510.000 Fachkräfte fehlen hierzulande, wie Zahlen des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) zeigen. Das sind mehr Menschen, als in Osthessen leben. Um den Bedarf zu decken, will die Bundesregierung ausländischem Personal die Einwanderung erleichtern. Ein entsprechendes Gesetz wird in Etappen bis zum Sommer in Kraft treten.
Fulda - Wie eklatant der Fachkräftemangel allein in Hessen ist, verdeutlichen aktuelle Berechnungen des Instituts für Wirtschaft, Arbeit und Kultur (IWAK) der Goethe-Universität Frankfurt. In den nächsten vier Jahren werde der hessische Fachkräftebedarf um 200.000 Arbeitskräfte wachsen. Bis 2035 geht das Institut von einer Fachkräftelücke von 523.000 Personen aus. Zum Vergleich: Laut Report der Bundesagentur für Arbeit blieben allein im 1. Halbjahr 2022 hessenweit rund 82.000 Fachkraftstellen unbesetzt. Am stärksten betroffen sind ländliche Regionen wie der Vogelsbergkreis.
Unternehmen begrüßen Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes
Angesichts dieser Prognosen begrüßt die regionale Wirtschaft die Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes (FEG) grundsätzlich. „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ein wichtiger Mosaikstein, der hilft, dem Fachkräftemangel in der Region Osthessen entgegenzuwirken“, sagt Armin Gerbeth, Ausbildungsberater der IHK Fulda. Wie groß der Mangel an Fachkräften in Osthessen ist, zeige unter anderem die Zahl der Ausbildungsverhältnisse. Laut Arbeitsagentur kamen 2022 in der Region Fulda auf einen Bewerber zwei offene Stellen. „Aber auch Überlegungen von Unternehmen, wie Fachkräfte für Osthessen gewonnen werden können, verdeutlicht den bestehenden Mangel.“
Um die Inhalte des Gesetzes für Firmen transparent zu machen, plant die IHK Fulda gemeinsam mit Partnern wie der Ausländerbehörde und dem Kreisjobcenter eine Infoveranstaltung im ersten Quartal diesen Jahres. „So muss nicht jeder den Gesetzestext studieren, sondern wird über die richtigen Ansprechpartner informiert.“
Doch es gibt auch viel Kritik. „Insbesondere kleinere Betriebe mit zwei bis vier Mitarbeitenden scheuen den Verwaltungsaufwand, sodass sie von dem Thema ablassen“, erklärt Klaus Zeller, Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Gelnhausen-Schlüchtern (Kinzigtal). „Wer sich mit Verwaltung und Bürokratie nicht auskennt, wird es nicht schaffen, einreisen zu dürfen.“ Inwieweit das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz hieran etwas ändert, werde sich erst noch zeigen müssen.
Drei Schritte zur Einwanderung von Fachkräften: Das sieht das neue Gesetz konkret vor
November 2023: Die erste Etappe des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes trat im November in Kraft. Darin wurden bestehende Hürden abgesenkt. Im einzelnen:
- Die Einkommensgrenzen für die „Blaue Karte“ EU, mithilfe derer Drittstaatler in Deutschland arbeiten dürfen, wurden gesenkt: Das zu erzielende jährliche Bruttoeinkommen sinkt von 58.400 auf nun 45.300 Euro.
- Die Liste der sogenannten Mangelberufe, für die eine geringere Einkommensgrenze von 41.042 Euro gilt, wurde erweitert. Neben Ärzten, Naturwissenschaftlern, ITlern und Ingenieuren weist der Bund nun einen Mangel an Tier- und Zahnärzten, Apothekern, akademischen Gesundheitsfachkräften, Architekten, Lehrern und Führungskräften aus.
- Menschen, die aus humanitären Gründen Asyl in der Europäischen Union genießen, haben nun erstmals die Möglichkeit, die Blaue Karte EU zu erhalten.
- Fachkräfte aus dem Ausland, die ihren Arbeitgeber in Deutschland wechseln wollen, können dies nun bereits nach zwölf statt wie bisher 24 Monaten tun.
- Ausländer mit Berufs- oder akademischer Ausbildung haben, anders als bisher, Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis, sofern sie die nötigen Voraussetzungen erfüllen. Hierzu zählt u.a., dass sie einen Beruf ausüben, der Fähigkeiten verlangt, wie sie nur in einer mindestens zweijährigen Ausbildung oder einem Studium erworben werden können.
März 2024:
- Ab März gilt: Wer über mindestens zwei Jahre Berufserfahrung verfügt, in seinem Herkunftsland eine staatlich anerkannte Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer absolviert hat, darf künftig auch dann arbeiten, sollte sein Abschluss in Deutschland noch nicht formal anerkannt worden sein. Aber: Dies gilt nur für sogenannte nicht reglementierte Berufe, hierzu zählen Betriebswirte, Bäcker, IT-Spezialisten und Journalisten. Mediziner, Juristen oder Lehrer hingegen sind reglementiert und erfordern daher zwingend eine Anerkennung des Berufsabschlusses.
- Neu ist die sogenannte Anerkennungspartnerschaft: Eine Fachkraft, die über eine mindestens zweijährige Berufsqualifikation verfügt, deren Berufsabschluss aber noch nicht anerkannt ist, darf nun vom ersten Tag an in Deutschland arbeiten.
Juni 2024:
- Für einen Aufenthalt zur Arbeitsplatzsuche wird eine Chancenkarte eingeführt. Fachkräfte aus dem EU-Ausland können auf dieser Punkte sammeln, die unter anderem für Sprachkenntnisse oder Berufserfahrung vergeben werden. Wessen Ausbildung bereits anerkannt wurde, erhält die Chancenkarte automatisch.
- Die Westbalkanregelung eröffnet Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Nordmazedonien und Serbien einen Arbeitsmarktzugang in Deutschland. Die Regelung war bis Ende 2023 befristet. Bis zu 50.000 Arbeitskräfte aus diesen Ländern dürfen nun dauerhaft jährlich einwandern.
Die Arbeitslosenquote in Fulda bleibt im Dezember unverändert. Die Zahl der Arbeitslosen stieg nur leicht an. Einen Unterschied gibt es allerdings bei den Geschlechtern. (von Toni Spangenberg)
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