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Die GEW und die Grünen kritisieren die Ankündigung aus dem Hessischen Kultusministerium, wonach Gendern mit Sonderzeichen in den Abschlussprüfungen als Fehler gewertet wird.
Wiesbaden – Gendersternchen und andere Sonderzeichen wie Doppelpunkt oder Unterstrich sollen bei den bevorstehenden Abschlussprüfungen an Haupt- und Realschulen sowie im Abitur in Hessen als Fehler gewertet werden. So hat es das Hessische Kultusministerium der FR auf Anfrage mitgeteilt. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und die Grünen üben heftige Kritik daran und fürchten eine Verunsicherung der Schüler und Schülerinnen.
Die GEW Hessen spricht sich gegen das Genderverbot aus. Ein solches „Sprachverbot“ sei grundsätzlich falsch, so die Reaktion der Gewerkschaft auf einen Bericht der Frankfurter Rundschau vom Donnerstag. Außerdem gebe es „schulpraktische und rechtliche“ Probleme. „Wie sollen Lehrkräfte jetzt noch ihren Schüler:innen die neuen Regelungen vermitteln?“, fragt der GEW-Landesvorsitzende Thilo Hartmann. Zudem sei nicht eindeutig geklärt, welche möglichen Schreibweisen als zulässig gelten sollten und welche nicht. Die GEW befürchtet Rechtsunsicherheit, weil die Bewertung der Abschlussprüfungen anfechtbar werde.
Hessen verbietet Sonderzeichen bei Abchlussprüfungen
„Die Landesregierung verunsichert mit dieser Entscheidung die Abiturient:innen in der für sie ohnehin schwierigen Prüfungsphase“, kritisiert auch die grüne Landtagsabgeordnete Julia Herz, Mitglied im schulpolitischen Ausschuss. Man könne nicht kurz vor den Prüfungen die Regeln ändern. Dies sei „reine Ideologie und Kulturkampf auf dem Rücken der Abiturient:innen“, so Herz.
Die schriftlichen Abiturprüfungen beginnen am 17. April. An den Haupt- und Realschulen werden die zentralen Abschlussarbeiten Mitte Mai geschrieben. In den vergangenen drei Jahren wurde Gendern mit Sonderzeichen in Abschlussprüfungen in Hessen nicht als Fehler gewertet. Ein Sprecher des Hessischen Kultusministeriums hatte dies der FR gegenüber mit der Sondersituation der Corona-Pandemie begründet, in der im Unterricht nicht alle Regeln ausreichend hätten vermittelt werden können. Nun sollten wieder die Vorgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung gelten. Entsprechende Durchführungshinweise hat das Ministerium gerade an die Schulen versandt.
Grüne: Hessen geht mit seiner Regelung sogar über Bayern hinaus
Die Grüne Julia Herz vermutet, es gehe der Landesregierung bei der Sanktionierung der Gendersprache nicht um die Korrektur von Rechtschreibfehlern, sondern um eine „politisch motivierte Sanktionierung einer gesellschaftspolitischen Haltung“. Hessen gehe mit seiner Regelung sogar über Bayern hinaus. Dort habe man erkannt, dass weder durch das Gendern noch durch das Nichtgendern Schüler:innen ein Nachteil entstehen dürfe.
CDU und SPD in Hessen haben in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass in Schulen und Unis, in Rundfunk und Verwaltung nicht mit Sonderzeichen gegendert werden solle. Konkrete Regelungen dafür stehen – bis auf die für Schulprüfungen – noch aus. (Peter Hanack)
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