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Hanning Voigtsschließen
Bayern untersagt ab April das Gendern mit Sonderzeichen in Behörden. Hessen plant ein ähnliches Verbot, ist aber noch nicht soweit. Nur das Kultusministerium ist jetzt schon mal vorgeprescht.
Wiesbaden. Hessens Abiturienten und Abiturientinnen dürfen in der Prüfung keine Sonderzeichen wie Doppelpunkt, Sternchen oder Unterstrich nutzen. Andernfalls werde dies als Fehler angestrichen, teilte ein Sprecher des Kultusministeriums am Mittwoch auf Anfrage der FR mit. Ansonsten weiß die Landesregierung noch nicht, wie sie das Genderverbot umsetzen will.
Das für Hessen geplante „Genderverbot“ war eins der umstrittensten Themen beim Regierungswechsel von Schwarz-Grün zu Schwarz-Rot. Nachdem die CDU im Landtagswahlkampf gefordert hatte, dass auf genderneutrale Schreibweisen mit Sonderzeichen wie Doppelpunkten oder Unterstrich verzichtet werden müsse, hatten CDU und SPD sich in ihrem Koalitionsvertrag darauf geeinigt, die Regierung werde „festschreiben“, dass in Schulen, Unis, Rundfunk und Verwaltung nicht mit Sonderzeichen gegendert werden solle.
Massive Kritik an Koalition
Nachdem es aus der Opposition, der Wissenschaft und Öffentlichkeit massive Kritik an den Plänen gegeben und etwa der Hessische Rundfunk mitgeteilt hatte, das Vorschreiben einer bestimmten Sprache verletze die Rundfunkfreiheit, ruderte die neue Koalition zurück. Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) erläuterte im Februar im Landtag, er wolle keinen „Kulturkampf“ ums Gendern führen, sondern verhindern, dass etwa Studierende schlechter benotet würden, weil sie nicht genderten.
Wissenschaftsminister Timon Gremmels (SPD) führte Anfang Februar auf Nachfragen der Opposition im Landtag aus, die Regierung plane kein mit Sanktionen bewehrtes Verbot, sondern lediglich eine „Klarstellung“, die Rechtssicherheit zum Gendern schaffen solle.
Nun ist das von CSU und Freien Wählern regierte Bayern vorgeprescht: Das Kabinett hat am Dienstag beschlossen, die Allgemeine Geschäftsordnung des Freistaats Bayern zum 1. April so zu ändern, dass Schreibweisen mit Doppelpunkt oder Genderstern im behördlichen Schriftverkehr unzulässig sind. Beamt:innen müssen bei wiederholten Verstößen grundsätzlich auch mit Ansprache und Konsequenzen rechnen.
Schlechtere Noten im Abitur
Vorgeprescht ist jetzt auch das hessische Kultusministerium. Drei Jahre galt für das Abitur in Hessen sowie für die Abschlussprüfungen an Haupt- und Realschulen, dass Sonderzeichen zum Gendern nicht als Fehler gewertet werden. Dies sei aufgrund der Corona-Pandemie so entschieden worden. Nun sollen wieder die Vorgaben des Rats für deutsche Rechtschreibung gelten, teilte der Ministeriumssprecher mit. Gendersternchen seien demnach Fehler und führten zu einer schlechteren Benotung.
Nach Recherchen der FR ist die Koalition in Hessen in anderen Feldern noch nicht so weit. So ist offenbar noch nicht beschlossen, wie die angekündigte „Klarstellung“ aussehen könnte; es ist auch noch unklar, ob das Genderverbot als Gesetz oder in Form einer Verfügung an die Verwaltung kommen soll.
Bisher ist nach FR-Informationen nicht einmal ausgemacht, welches Ministerium entsprechende Pläne ausarbeiten soll – oder ob diese direkt aus der Staatskanzlei kommen sollen.
Texte seien „schlechter lesbar“
Regierungssprecher Tobias Rösmann teilte mit, die Landesregierung orientiere sich an den Empfehlungen des Rats für deutsche Rechtschreibung, die keine Schreibweisen mit Sonderzeichen vorsähen. Solche Schreibweisen machten Texte schlechter lesbar und seien im Hinblick auf Spracherwerb oder Barrierefreiheit „problematisch“. Die von der Regierung geplante Klarstellung habe zum Ziel, die Vorschläge des Rats „zum alleinigen Maßstab zu machen“.
Im Bereich der Hochschulen sei es der Regierung wichtig, „dass niemand schlechtere Noten erhält, weil er keinen Genderstern verwendet“. Deshalb arbeite die Koalition „an einer rechtssicheren Regelung zum Gendern“. (Hanning Voigts und Peter Hanack)
Lesen Sie in unserem FR-Kommentar, warum die Genderverbote in Bayern und Hessen der falsche Weg sind.

