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CDU und SPD wollen den Tarifabschluss für den öffentlich Dienst auf die Beamten übertragen. Auch der Chef der Staatskanzlei kriegt mehr Geld.
Hessische Beamtinnen und Beamte können mit einer Erhöhung ihrer Bezüge rechnen. Die Koalitionsfraktionen von CDU und SPD haben einen Gesetzesentwurf in den Landtag eingebracht, der vorsieht, dass die Bediensteten vom 1. Februar kommenden Jahres an 4,8 Prozent mehr Geld erhalten und ab dem 1. August noch einmal 5,5 Prozent mehr.
Zudem bekommen alle Beamt:innen einen steuerfreien Inflationsausgleich von 3000 Euro, der in drei Raten im Juni, Juli und November überwiesen werden soll. Mit der Erhöhung überträgt die Koalition den im März unterzeichneten Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst auf die aktiven Staatsbediensteten und jene, die bereits in Pension sind.
Hessen: Kosten von 1,5 Milliarden Euro
Die Verbesserungen für den öffentlichen Dienst und die Beamtenschaft kosteten das Land im laufenden und im nächsten Jahr mehr als 1,5 Milliarden Euro, was einen echten Kraftakt bedeute, sagte Innenminister Roman Poseck (CDU) in der Debatte. Man sende damit aber ein Zeichen der Wertschätzung und der Anerkennung an die Menschen, die mit ihrer Arbeit den Rechtsstaat auch in Krisenzeiten aufrechterhielten.
Lisa Gnadl, parlamentarische Geschäftsführerin der SPD-Fraktion, sagte, der Gesetzentwurf sei ein „notwendiger und richtiger Schritt“. Das Land Hessen zeige damit, dass es „ein guter Arbeitgeber“ sei. Gnadl wie Poseck räumten ein, dass es mit dem Gesetzentwurf nicht gelinge, dass alle Beamt:innen ab Februar 200 Euro mehr in der Tasche hätten – so ist es für den öffentlichen Dienst vereinbart.
Tarifeinigung
Das Land Hessen und die Gewerkschaften hatten sich Mitte März auf einen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst geeinigt. Ab 1. Februar kommenden Jahres erhalten die Beschäftigten 200 Euro mehr und ab August noch einmal 5,5 Prozent mehr Geld.
Außerdem bekommen sie noch in diesem Jahr einen steuerfreien Inflationsausgleich von 3000 Euro, der in drei Tranchen ausgezahlt wird. Die Einigung gilt bis Anfang 2026.
Gerade in niedrigeren Besoldungsstufen kommt bei den ersten 4,8 Prozent weniger heraus. Poseck und Gnadl argumentierten, wegen der Eigenheiten des Beamtenrechts sei nur eine lineare Erhöhung aller Bezüge rechtlich möglich.
Hessen: Deutliche Kritik aus der Opposition
Aus der Opposition kam zu diesem Punkt Kritik. Der Grüne Christoph Sippel äußerte Zweifel daran, dass eine pauschale Erhöhung bei Beamt:innen wirklich unmöglich sei. Der FDP-Abgeordnete Moritz Promny nannte es „nicht akzeptabel“, dass nach seiner Kenntnis mehr als die Hälfte etwa der Polizist:innen ein Plus von weniger als 200 Euro erhielten. Das komme einem „Schlag ins Gesicht“ gleich. Auch Sandra Weegels von der teils rechtsextremen AfD kritisierte diesen Punkt vehement.
Deutliche Kritik wurde daran laut, dass mit dem Gesetz auch der Chef der hessischen Staatskanzlei, Benedikt Kuhn (CDU), bessergestellt werden soll. Kuhn ist im Gegensatz zu seinem Vorgänger kein Minister, sondern nur Staatssekretär, soll jetzt aber in die höhere Besoldungsgruppe B10 mit einem Grundgehalt von mehr als 15 500 Euro rutschen.
Hessen: Der Staats als „Selbstbedienungsladen“
Sippel nannte das „einfach nur dreist“, die CDU nutze den Staat als Selbstbedienungsladen. FDP-Mann Promny sagte, von dieser Spezialregelung profitiere „ausgerechnet ein Amigo von der CSU“ – Kuhn hatte lange für die bayerische Partei gearbeitet. Nach großer Empörung in den Reihen von CDU und SPD bat Promny für diese Aussage am Ende um Entschuldigung. (Hanning Voigts)
