Digitale Neuerungen

„Kostet uns Zeit und Geld“: Elektronische Patientenakte und E-Rezept sorgen für Kritik in Kassel

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Digitale Neuerungen im Gesundheitswesen, wie die elektronische Patientenakte und das E-Rezept, sorgen auch in Kassel für Unmut.

Kassel – Weg mit der Zettelwirtschaft, das Gesundheitssystem soll digitaler werden. Dafür ist die Digitalisierungsstrategie der Regierung in vollem Gange. Zu ihr gehören neben der Beratung per Video auch das E-Rezept und die elektronische Patientenakte (ePA).

Sowohl die Online-Akte, in der medizinische Befunde über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg gespeichert werden können, als auch das digital erstellte Rezept, das mit einer App, einem Papierausdruck oder der elektronischen Gesundheitskarte in Apotheken eingelöst werden kann, gibt es schon.

Pläne der Bundesregierung: Die elektronische Patientenakte und das E-Rezept sollen bald zum Standard in der Arzneimittelversorgung werden.

Elektronische Patientenakte und E-Rezept: Ärzte sollen zu ePA-Nutzung verpflichtet werden

Nun sollen Ärzte zur ePA-Nutzung verpflichtet werden, und das E-Rezept soll Anfang 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung werden. Vor allem Hausärzte sind davon wenig begeistert. Die neue Strategie samt digitalen Neuerungen habe das Bundesgesundheitsministerium über mehrere Monate gemeinsam mit Patientenvertretern und Akteuren des Gesundheitswesens entwickelt, heißt es.

Elektronische Patientenakte und E-Rezept

In der elektronischen Patientenakte (ePA) kann die Krankheitsgeschichte eines Patienten übergreifend dokumentiert werden. Für Patienten ist die ePA freiwillig. Krankenkassen müssen sie Versicherten seit Januar 2021 anbieten. Seit Juli 2021 sind auch Vertragsärzte und -psychotherapeuten der Kassenärztlichen Vereinigung dazu verpflichtet, die ePA lesen und befüllen zu können. Haben Praxen die ePA-Updates nicht eingebunden, droht eine Kürzung des Honorars, heißt es von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen.

Wenn ein Arzt bislang ein rezeptpflichtiges Medikament verschrieben hat, gab es einen rosafarbenen Zettel. Nun, mit dem E-Rezept, verordnet der Arzt das Medikament digital. Patienten können es mit ihrer Gesundheitskarte einlösen – eine neue Karte ist dafür nicht erforderlich. Die Apotheke liest die Karte ein und kann so auf das Rezept zugreifen. Alternativ kann man das E-Rezept auch mit einer speziellen App einlösen.

„Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Deshalb machen wir einen Neustart“, sagte Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Doch der Neustart in dieser Form mache keinen Sinn, sagt Dr. Uwe Popert, Allgemeinmediziner in Kassel und stellvertretender Sprecher des Hausärzteverbands: „Es ist überhaupt keine Arbeitserleichterung für uns, ganz im Gegenteil.“

„Deshalb machen wir einen Neustart“: Lauterbach erklärt digitale Neuerungen im Gesundheitswesen

Auch Karl Roth, Sprecher der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen (KVH), sagt: „So gut die Idee einer solchen digitalen Akte ist, so schlecht ist die digitale Umsetzung bisher in Deutschland.“ Kassels Ärzte kritisieren den bürokratischen Aufwand, der mit der ePA auf die Praxen zukomme. „Das kostet uns Zeit und Geld. Und wenn die Technik ausfällt, ist das unser Problem“, sagt Popert.

Digitale Neuerungen im Gesundheitswesen: Das sagt ein Apotheker zum E-Rezept

Durch das E-Rezept ändert sich auch der Arbeitsablauf der Apotheken. Darauf sind sie vorbereitet: „Die technische Ausrüstung für das E-Rezept ist in den Apotheken schon Standard“, sagt Dennis Witt von der Palmen-Apotheke Brückenhof in Kassel. Noch stellten jedoch nur wenige Ärzte E-Rezepte aus. Deshalb fehle noch die Routine. Witt hat die Sorge, dass Apotheken bei einem Ausfall der Technik dann längere Zeit nicht auf Rezepte zugreifen können. „Das System wurde noch nie auf Hochlast getestet. Was mache ich, wenn der Server ausfällt? Ich kenne keinen Plan B“, sagt Witt. Aus diesem Grund hofft er, dass das Gesetz zur Verpflichtung zum E-Rezept noch einmal verschoben wird. 

Den Mehraufwand werde er nicht stemmen können: „Ein nicht geschriebener Bericht kommt auch digital nirgendwo an. Die Frage ist: Wende ich meine Zeit für die elektronische Patientenakte auf oder behandele ich stattdessen Patienten?“ Der Allgemeinmediziner äußert außerdem Bedenken, ob der Datenschutz bei der ePA wirklich ausreichend gegeben ist: „Die elektronische Patientenakte ist sehr anfällig für Viren“, sagt er.

Digitale Neuerungen im Gesundheitswesen: Hausärzte äußern Bedenken

Bundesweit gibt es Hausärzte, die dahingehend Bedenken äußern. Die Kassenärztliche Vereinigung sieht den Schwachpunkt an anderer Stelle: Problematisch seien eher die Berechtigungskonzepte – also wer alles auf die ePA zugreifen dürfe, sagt KVH-Sprecher Roth: „Das legt am Ende die Latte so hoch, dass der Sinn der ePA – eine schnelle und vollständige Dokumentation der Krankengeschichte – nicht möglich ist.“

Digitale Neuerungen im Gesundheitswesen: Das sagen die Krankenkassen

Die Krankenkassen halten die elektronische Patientenakte (ePA) für „durchaus sinnvoll“. Riyad Salhi, Sprecher der AOK Hessen, sagt: „Die Patienten sind Herr ihrer Daten und können entscheiden, welche Befunde übermittelt werden. Klar ist die technische Einrichtung für Krankenkassen auch ein großer Aufwand. Aber damit beschäftigen wir uns schon länger. Wir treiben die ePA voran.“ Michelle Knauff von der DAK-Gesundheit teilt mit: „Wir gehen davon aus, dass die ePA ein wertvolles Instrument im Gesundheitssystem werden kann.“ Dazu müssen alle Gesundheitspartner in der Lage sein, die ePA zu nutzen, betont sie. Auch Martin Till, Landeschef der Barmer in Hessen, sagt: „Mit der ePA gewinnen Patienten zukünftig mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsdaten. Ich bin überzeugt, dass die ePA unsere Gesundheitsversorgung effektiver und sicherer machen kann.“

Bislang konnten Patienten der ePA aktiv zustimmen und sie somit beantragen. Nun ist eine neue Methode in Arbeit: Patienten müssten dann aktiv widersprechen, sonst wird die ePA automatisch beantragt. „Wenn ich mich jetzt kritiklos anschließe, habe ich ein erhebliches Datenschutzrisiko“, sagt Popert.

Elektronische Patientenakte und E-Rezept: „Nicht alles Digitale ist eine Verbesserung“

Aktuell müssen die Ärzte nur in der Lage sein, die Berichte digital zu übermitteln. „Ich muss es können, aber nicht regelmäßig machen. Nicht alles Digitale ist eine Verbesserung“, mahnt Popert. Das E-Rezept werde ebenfalls zusätzliche Zeit und Erklärungsbedarf benötigen, ist sich Popert sicher. Ab 1. Januar 2024 sollen Ärzte nach den Plänen der Regierung verpflichtet sein, für verschreibungspflichtige Arzneimittel ein E-Rezept auszustellen. Ein Gesetzentwurf dazu liegt vor, die Entscheidung steht noch aus.

Die KVH findet das E-Rezept grundsätzlich gut und wichtig: „Allerdings nicht so, wie es derzeit läuft, beziehungsweise eher nicht läuft“, sagt Roth. Ein digitaler Prozess tauge nur dann etwas, wenn er einen analogen ersetze, schneller sei und Papier spare. Dabei werde der Prozess durch das E-Rezept hier jedoch verkompliziert. Der KVH-Sprecher fügt an: „So funktioniert Digitalisierung nicht. Dass solche halbgaren Prozesse mit der Androhung finanzieller Sanktionen zwangseingeführt werden, macht es noch problematischer.“ (Anna-Laura Weyh)

Rubriklistenbild: © Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/dpa

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