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Gender-Kluft und ein Fünftel in prekärer Arbeit: Das Statistische Landesamt veröffentlicht Zahlen über die Arbeitsverhältnisse der 2,8 Millionen Erwerbstätigen in Hessen.
Wiesbaden - Das sind schon signifikante Unterschiede, die aus dem sogenannten Mikrozensus (von 2022) vom Statistischen Landesamt in Wiesbaden hervorgehen. Gerade einmal vier Prozent der hessischen Männer würden demnach in Teilzeit arbeiten, also mit höchstens 20 Stunden in der Woche. Bei Frauen liege die Zahl hingegen bei 21 Prozent.
Von allen erwerbstätigen Hessinnen und Hessen, das sind laut des Statistischen Landesamtes 2,8 Millionen Menschen im Alter von 15 bis 64 Jahren, arbeiten 71 Prozent direkt für den Arbeitgeber, befinden sich in unbefristeten und sozialversicherungspflichtigen Verhältnissen und arbeiten mehr als 20 Wochenstunden. Weitere neun Prozent sind entweder selbstständig oder sind sogenannte „mithelfende Familienangehörige“.
Ein Fünftel der Erwerbstätigen in Hessen in atypischer Beschäftigung
20 Prozent der erwerbstätigen Hessinnen und Hessen seien 2022 in einer sogenannte atypische Beschäftigung gewesen, geht aus den Zensus-Daten des Statistischen Landesamtes hervor. Kritiker nennen diese Arbeitsverhältnisse auch „prekäre Arbeit“. Neben Teilzeit (20 Stunden pro Woche), geht es hier auch um befristete Jobs, eine geringfügige Beschäftigung (Minijobs) und Jobs bei Zeitarbeitsfirmen.
Bei der atypischen Beschäftigung seien Frauen klar im Nachteil. Das Statistische Landesamt beziffert der Unterschiede zwischen Mann und Frau: 66 Prozent der atypisch Angestellten waren demnach Frauen. Fast jede dritte Erwerbstätige in Hessen sei atypisch angestellt, bei den Männern nur jeder Achte.
Der Mikrozensus
Die Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus aus dem Jahr 2022. Diese Befragung wird seit 1957 jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführt und fließt in eine amtliche Statistik ein. Die rechtliche Grundlage hierfür ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Die Selbstauskünfte der Befragten sollen zu „aussagekräftigen statistischen Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung“ führen. Das Ergebnis dient als Grundlage für „politische, wirtschaftliche und soziale Entscheidungen“. Sie werden aber auch der Wissenschaft, der Presse und allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung gestellt.
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