Verhandlung am Landgericht

Diese „toxische Beziehung“ sorgte für Debatte über Gewalt an Kassels Uni

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Der Fall einer Studentin, deren damaliger Partner jahrelang ihr gegenüber gewalttätig gewesen sein soll, hat für eine Debatte über sexualisierte Gewalt an der Uni in Kassel gesorgt. Nun wurde erneut verhandelt.

Kassel – Auch einer der renommiertesten Psychiater Deutschlands kann sich nicht erklären, warum der Mann, der ihm am Mittwoch im Kasseler Landgericht gegenübersitzt, jahrelang seine damalige Freundin geschlagen hat. Borwin Bandelow, Bestsellerautor und einst Professor an der Universität Göttingen, hat ein Gutachten über den 32-Jährigen erstellt, der vor einem Jahr vom Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung zu einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde und deswegen in Berufung gegangen ist.

Seine Verteidigerin will eine Geldstrafe erreichen, doch das Gericht unter der Leitung von Matthias Besson mildert das Urteil am Ende nur unwesentlich ab. Es hält nun zehn Monate Haft auf Bewährung für angemessen.

Debatte über sexualisierte Gewalt an Uni in Kassel

Die Neubemessung des Strafmaßes liegt vor allem in der Aussage von Bandelow begründet. Der 72-Jährige hat in seinem Gutachten, das bereits dem Urteil des Amtsgerichts zugrunde lag, bei dem Angeklagten zwei Erkrankungen diagnostiziert: eine soziale Phobie, die dafür sorgt, dass der Mann etwa Angst vor Professoren und Prüfungen hat, sowie eine leichte depressive Verstimmung (Dysthymie).

Sexismus und Gewalt sind Thema auf dem Uni-Campus: Plakat im Studierendenhaus. Dort war auf einer Demo gegen sexualisierte Gewalt auch der Fall einer Studentin Thema, die von ihrem Freund immer wieder geschlagen wurde.

Als Erklärung für die jahrelangen Gewaltausbrüche reicht dies laut Bandelow jedoch nicht aus. Der Experte kann eine tief greifende Bewusstseinsstörung daher nicht ausschließen. Die Partnerschaft der beiden sei eine toxische Beziehung gewesen, urteilt Bandelow, auch wenn er „dieses Modewort“ nicht mag. Die Partnerin des Angeklagten habe ebenfalls schon damals unter einer sozialen Phobie gelitten. Sie sei „nicht ohne“ gewesen, so habe es ihm der Student berichtet: „Es kann sein, dass sie ihn maßlos wütend gemacht hat.“ Das rechtfertige natürlich nicht die Gewalt, aber dies könne zu einer Bewusstseinsstörung geführt haben.

Fall um sexualisierte Gewalt vor dem Landgericht in Kassel – acht Taten zwischen 2018 und 2021

Der Fall hat schon vor Wochen eine Debatte über sexualisierte Gewalt an der Uni entfacht. Bei einer Demo Anfang September berichteten Frauen, dass sie sich nicht sicher fühlten. Die Unileitung nehme ihre Ängste nicht ernst. Die Hochschule wiederum versicherte, sehr viel dafür zu tun, damit Frauen keine Angst haben müssen.

Konkret geht es in dem Fall um acht Taten zwischen 2018 und 2021. Es dauert mehrere Minuten, bis Richter Besson alle vorgelesen hat. Mal drückte der Student den Kopf seiner Freundin mit Gewalt gegen eine Tür, mal boxte er sie in den Bauch, mal trat er sie, mal drückte er ihr die Luft ab, mal drohte er, er werde sie umbringen.

28-Jährige mit Hämatomen und weiteren Verletzungen

Die 28-Jährige dokumentierte Hämatome und andere Verletzungen, beendete die Beziehung aber zunächst nicht. Heute leidet sie unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, hat ihr Studium abgeschlossen, kann aber nicht arbeiten. Aussagen musste sie gestern nicht.

Ihr Ex-Partner studiert weiterhin und lebt mittlerweile wieder bei seinen Eltern in der Region. An der Uni sei er zur Persona non grata erklärt worden, kritisiert seine Verteidigerin Virginia Willich. Es habe eine „regelrechte Hetzkampagne“ gegeben.

Studentische Initiative soll Arbeitgeber des Studenten öffentlich gemacht haben

Eine studentische Initiative habe Falschwahrheiten verbreitet und den Arbeitgeber öffentlich gemacht, bei dem der Student bis vor Kurzem jobbte. Ein von ihm deswegen angestrengtes Ermittlungsverfahren wurde laut der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Laut Richter Besson, der mit zwei weiteren männlichen Schöffen urteilte, muss man dem Angeklagten zugutehalten, dass er mittlerweile eine Therapie mache und an sich arbeite. Auch er sprach von „einer toxischen Beziehung“ und sagte: Frauen seien Männern verbal oft überlegen. Wenn diese sich dann verbal in die Enge gedrängt fühlten, würden sie keinen anderen Ausweg sehen, was selbstverständlich keine Rechtfertigung sei.

Zu den Aktivistinnen, die an der Uni und mit Instagram-Posts auf den Fall aufmerksam machten, sagte er, es sei gut, sich etwa für Rechte von Frauen zu engagieren. Hier sei man aber „vielleicht ein bisschen über das Ziel hinausgeschossen.“ (Matthias Lohr)

Rubriklistenbild: © Andreas Fischer

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