VonSabrina Mehlerschließen
Der Prozess um die Prügelei und anschließende Messerstecherei im Schlossgarten Fulda ist am Donnerstag vor dem Landgericht in die entscheidende Phase gegangen: In insgesamt fünf Plädoyers prallten die konträren Positionen von Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung aufeinander.
Fulda - Das Gericht unter Vorsitz von Richter Joachim Becker steht im Schlossgarten-Prozess nun vor der Herausforderung, die widersprüchlichen Zeugenaussagen und die unterschiedlichen Argumente der Parteien zu entwirren: Am kommenden Montag wird es sein Urteil verkünden.
Plädoyers in Schlossgarten-Prozess in Fulda gehen weit auseinander
Am Donnerstag drängte die Staatsanwaltschaft auf eine Verurteilung der drei angeklagten jungen Männer wegen gefährlicher Körperverletzung. Die Verteidiger hingegen argwöhnten eine falsche Beschuldigung ihrer Mandanten.
Die Angeklagten, die zur Tatzeit im Sommer vergangenen Jahres 17, 19 und 22 Jahre alt waren, sollen an einer ausufernden Auseinandersetzung zwischen zwei Gruppen im Schlossgarten in Fulda beteiligt gewesen sein. Während dieser war ein Mann durch Schläge, Tritte sowie drei Messerstiche in Bauch und Schulterblatt schwer verletzt worden.
Der Angriff endete erst, als mehrere Mitarbeiter des nahen Schlosstheaters auf die miteinander kämpfenden Männer aufmerksam wurden, Zivilcourage zeigten und einschritten. Der Geschädigte musste im Krankenhaus notfallbehandelt werden, unter anderem war seine Leber vom Messer getroffen worden. Der sachverständige Arzt bescheinigte ihm „abstrakt-lebensgefährliche Verletzungen“, erklärte Oberstaatsanwältin Dr. Christine Seban am Donnerstag.
Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafen zwischen 15 Monaten und zwei Jahren
Seban forderte für den zur Tatzeit 19-jährigen, der zugestochen habe und Haupttäter sei, eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten unter Anwendung des Jugendstrafrechts. Für den 17-Jährigen sah sie ein Jahr und drei Monate als gerechtfertigt an. Für den 22-Jährige hingegen, für den das Erwachsenenstrafrecht gilt, seien zwei Jahre ohne Bewährung angemessen.
Die Oberstaatsanwältin rekapitulierte in ihrem Plädoyer noch mal ausführlich die Ereignisse, die begonnen hatten, als einer der Angeklagten in der Nähe des späteren Geschädigten mehrmals gespuckt hat.
Ob er nur neben den Geschädigten gespuckt oder ihn gar angespuckt hatte, blieb während des Prozesses nebulös – genauso wie vieles anderes. Darüber, wer wann zugeschlagen und getreten hat, wer wem durch den Park gefolgt ist, wer das Messer ergriff und wer die zwei Eisenstangen, die auch noch im Spiel waren, gab es unterschiedliche Zeugenaussagen.
„Ein heilloses Durcheinander“: Alle drei Verteidiger beantragen Freispruch
„Zeugen sind das schlechteste Beweismittel, das uns zur Verfügung steht“, stellte Verteidiger Andreas Scheja fest. Es könne noch nicht mal erwiesen werden, dass sein Mandant sich überhaupt im Schlossgarten aufgehalten habe.
Auch Anwalts-Kollege Helge Romberg sprach von einem „heillosen Durcheinander“ am Tatort: „Es kam zum Streit, viel mehr wissen wir gar nicht.“ Nach dem Grundsatz „in dubio pro reo“ müsse auch sein Mandant freigesprochen werden.
Freispruch forderte ebenso Christian Celsen, dessen Mandant vorgeworfen worden war, mit dem Messer zugestochen zu haben und der damit theoretisch auch wegen versuchter Tötung verurteilt werden könnte. „Es kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass mein Mandant bei den Messerstichen dabei war.“
Dass er zu Beginn mit der Flasche zugeschlagen habe, sei Notwehr gewesen. Vielmehr sei stattdessen der Geschädigte, der unter Schizophrenie leidet, „auf 180 und völlig überdreht“ gewesen. Die Schilderungen des Opfers während des Prozesses seien zudem nicht glaubhaft gewesen.
Nebenklage-Vertreter Rudolf Karras hatte seinen Fokus unter anderem darauf gerichtet, dass ein Mann, der ohnehin schon blutend am Boden lag, auch noch mit Eisenstangen malträtiert worden sei. Er sehe keinerlei Notwehrhandlung bei den Angeklagten, sondern vielmehr einen Tötungsvorsatz bei denjenigen, die zugestochen beziehungsweise das Opfer noch mit der Stange gestoßen hatten. Die Strafzumessung überlasse er dem Gericht, sagte Karras.
Das Gericht verkündet das Urteil am Montag, 23. Dezember, um 12 Uhr.

