Entscheidende Änderung

E-Rezept gestartet: Das müssen Patienten jetzt wissen

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Ab dem 1. Juli ist es so weit: Der Abschied vom rosafarbenen Papierrezept wird eingeläutet. Das E-Rezept ersetzt künftig das Kassenrezept für verschreibungspflichtige Arzneimittel.

Kassel – Der nächste Monat bringt einige entscheidende Neuerungen. Denn ab Juli 2023 ändert sich vieles, unter anderem bei Pflegebeiträgen und DHL-Preisen. Das Entscheidendste dürfte jedoch der Startschuss für das neue E-Rezept sein. Versicherte sollen ihre Rezepte dann ganz einfach mit der Versichertenkarte oder per App in der Apotheke abholen können. Elektronische Rezepte sollen zukünftig die rosafarbenen Papierrezepte ersetzen, Patienten, für die ein Krankenkassen-Chef Leistungskürzungen forderte, Zeit und Wege ersparen und die Medikamentenabgabe sicherer machen.

Ab Samstag: Alles Wichtige zum neuen E-Rezept

Der Start wurde mehrfach verschoben. Ab Juli soll es aber nun endlich mit dem E-Rezept losgehen. Ab dem 1. Juli sollen Versicherte ihre E-Rezepte problemlos einfach mit ihrer Versichertenkarte oder per App in der Apotheke einlösen können. Eine zentrale Datenbank speichert die Rezepte, die dann von den Apotheken abgerufen werden können.

Das E-Rezept ist gestartet - ab Juli kann man mit der elektronischen Gesundheitskarte der Krankenkasse seine Medikamente in der Apotheke abholen. (Symbolfoto)

E-Rezept startet zum 1. Juli: Was ändert sich für Patienten?

In Ländern wie den Niederlanden, Schweden und Österreich wird das E-Rezept bereits seit einiger Zeit genutzt. Ab Juli 2023 wird es also auch in Deutschland eingeführt. Zu diesem Zeitpunkt können Sie Ihre E-Rezepte entweder über die E-Rezept-App oder in Papierform einlösen. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, das E-Rezept über die elektronische Gesundheitskarte zu verwenden. Die Ausgabe von verschreibungspflichtigen Arzneien soll so vereinfacht werden, gegen Lieferengpässe und Medikamentennotstände indes kann auch sie nichts ausrichten.

Im Krankheitsfall: Zehn Dinge, die Sie über die Krankschreibung wissen müssen

Frau meldet sich per Mail krank.
Sich per Mail krankmelden: Das ist rein rechtlich möglich, denn es ist nicht vorgegeben, wie Sie sich krankmelden sollen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz schreibt lediglich vor, dass Sie sich unverzüglich bei dem Arbeitgeber melden sollen. „Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.“ (Entgeltfortzahlungsgesetz § 5). Eine Mail, SMS, WhatsApp-Nachricht oder ein Telefon seien somit möglich, um sich krankzumelden. Sie müssen lediglich sichergehen, dass der Arbeitgeber die Nachricht rechtzeitig erhält. Es empfiehlt sich, das präferierte Vorgehen beim Arbeitgeber vorab zu erfragen. Dann sind Sie im Krankheitsfall auf der sicheren Seite.  © Imago
Kalender mit einem Feiertag eingezeichnet.
Sie sind krank – wann reicht eine Krankmeldung beim Arbeitgeber und wann benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt oder einer Ärztin? Das Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 5) besagt: „Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.“ Dies bedeutet, dass rein rechtlich ein Attest ab dem vierten Tag nötig ist. Allerdings können Arbeitgeber im Arbeits- oder Tarifvertrag andere Regelungen für den Krankheitsfall treffen. Denkbar wäre es also, dass Sie ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung benötigen. Übrigens: Denken Sie ebenso an Feiertage und das Wochenende, die zählen zur Drei-Tages-Frist dazu.  © R. Rebmann/Imago
Mann hält einen Smartphone, darauf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) per Post zum Arbeitgeber schicken oder eine Person beauftragen, dass die Krankschreibung vor Ort abgegeben wird. Dieses Vorgehen ist seit dem 01. Januar 2023 passé. Das soll jetzt digital laufen. Sie werden von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin krankgeschrieben, die Arbeitsunfähigkeit wird der Krankenkasse übermittelt und Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, das Attest bei der Krankenkasse einzusehen. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer müssen Sie Ihrem Arbeitgeber nur mitteilen, dass Sie krankgeschrieben wurden und für wie lange. Übrigens: Den Grund für Ihre Krankschreibung erfährt Ihr Arbeitgeber weiterhin nicht. Übermittelt werden: Name, Beginn und Ende der Krankschreibung, Datum der Feststellung der AU, die Information, ob es eine Erst- oder Folgebescheinigung ist und, ob ein Arbeitsunfall vorliegt. Wenn Sie privatversichert sind, im Ausland einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen oder Kind-Krank-Tage benötigen, funktioniert die elektronische AU nicht. (Symbolbild) © Imago
Ein Paar in der Online-Sprechstunde bei einem Arzt.
Sie sind krank und haben durch einen Umzug noch keinen Hausarzt bzw. keine Hausärztin? Keine Sorge, Sie haben verschiedene Möglichkeiten. Sie können beispielsweise bei einer Praxis anrufen, bei der Sie noch nie waren. Alle Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können Sie krankschreiben. Allerdings ist auch eine Online-Krankschreibung möglich. Das geht über eine Videosprechstunde. Greifen Sie auf diese Möglichkeit zurück, können Sie bis zu sieben Tage krankgeschrieben werden, wenn Sie der Praxis bekannt sind. Waren Sie noch nie bei der Praxis vorstellig, werden Sie bis zu drei Tage krankgeschrieben.  © Monkey Business 2/Imago
Eine Mama bei ihrem kranken Kind am Bett.
Ihr Kind ist krank und Sie müssen den Nachwuchs betreuen? Dann können Sie auf Kind-Krank-Tage zurückgreifen, zumindest, wenn Ihr Kind das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet. Im Sozialgesetzbuch (SGB V, § 45) ist Näheres geregelt. Pro Kalenderjahr und Kind können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu zehn Arbeitstage freistellen lassen – unbezahlt. Alleinerziehenden stehen 20 Tage zu. Pandemiebedingt sollen Eltern entlastet werden, dann sind bis zu 30 Kind-Frei-Tage möglich. Ebenfalls können Sie normal Kinderkrankengeld beantragen. Das geht bei Ihrer Krankenkasse, gezahlt werden in der Regel rund 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.  © Imago stock&people
Frauen in einem Café.
Was dürfen Sie eigentlich, wenn Sie arbeitsunfähig sind? Das kommt ganz darauf an, wenn Sie nicht bettlägerig sind, können Sie einiges machen. Grundsätzlich ist alles erlaubt, was der Genesung dienlich ist. Bedeutet, dass Sie Ihre Gesundheit nicht gefährden dürfen. Der Gang in den Supermarkt oder in die Apotheke ist auf jeden Fall drin. Auch bei einem Spaziergang an der frischen Luft ist erst einmal nichts Verwerfliches dran. Der Shopping-Bummel oder Kaffeeplausch mit Freundinnen und Freunden kann allerdings schwierig sein. Zumindest, wenn Sie erwischt werden. Allerdings müsste Ihnen für arbeitsrechtliche Maßnahmen erst einmal eine Pflichtverletzung nachgewiesen werden.  © Katarina Premfors/arabianEye/Imago
Geld mit Mediakamenten.
Ob Grippe, gebrochenes Bein oder eine langwierige Erkrankung: Krank werden können alle. Wenn Sie krankgeschrieben wurden, dann erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber weiterhin Lohn. Pro Krankheit erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang Lohnfortzahlung. Diese gilt – in der Regel – für jede Krankheit neu. Sollten Sie also erst wegen eines Beinbruchs krankgeschrieben sein und später eine Grippe bekommen, erhalten Sie für beides eine Lohnfortzahlung. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie während Ihrer Krankschreibung an einer weiteren Krankheit leiden. Werden Sie wegen derselben Krankheit innerhalb von sechs Monaten erneut krank, haben Sie keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung. Nach den sechs Wochen erhalten Sie, wenn Sie weiterhin krank sind, Krankengeld von der Krankenkasse.  © imago stock&people
Kranke Frau im Bett.
Sie sind krank und Ihr Chef ruft Sie trotzdem daheim an – ist das rechtens? Das kommt darauf an – werden dringend Informationen benötigt, die nur Sie haben, darf Ihr Chef Sie daheim anrufen. „Solange der Betrieb auch ohne diesen Mitarbeiter weiterlaufen kann, gibt es keinen Grund, der für einen telefonischen Kontakt spricht“, heißt es in einem früheren Artikel eines Ippen.Media-Portals. Wenn Sie allerdings bei Ihrer Krankmeldung Ihre Kolleginnen und Kollegen auf offene, dringende Projekte hinweisen, sollten Sie also in Ruhe genesen können.  © DGM/Imago
Zettel mit einer Abmahnung.
Melden Sie sich zu spät krank, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. „Als Arbeitnehmer müssen Sie also so früh wie möglich den Arbeitgeber informieren“, beschreibt die Kanzlei Hasselbach den Ablauf bei einer Krankmeldung. Wenn Sie das tun, kann Ihr Arbeitgeber frühzeitig auf die Krankmeldung reagieren und im Team umplanen. Sinnvoll kann es deshalb sein, dass Sie sich bereits vor oder zu Ihrem regulärem Arbeitsbeginn krankmelden. Wenn Sie sich nicht ordentlich krankmelden und Sie einfach ohne Ankündigung vom Arbeitsplatz fern bleiben, kann eine Abmahnung auf Sie zukommen. Kommt Ihr Verhalten wiederholt vor, können sie sogar verhaltensbedingt gekündigt werden.  © Michael Bihlmayer/Imago
Chef mit Arbeitnehmerin im Büro.
Sie sind krank, haben eine Krankschreibung erhalten und Ihr Chef zweifelt trotzdem daran. Was kann in diesem Fall geschehen? Grundsätzlich sind Sie als Arbeitnehmer bzw. Arbeitnehmerin auf der sicheren Seite, denn ein Arzt bzw. eine Ärztin hat Ihre Krankheit festgestellt. Das ist also nicht so leicht auszuhebeln. Wenn Ihr Chef Zweifel hat, können diese bei der Krankenkasse angezeigt werden. Diese kann dann den medizinischen Dienst beauftragen, die Krankschreibung zu überprüfen. Ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin darf Ihre Krankschreibung nicht überprüfen.  © Andrey Popov/Imago

Wie funktioniert das mit dem E-Rezept?

In der Praxis oder während einer Videosprechstunde erstellt der Arzt oder die Ärztin nach der Untersuchung ein elektronisches Rezept. Dabei wird ein Rezeptcode generiert, der für das Einlösen in der Apotheke erforderlich ist. Diesen Code kann man entweder direkt in der E-Rezept-App öffnen oder sich alternativ in der Praxis einen Ausdruck geben lassen. Auf diese Weise wird die Verschreibung digitalisiert und ermöglicht eine bequeme Abwicklung in der Apotheke.

So bekommen Sie beim Arzt das neue E-Rezept:

Das Elektronische Rezept wird mithilfe einer Software im Praxisverwaltungssystem von Ihrem Arzt oder Ihrer Ärztin erstellt. Dabei werden die gleichen Informationen wie auf dem bisherigen rosafarbenen Papierrezept festgehalten, nämlich:

Ihre Patienten- beziehungsweise Patientinnendaten

die Daten des Arztes oder der Ärztin

die verschriebenen Medikamente oder Wirkstoffe

Dosierungshinweise

Das digitale Rezept wird verschlüsselt an den zentralen E-Rezept-Server übermittelt. Für jedes E-Rezept wird automatisch ein sogenanntes E-Rezept-Token generiert. Dieses Token enthält den Code, den Sie zum Einlösen des Rezepts in der Apotheke benötigen.

In der Arztpraxis erhalten Sie also kein physisches rosafarbenes Rezept mehr, sondern lediglich das E-Rezept-Token.

Was versteht man unter einem E-Rezept?

Unter einem E-Rezept versteht man einen digitalen Rezeptcode, der einem QR-Code ähnelt. Dieser Code kann entweder in der Smartphone-App „Das E-Rezept“ geöffnet werden oder als Ausdruck von der Arztpraxis mitgegeben werden. Der Code enthält alle Informationen über das verschriebene Medikament und kann in der Apotheke genauso wie die herkömmlichen rosa Rezeptzettel eingelöst werden, und soll zukünftig diese ersetzen.

Wann wird das E-Rezept Pflicht?

Es soll schnell gehen, noch besteht jedoch Unklarheit darüber, ob überhaupt zum Startschuss am 1. Juli 2023 alle Arztpraxen technisch darauf eingestellt sein werden, E-Rezepte auszustellen. Ab dem 1. Januar 2024 wird dies jedoch verpflichtend sein. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle Arztpraxen in Deutschland in der Lage sein, E-Rezepte auszustellen. Nach Plänen des Bundesgesundheitsministeriums soll das E-Rezept – wie die elektronische Patientenakte – ab 2024 Pflicht sein.

Was brauche ich für das E-Rezept?

Wer das E-Rezept in digitaler Form nutzen möchte, anstatt es ausdrucken zu lassen, benötigt ein Smartphone und die App „Das E-Rezept“, die im Apple Store oder im Google Play Store heruntergeladen werden kann. Um die App zu nutzen, werden auch eine neuere elektronische Gesundheitskarte und die Versicherten-PIN benötigt, die auf Anfrage von der Krankenkasse bereitgestellt wird. In Zukunft soll das Verfahren einfacher werden: Patienten können dann ihre E-Rezepte einfach in der Apotheke einlösen, indem sie ihre elektronische Gesundheitskarte einlesen lassen.

Wo kann ich das E-Rezept einlösen?

Das E-Rezept kann – wie das bisherige Papierrezept – in einer Apotheke oder einer Online-Apotheke einlgeöst werden. Die Apotheken in Deutschland sind bereits flächendeckend auf die Einlösung von E-Rezepten eingestellt. Das Ziel der Bundesregierung ist es, bis Ende Juli 80 Prozent aller Apotheken in Deutschland an das System anzuschließen. Welche Apotheken in Ihrer Nähe bereits E-Rezept-ready sind, lässt sich einfach per App-Suche herausfinden.

Rubriklistenbild: © PhotoAlto / Imago ; epd / Imago ; Collage: Julia Bremken / RUHR24

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