VonGeorg Leppertschließen
Nun also doch. Das Frankfurter Bahnhofsviertel wird zur Waffenverbotszone. Das hat Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) entschieden - gegen den Willen der Grünen.
Monatelang wurde diskutiert, nun hat der Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) ein Machtwort gesprochen. Im Frankfurter Bahnhofsviertel wird eine Waffenverbotszone eingerichtet. In der Zeit von 20 Uhr bis 5 Uhr morgens ist das Mitführen von Messern mit einer Klingenlänge ab vier Zentimetern verboten.
Erlaubt bleibt Tierabwehr-Spray, das manche Menschen zum eigenen Schutz dabei haben. Pfefferspray hingegen ist verboten, allerdings nicht nur im Bahnhofsviertel. „Pfefferspray ist ohnehin nicht erlaubt“, stellte Josef klar. Die Waffenverbotszone umfasst den Bahnhofsvorplatz und wird von der Mainzer Landstraße, der Weser- und der Gutleutstraße begrenzt, wobei die genannten Straßen nicht mehr dazu zählen.
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Bahnhofsviertel: Starker Anstieg von Delikten mit Waffen
„Wie es derzeit ist, kann es nicht bleiben“, begründete Mike Josef seine Entscheidung. Die Zahl der Delikte mit Waffen habe sich in den vergangenen vier Jahren verdreifacht. Viele Menschen trauten sich nicht mehr, durchs Viertel zu gehen. Als Oberbürgermeister könne er das nicht akzeptieren, sondern müsse handeln, so Josef. Zumal er im OB-Wahlkampf - ebenso wie Manuela Rottmann (Grüne) und Uwe Becker (CDU) - für eine Waffenverbotszone geworben habe.
Im Römer wird Josefs Entscheidung durchaus kontrovers diskutiert. Denn die Stadtverordnetenversammlung hatte gegen eine Waffenverbotszone gestimmt. Ein entsprechender Antrag der CDU wurde nach vielen Diskussionen abgelehnt. Zwar sprachen sich in der Regierungskoalition die FDP, Volt und auch Teile der SPD für eine solche Regelung aus. Die Grünen aber, die die stärkste Kraft in der Stadtverordnetenversammlung stellen, sind dagegen. Deshalb lehnt die Koalition den Vorstoß geschlossen ab.
Waffenverbot im Bahnhofsviertel: Betroffen sind nur Messer
Rechtlich habe er die Möglichkeit, die Waffenverbotszone trotz der Haltung des Stadtparlaments anzuordnen, betonte Josef. Er zitierte aus einem entsprechenden Gutachten eines Verwaltungsrechtlers.
Allerdings kann Josef nur auf Grundlage des Waffengesetzes tätig werden. Die für Frankfurt geltende Gefahrenabwehrverordnung kann der Oberbürgermeister nicht ändern, diese Befugnis hat nur das Stadtparlament. Konkret heißt das, dass die neue Regelung nur Messer betrifft. Das Mitführen von Baseballschlägern hingegen bleibt auch im Bahnhofsviertel erlaubt.
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