normalisierung erreichen“, sagt Sascha Schmidt. Der Politikwissenschaftler ist Mitarbeiter des „Beratungsnetzwerks Hessen – gemeinsam für Demokratie und gegen Rechtsextremismus“ sowie des DGB Hessen-Thüringen und Mitautor des Buches „Rechter Terror in Hessen“.
Dass rechte bis rechtsextreme Vereinigungen diese Taktik verfolgten, sei auch in Hessen nicht neu. Schmidt verweist auf Vereinsmitgliedschaften von Funktionären der NPD, die sich heute „Die Heimat“ nennt, oder der „Republikaner“. Anhänger radikaler Kameradschaften oder der Identitären Bewegung betätigten sich ebenfalls ehrenamtlich. Mitunter hätten sie dies schon vor ihrer Politisierung und aus intrinsischen Motiven getan – aber eben auch aus strategischen Gründen.
Vereine und Verbände haben Einflussmöglichkeiten
Bereits in den 2010er Jahren wurden Bemühungen unternommen, rechten Tendenzen entgegenzuwirken, zum Beispiel durch Präventionsangebote wie die „Rex-Lotsen“ oder den „Braunmelder“ bei der hessischen Jugendfeuerwehr in Zusammenarbeit mit dem Beratungsnetzwerk.
Viele Institutionen seien heute stärker für das Thema sensibilisiert – auch weil das Bewusstsein für die menschenverachtenden Positionen der AfD zugenommen habe. Mitglieder auszuschließen, sei rechtlich nicht ganz einfach. Aber die Vereine und Verbände hätten sehr wohl Einflussmöglichkeiten: „Sie sollten sich mit ihren Satzungen beschäftigen und diese gegebenenfalls aktualisieren, um sich nach rechts abzugrenzen und zu schützen.“
Wichtig sei, sich mit der Ideologie sowie den Strategien auseinanderzusetzen und eine schleichende Unterwanderung zu verhindern. Es sei gefährlich, wenn vor allem junge Vereinsmitglieder mit solchen Ansichten in Berührung kämen. „Zu Ende gedacht, will die AfD eine andere Gesellschaft, in der Vielfalt und Pluralität, die in vielen Vereinen herrscht, nicht akzeptiert wird“, erläutert Schmidt. Die Institutionen müssten dagegenhalten, im Sinne ihres Selbstverständnisses und ihrer Mitglieder.
Rechtlich muss jeder Fall einzeln betrachtet werden. Grundsätzlich betonen auf Vereinsrecht spezialisierte Juristen jedoch, dass Vereine nicht verpflichtet sind, alle Beitrittswilligen aufzunehmen, und dass die Satzung das stärkste Mittel gegen Extremismus sei. Darin können beispielsweise eine Probemitgliedschaft, Voraussetzungen für eine Aufnahme oder Ausschlusskriterien festgelegt werden, etwa rassistische Äußerungen innerhalb und außerhalb des Vereins oder eine Mitgliedschaft in einer rechtsextremen Vereinigung. Letzteres kann Teil einer Unvereinbarkeitsregelung sein, mit der Mitglieder automatisch ausgeschlossen werden können, ohne Verfahren. Sie kann nach einer Satzungsänderung auch rückwirkend gelten. (Gregor Haschnik)
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