Neue Zeugen

Urteil im Fuldaer Schlossgarten-Prozess vertagt

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Das erwartete Urteil im Fuldaer Schlossgarten-Prozess blieb am Tag vor Heiligabend aus
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Das erwartete Urteil blieb aus. Stattdessen ging der Schlossgarten-Prozess mit der Anhörung zweier weiterer Zeugen weiter. Wirklich schlauer wurde das Gericht in Fulda durch die Aussagen allerdings offenbar auch nicht.

Fulda - Bei einem der Zeugen handelt es sich um einen der beiden Begleiter des späteren Opfers der Messerstecherei im Fuldaer Schlossgarten 2023. Bislang hatte er von seinem Zeugnis-Verweigerungsrecht Gebrauch gemacht, weil er Sorge hatte, sich selbst belasten zu können. 

Davon war am Montag (23. Dezember) dann aber nichts mehr zu spüren. Seine Angaben sprudelten regelrecht aus ihm heraus. Wobei er sich dabei immer wieder in Widersprüche zu seinen Angaben bei der polizeilichen Vernehmung im Anschluss an die Tat verwickelte.

Urteil im Fuldaer Schlossgarten-Prozess vertagt

Zur Sprache kam beispielsweise eine Begegnung des Zeugen mit einem der Angeklagten beim Fuldaer Schützenfest 2023. Dabei ging es konkret um die Frage, ob der Zeuge Kontakt zum Beschuldigten gesucht habe, um sich für eine erstattete Anzeige gegen diesen und seinenCousin zu entschuldigen.

Zunächst bestritt der 23-Jährige eine solche Kontaktaufnahme. Nachdem er jedoch mit der Aussage eines weiteren Zeugen konfrontiert wurde, kam ihm die Erinnerung scheibchenweise zurück. Tatsächlich gab er am Ende zu, bei einem Telefonat mit dem Angeklagten anwesend gewesen zu sein. 

Mit der Tat direkt hatte dieser Sachverhalt zwar weniger zu tun, für Christian Celsen, den Verteidiger eines der drei Angeklagten, stellten diese vermeintlichen Gedächtnislücken allerdings grundsätzlich die Glaubwürdigkeit des Zeugen in Frage. 

Auch andere Fragen, beispielsweise wie viele Personen die Gruppe der Angeklagten am Tattag umfasste, konnte er nicht mehr so beantworten, wie er es damals angegeben hatte. Das Urteil soll nun am 10. Januar 2025 gesprochen werden. 

Zuletzt waren die Plädoyer-Forderungen im Prozess um die Prügelei und anschließende Messerstecherei im Schlossgarten Fulda vor dem vor dem Landgericht Fulda weit auseinandergegangen. Sie reichten von Gefängnis bis Freispruch

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