VonEden Sophie Rimbachschließen
Die Umwidmung einer Fläche, eine Änderung des Flächennutzungsplans und eine Wahl waren die Themen der jüngsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses Sontra.
Sontra – Jeweils einstimmig haben die Mitglieder des Bau- und Planungsausschusses der Stadt Sontra in ihrer jüngsten Sitzung allen drei Beschlussvorschlägen zugestimmt.
Bauleitplanung
Intensiv beraten wurde über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Umwidmung einer Fläche. Ein ortsansässiges Unternehmen hatte den Antrag gestellt, da es eine Freiland-Photovoltaik-Anlage unterhalb des Betriebsgeländes installieren wolle. Genutzt werden solle die so gewonnene Energie für den Betrieb. Die vorgesehenen Flächen gehören dem Unternehmen, das laut Vorlagebericht die Bestätigung vonseiten des Netzbetreibers hat, dass die Anlage gebaut und an das öffentliche Stromnetz angebunden werden könnte. Damit die Anlage gebaut werden darf, muss die eine Umwidmung der Flurstücke erfolgen. Die Flächen, auf denen das Unternehmen die Anlage errichten will, zählen nicht zu den im Solarflächenkataster der Stadt ausgewiesenen Potenzialflächen.
Wie Detlef Nizold (SPD), Vorsitzender des Ausschusses, verlas, liegt der durchschnittliche Bodenwert der neun Teilflächen bei 35,53 Bodenpunkten. In den Leitlinien der Stadt zur vorhabenbezogenen Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen zur Errichtung von Solarflächenanlagen ist festgelegt, dass Flächen herangezogen werden können, deren Bodenwert unter 45 Punkten liegt.
Laut Bürgermeister Thomas Eckhardt seien die Flächen, die das Unternehmen zur Errichtung der Anlage nutzen will, schwer bewirtschaftbar, weswegen sie der Landwirt auch an das Unternehmen verkauft habe. Angesichts der wirtschaftlichen Interessen einer Kommune werde es Fälle geben, in denen vom Solarkataster abgewichen werden sollte. Gleichzeitig bestehe die Gefahr, dass eine Ausnahme zur Regelausnahme führe. Eckhardt und Nizold wiesen darauf hin, dass künftig wahrscheinlich weitere Entscheidungen über solche Einzelfälle getroffen werden müssen, da ähnliche Anfragen folgen werden. Bei einer Entscheidung dafür, „muss klar definiert sein, dass das hier eine Ausnahmeregelung ist“, so Nizold.
In der Beratung gab Klaus Jopp (CDU) zu bedenken, dass sich weitere Unternehmen künftig auf diese Entscheidung beziehen könnten. Mit Blick darauf, dass die Entscheidung ein ortsansässiges Unternehmen weiter an die Stadt binde, sagte er: „Für die Stadt kann es eigentlich nur positiv sein.“ Auch wenn man angesichts der Ausnahmeregelung ein wenig Bedenken habe, so Gerhard Mutter (SPD), „sollten wir ortsansässige Unternehmen unterstützen.“
Laut Beschluss ist die Einleitung der Änderung des Flächennutzungsplans und der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bauplans daran geknüpft, dass das Unternehmen die Kosten übernimmt. Mit der Ergänzung, dass der Beschluss „nach Wichtung des Vorhabens im Hinblick auf die Stärkung des Wirtschaftsstandorts und die Energieautarkie“ als Ausnahmebeschluss erfolge, schlägt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung eine gleichlautende Beschlussfassung vor.
Sonstiges
Ebenfalls einstimmig stimmten die Mitglieder für die achte Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Am Hollstein“ in Weißenborn und des Bebauungsplans Nr. 21 b für diese Fläche. Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung damit die gleichlautende Beschlussfassung. Von allen Mitgliedern wurde Rene Funk zum ersten stellvertretenden Schriftführer des Bau- und Planungsausschusses gewählt. Er folgt damit auf Doreen Fink. (Eden Sophie Rimbach)
