VonLeon Schmittschließen
Ab Februar gilt in Bad Hersfeld eine Waffenverbotszone. Stadt und Polizei freuen sich darüber, dass sich die Menschen in der Innenstadt künftig noch sicherer fühlen können.
Bad Hersfeld - Die Kreisordnungsbehörde Hersfeld-Rotenburg hat den Antrag der Stadt Bad Hersfeld auf eine Waffenverbotszone genehmigt. Ab Samstag, dem 1. Februar, gilt die Zone in der Innenstadt und bis zum Bahnhofsvorplatz sowie im Schilde-Park. Der Stiftsbezirk bleibt unberührt, wie der Landkreis mitteilte. Ein vorübergehendes Waffenverbot galt zuletzt auch bei den Weihnachtsmärkten in Hessen.
Bad Hersfeld setzt auf Waffenverbotszone - neue Regeln ab Februar
Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 12. September reichte die Stadt am 2. Oktober den formalen Antrag ein. Der Genehmigungsprozess erforderte eine detaillierte Prüfung und Abstimmung zwischen der Stadt, dem Polizeipräsidium Osthessen und den zuständigen Fachbehörden des Landkreises und des Landes Hessen.
Landrat Torsten Warnecke betonte den erheblichen Aufwand: „Die Prüfung dieses Antrags hat erhebliche Ressourcen und intensive Abstimmungen erfordert. Mein Dank gilt allen Beteiligten – vor allem bei der Polizei und bei den Fachabteilungen der Stadt- und Kreisverwaltung. Gemeinsam haben wir eine rechtssichere und tragfähige Grundlage für die Waffenverbotszone geschaffen.“
Ende Oktober einigten sich Landkreis, Polizei und Stadt darauf, die Änderungen des Bundeswaffengesetzes und der Landesverordnung abzuwarten. Diese traten am 31. Oktober und 12. Dezember in Kraft. „Sowohl die Änderung des Bundeswaffengesetzes als auch die Anpassung der Durchführungsverordnung des Landes waren für das Aufstellen einer Rechtsverordnung für die Waffenverbotszone in Bad Hersfeld essenziell. Daher haben wir gemeinsam die Entscheidung getroffen, die neue Rechtslage abzuwarten und entsprechend in unseren Genehmigungs-Prozess einzubinden“, erklärte Warnecke.
In enger Abstimmung mit der Polizei, die ihre Einschätzung zu kriminalitätsbelasteten Bereichen vorlegte, wurden die rechtlichen Grundlagen geschaffen. Das Hessische Ministerium des Innern, Sicherheit und Heimatschutz beriet zu den rechtlichen Voraussetzungen und vergleichbaren Fällen.
Eine Waffenverbotszone ist zwar kein Garant für absolute Sicherheit, aber ein weiterer wichtiger Baustein für die kommunale Sicherheitsarchitektur.
Michael Tegethoff, Polizeipräsident des Polizeipräsidiums Osthessen, äußerte sich positiv: „Ich begrüße die Einrichtung einer Waffenverbotszone in Bad Hersfeld. Sie ist zwar kein Garant für absolute Sicherheit, aber ein weiterer wichtiger Baustein für die kommunale Sicherheitsarchitektur und geeignet, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern. Eine Waffenverbotszone hat nicht nur eine präventive Wirkung, sondern eröffnet meinen Kolleginnen und Kollegen auch zusätzliche Kontrollmöglichkeiten. Das alles trägt dazu bei, die Innenstadt von Bad Hersfeld für die Menschen noch sicherer zu machen.“
Auch die Stadt Bad Hersfeld zeigte sich erfreut über die Genehmigung. Bürgermeisterin Anke Hofmann erklärte: „Mit der Genehmigung zur Einrichtung einer Waffenverbotszone durch die Kreisordnungsbehörde setzen wir einen wichtigen Schritt in unserem Bestreben, die Sicherheit und Lebensqualität in unserer Stadt zu gewährleisten. Diese Maßnahme ist ein klares Signal für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum und soll dazu beitragen, potenzielle Gefahren durch Waffen in unseren Straßen zu verringern. Mein herzlicher Dank geht an alle Beteiligten, die durch ihre Unterstützung und Zusammenarbeit diese Maßnahme möglich gemacht haben.“

