Tödliche Schüsse

Wahrheitssuche im Promillebereich: Alkoholkonsum vieler Beteiligter bremst Aschenberg-Prozess

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Mehrfach sollen das Opfer und ein Zeuge vor der Tat Schnaps gekauft und konsumiert haben. (Symbolfoto)
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Mehr als drei Promille hatte der Angeklagte, als er wegen des am Aschenberg getöteten Mannes von der Polizei vernommen wurde. Auch mehrere Zeugen zeigen vor Gericht teils gravierende Ausfallerscheinungen.

Fulda - Sichtlich desorientiert wirkt der Zeuge, als er am vierten Verhandlungstag des Aschenberg-Prozesses vor der Richterbank in Fulda Platz nimmt. Noch während der Vorsitzende Richter Josef Richter die Personalien des 31-Jährigen abgleicht, fragt Staatsanwalt Andreas Hellmich: „Sind Sie überhaupt anwesend?“ Der Mann dreht zur Antwort lediglich träge den Kopf. Auf Nachfrage des Gerichts gibt der Zeuge an, am Morgen „nur ein Bier“ getrunken zu haben. Geschlafen habe er gar nicht. Er leide an Panikattacken, die aber nichts mit dem Fall zu tun hätten. Die Vernehmung wird unterbrochen.

Fulda: Alkoholkonsum vieler Beteiligter bremst Aschenberg-Prozess

Stattdessen sagt der Polizeibeamte aus, der den Mann während der Ermittlungen verhört hatte. Seine Aussage ist deshalb relevant, weil der 31-Jährige angegeben hatte, am Abend vor der Tat Teil der Männerrunde gewesen zu sein, in der sowohl mit dem Angeklagten als auch mit dem späteren Opfer Alkohol konsumiert wurde. Das spätere Opfer sei demnach erst später zu der Runde dazugestoßen, danach habe es Streit gegeben, der Getötete habe die Wohnung irgendwann nachts wieder verlassen.

Was danach geschah, das konnte auch der Polizeibeamte schwer in eine sinnvolle Reihenfolge bringen. „Der Zeuge blieb bei seinen Angaben häufig sehr oberflächlich und änderte auf Nachfrage immer wieder den Inhalt.“ Laut dem 31-Jährigen hätte ein an der Tat beteiligter Mann ihm gegenüber angegeben, der Angeklagte habe das Opfer „plattgemacht“ und ihm in den Kopf geschossen. Auch sei die Tatwaffe nach den Schüssen in ein weißes Tuch gehüllt in die Wohnung gebracht worden, in der am Abend davor noch miteinander getrunken worden war.

Von der Waffe fehlt bislang jede Spur. Laut Staatsanwalt Hellmich liefen die Hinweise der Ex-Freundin zum Verbleib der Waffe ins Leere.

Hinweise führen ins Leere: Tatwaffe bleibt verschwunden

Schwierig gestaltet sich auch die Vernehmung eines 44-jährigen Maschinenführers. Der soll mehr über das Opfer erzählen, hatte sich aber bereits bei der Polizei in Widersprüche verwickelt. „Einerseits sagte er, dass er das Opfer seit 20 Jahren gekannt habe. Andererseits wollte er nichts über dessen Lebensumstände gewusst haben“, so ein Polizist. Trotz der jahrzehntelangen Bekanntschaft habe er gegenüber der Polizei angegeben, keinerlei Interesse an der Aufklärung des Falls zu haben.

So beißen auch Richter und Staatsanwaltschaft bei der Vernehmung des Zeugen auf Granit. Es geht um einen Vorfall kurz vor der Tat, als der 44-Jährige mit dem späteren Opfer in einen Supermarkt gegangen war – um Alkohol zu kaufen. Dabei soll das spätere Opfer laut Zeugenaussagen beinahe mit einer Gruppe Jugendlicher aneinandergeraten sein, weil er im alkoholisierten Zustand einen Streit innerhalb der Gruppe auf sich bezogen hatte. Weil der Zeuge auf diverse Fragen immer nur „wahrscheinlich, weiß ich nicht“, antwortet, wird er an seine Wahrheitspflicht erinnert.

Die Angaben des 44-Jährigen würden denen seiner Frau widersprechen. Darauf der Mann: „Meine Frau hat an dem Tag viel gesagt. Die war besoffen.“ Als Staatsanwalt Hellmich schließlich der Geduldsfaden reißt und es zu einem lautstarken Wortgefecht kommt, versucht der Zeuge, seine Erinnerungslücken mit seinem Alkoholismus zu begründen: „Weißt du, wenn du jeden Tag besoffen bist, passiert alles wie im Rausch.“

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