VonSebastian Richterschließen
Wer einem Hund oder einer Katze aus dem Tierheim ein neues Zuhause bieten möchte, muss eine Schutzgebühr abtreten. Das kostet mehrere hundert Euro – und wird oft falsch interpretiert.
Gießen – Es ist kein Geheimnis, dass in Tierheimen Platznot herrscht. Zu viele Tiere werden spätestens seit der Corona-Pandemie abgegeben, die Tierschützer sind am Rand ihrer finanziellen, personellen und räumlichen Kapazitäten. Im besten Fall kommen die Tiere natürlich schnell aus dem Tierheim heraus und in ein gutes Zuhause. Die neuen Halter müssen bei allen seriösen Tierheimen allerdings eine Gebühr bezahlen. Je nach Art und Rasse kann das hunderte Euro kosten.
Immer wieder werden Tierheime mit Vorwürfen wegen dieser sogenannten Schutzgebühr konfrontiert. Die Tierheime sollen doch – besonders in Anbetracht der Überfüllung – froh sein, wenn sie Tiere entlassen können. Manchmal schallt den Tierschützern sogar die Mutmaßung entgegen, sie würden sich an den Tieren bereichern wollen. Diese Anschuldigung wurde zuletzt beispielsweise dem Tierheim Gießen bei der Abgabe einer Bengal-Katze gemacht.
Hunderte Euro für einen Hund aus dem Tierheim: Wofür gibt es eine Schutzgebühr?
Dabei geht es bei der Schutzgebühr um das Gegenteil. Es soll sich eben nicht an den Tieren bereichert werden. Der erste Grund wird somit schon aus dem Namen deutlich: Es geht um den Schutz von Hund, Katze und Co.
Mit der Schutzgebühr wird also verhindert, dass die Tiere tatsächlich ab- und später aus Profitgründen weitergegeben werden. Ohne die Kosten könnte jeder in ein Tierheim spazieren, Interesse an einem Schützling vorgaukeln, das Tier mitnehmen und anschließend für die Zucht oder gar Tierversuche weiterverkaufen. Gleichzeitig wird somit sichergestellt, dass sich die zukünftigen Halter die Adoption gut überlegt haben – und das Tier nicht nach wenigen Tagen wieder im Tierheim landet.
Zudem haben Tierheime jede Menge Kosten. Dabei geht es nicht nur um Tierfutter, Hygieneartikel, Miete und Instandhaltungskosten der Räumlichkeiten. Auch der Gang zum Tierarzt kann teuer werden – alleine Impfungen und Kastration sind meistens teurer als die Schutzgebühr selbst.
Wie hoch ist die Schutzgebühr bei Katzen?
Das Tierheim Gießen rechnet auf ihrer Website vor, wie schnell die Kosten am Beispiel einer Katze für das Tierheim ins Geld gehen können. Dort liegt die Schutzgebühr pauschal bei 150 Euro, für Rassetiere wird die Schutzgebühr nach Absprache je nach Art festgelegt. Bei einer „Komplettbehandlung“, wie sie bei vielen Streunern nötig ist, muss das Tierheim fast das doppelte allein für Tierarzt-Rechnungen bezahlen.
| Grundimmunisierung | ca. 120 Euro |
| Kastration | ca. 100 Euro |
| Chip | 29 Euro |
| Entwurmung | 10 Euro |
| Leukotest | ca. 30 Euro |
| Gesamtkosten | ca. 289 Euro |
Ähnliche Zahlen liefert die Katzenbabyrettung Mittelhessen. Die dortige Rechnung kommt bei einer Schutzgebühr von ebenfalls 150 Euro auf Kosten von 140 Euro – ohne die Kosten einer möglichen Kastration.
Wie hoch ist die Schutzgebühr bei Hunden?
Im Regelfall ist die Haltung eines Hundes teurer als bei einer Katze, ebenso wie die Tierarztkosten. Zudem ist die Vermittlung in den meisten Fällen deutlich schwieriger, da bei Hunden mehr beachtet werden muss. Das Tierheim Gießen gibt die Schutzgebühr für kastrierte, geimpfte und gechippte Tiere mit 395 Euro an. Bei Welpen und nicht kastrierte Hunde fällt eine Gebühr von 350 Euro an. (spr)
