Geschäfte müssen an Gründonnerstag um 20 Uhr schließen – das steckt hinter der hessischen Sonderregelung
VonLara Kuhn
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Am Gründonnerstag müssen die Geschäfte um 20 Uhr schließen. Der Hauptgeschäftsführer des Hessischen Handelsverbands Sven Rhode möchte das abschaffen.
Hessen - Nicht nur an Weihnachten greifen die Menschen beim Einkauf von Lebensmitteln zu, sondern auch an Ostern – das Fest ist sogar der zweitwichtigste Konsumanlass in Deutschland. Der Handel rechnet zu dieser Zeit mit Umsätzen, die eine Höhe von circa 198 Millionen Euro betragen. „Die hessischen Händlerinnen und Händler setzen in diesem wirtschaftlich schwierigen Umfeld auf die Feiertage als Impulsgeber – auf besuchte Innenstädte und Stadtteilzentren sowie eine spürbare Belebung der Konsumstimmung“, zitiert der Hessische Handelsverband seinen Hauptgeschäftsführer Sven Rhode in einer Pressemitteilung.
Laut ihm, seien auch in diesem Jahr wieder Schokohasen, Ostereier, Spielzeug, Blumen und Deko sehr gefragt bei den Menschen. Zudem gilt weiterhin die gesetzliche Regelung in Hessen, dass die Geschäfte am Gründonnerstag um 20 Uhr schließen müssen. Sven Rhode steht dem kritisch gegenüber. „Dieses Relikt der Vergangenheit verstehen weder Kundinnen und Kunden – noch unsere Mitglieder im Handel. Es ist geboten, hier Klarheit zu schaffen und diese Sonderregelung ein für alle Mal abzuschaffen“, heißt es in einem Zitat des Hauptgeschäftsführers in der Pressemitteilung.
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