Urteil gesprochen

Bewährungsstrafe für Masseur aus dem Kreis Fulda: Gericht von sexuellen Übergriffen überzeugt

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Weil er dreimal übergriffig geworden sein soll, ist ein Masseur aus einem Wellness-Hotel im Kreis Fulda zu einer Bewährungsstrafe von 17 Monaten verurteilt worden. (Symbolfoto)
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Wegen sexueller Übergriffe auf drei Frauen bei der Massage in einem Wellness-Hotel im Kreis Fulda ist ein 27 Jahre alter Masseur vom Amtsgericht Fulda zu einer Haftstrafe von einem Jahr und fünf Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Und: Es gibt neue Ermittlungen gegen den Angeklagten.

Fulda - Das Amtsgericht Fulda ist überzeugt, dass der Physiotherapeut aus dem Kreis Fulda bei der Massage mit der flachen Hand über die Intimbereiche der drei Frauen gestrichen hatte. Der Angeklagte beteuerte seine Unschuld. Sein Verteidiger Helge Romberg beantragte Freispruch.

Fulda: Sexuelle Übergriffe in Wellness-Hotel - Masseur verurteilt

Richter Ulrich Jahn hingegen hatte keinen Zweifel an der Schuld des Masseurs: „Wäre es nur ein Fall gewesen, dann hätte man sagen können, dass hier Aussage gegen Aussage steht. Aber in der Gesamtschau der Schilderungen der drei geschädigten Frauen ist klar, dass die Dinge so passiert sind, wie die Opfer es berichtet haben.“

Die Zeuginnen hätten keinen Grund gehabt, die Übergriffe zu erfinden, sagte Jahn – nicht zuletzt deshalb, weil sie sich durch die Meldung der übergriffigen Massagen bei der Hotelleitung ihren Wellness-Aufenthalt kaputtgemacht hätten. Die Zeuginnen seien glaubwürdig gewesen und hätten ihre Schilderung nicht dramatisiert.

Dass sich die drei Opfer während der Übergriffe nicht sofort mit Worten oder Handbewegungen gewehrt hätten, sei erklärlich, sagte der Richter: „Die Frauen mussten erst einmal sortieren, was ihnen da widerfahren war.“ Der Angeklagte habe auch den Überraschungsmoment und die Arglosigkeit der drei bis auf einen Einmalslip nackten Frauen auf der Massageliege ausgenutzt, sagte Jahn.

Das Gericht war von folgendem Tatgeschehen überzeugt: Der Masseur und Physiotherapeut, der seit mittlerweile vier Jahren in seinem Beruf arbeitet, sei zunächst im Oktober 2021 bei zwei Frauen zudringlich geworden. Opfer wurden zwei heute miteinander verheiratete Frauen, 34 und 23 Jahre alt, aus Duisburg, die einen Wellness-Urlaub in dem Hotel gebucht hatten.

Beide berichteten, der Masseur sei mit seiner Hand die Innenseiten ihrer Oberschenkel hochgestrichen und sei sehr nah an ihren Schambereich herangekommen. Einige Minuten später seien die Streichbewegungen über den Bauch gegangen. Dabei sei die flache Hand zwei- oder dreimal in die Hose hineingeglitten. Die Hand sei auf dem Intimbereich zu liegen gekommen. Bei der jüngeren Frau habe er zusätzlich über die Brüste gestrichen. Die Frauen hatten am ersten Verhandlungstag in der vergangenen Woche ausgesagt.

Das dritte Opfer sagte am Montag (7. August) aus. Die 28 Jahre alte Altenpflegerin aus dem Raum Marburg hatte sich mit ihrem Mann im August 2022 einen schönen Tag in dem Hotel machen wollen. Sie sagte, sie sei bei einer Massage von dem Masseur mehrfach an den Brüsten berührt worden.

Frau meldet sich nach Presseberichten - neue Ermittlungen gegen Masseur

Verteidiger Helge Romberg begründete seinen Antrag auf Freispruch damit, dass die Aussagen der Opfer widersprüchlich seien. Die beiden miteinander verheirateten Frauen hätten ihre Aussage abgesprochen. Es sei zudem nicht erklärlich, warum die ältere der Partnerinnen ihre Frau nicht vor der Massage gewarnt habe, nachdem sie nach eigenen Angaben selbst Opfer des Mannes geworden war. Eine weitere Äußerung des Anwalts sorgte für Geraune im Publikum.

Romberg sagte, er habe keine Erklärung dafür, warum die Frauen den Masseur belastet hatten. Er habe aber eine Vermutung: „Möglicherweise wollten sie ihrer Partnerin nicht sagen, dass es für sie schön gewesen war, von einem Mann angefasst zu werden. Zudem waren beide Frauen empfindlicher gegenüber den Berührungen durch einen Mann, weil sie selbst Frauen lieben.“ Die Berührungen an den Brüsten und im Slip, wie sie die Opfer schilderten, könne es nicht gegeben habe. Die Frauen seien nach den von ihnen angezeigten Übergriffen gar nicht aufgelöst gewesen. Sie hätten sich danach nämlich noch an einer Poolbar aufgehalten.

Neuer Fall

Die Staatsanwaltschaft Fulda führt neue Ermittlungen gegen 27 Jahre alten Masseur, der am Montag vom Amtsgericht Fulda zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist. „Nach den Presseberichten über die Verhandlung in der vergangenen Woche hat sich eine weitere Frau gemeldet, die angibt, von dem Angeklagten bei einer Massage an den Brüsten berührt worden zu sagen“, sagte die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in dem Verfahren am Montag.

Dieser neuen Beschuldigung werde die Staatsanwaltschaft jetzt nachgehen. Wann und wo der Übergriff stattgefunden haben soll, sagte die Staatsanwältin auch auf Nachfrage nicht.

Zur Aussage der Altenpflegerin sagte der Anwalt, die Frau sei besonders empfindlich gewesen, weil sie nach eigener Aussage bisher nur von Frauen massiert worden war.

Der Angeklagte hatte am ersten Verhandlungstag zu seiner Verteidigung gesagt, er habe bei den Massagen der Partnerinnen ein Massageöl mit Menthol eingesetzt. „Wäre ich wirklich in einen intimen Bereich gelangt, dann wären sie von der Liege gesprungen, so sehr hätte das gebrannt.“ Richter Jahn erklärte, er habe dieses Massageöl in seinem Gesicht eingesetzt. Selbst an den Augen habe er kein Brennen gespürt.

In seinem letzten Wort vor der Urteilsverkündung sagte der Angeklagte, das Verfahren habe ihn sehr belastet. Er sei froh, dass es jetzt zu Ende sei. In dem Wellness-Hotel ist er weiter beschäftigt.

Masseur darf Job weiter ausüben - „Urteil ist Warnung genug“

Mit dem Urteil folgte das Gericht in vollem Umfang dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwältin sagte, die Aussagen der drei Frauen sei glaubhaft und plausibel. Die Anklagebehörde hatte auch beantragt, dass der Masseur zwei Jahre nicht als Masseur arbeiten darf. Diesem Antrag folgte das Gericht nicht. Das Urteil sei Warnung genug für den Angeklagten, sagte Richter Jahn.

Der Angeklagte wurde auch dazu verurteilt, 1000 Euro als Bewährungsauflage an die Fuldaer Tafel zu zahlen. Gegen das Urteil kann er Rechtsmittel einlegen. Ob er das tun will, dazu wollte sich Verteidiger Romberg nach der Verhandlung noch nicht äußern.

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