Grundsteuerreform

Land empfiehlt neue Grundsteuer-Hebesätze: Das könnte auf Eigentümer in Frankfurt zukommen

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Auch in Hessen tritt 2025 die Grundsteuerreform in Kraft. Das Land hat nun Empfehlungen zur Anpassung der Hebesätze ausgesprochen.

Frankfurt – Es konnte nicht bleiben, wie es war. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die geltende Berechnung der Grundsteuer im Jahr 2018 für verfassungswidrig erklärt hatte, musste eine Reform her. Derzeit kalkulieren die Finanzämter die Immobilienwerte noch auf Basis stark veralteter Daten: in Ostdeutschland stammen diese aus dem Jahr 1935, in Westdeutschland aus 1964. Seitdem sind die Grundstücks- und Immobilienwerte jedoch stark gestiegen. Um mehr Gerechtigkeit zu schaffen, erlegte das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber deshalb eine Reform der Grundsteuer auf.

In Hessen greift ab Januar 2025 ein neues Berechnungsmodell, das die ehemalige schwarz-grüne Landesregierung konzipiert hat. Für rund 2,8 Millionen Grundstücke mussten die hessischen Eigentümer Grundsteuererklärungen mit etlichen Informationen abgeben. Die Sorge vieler Hessen: Mit dem rasanten Anstieg der Grundstücks- und Immobilienwerte in den vergangenen Jahrzehnten könnte es für die Besitzer und indirekt auch für Mieter künftig deutlich teurer werden.

Ab nächstem Jahr muss die Steuer auf Grundeigentum völlig neu berechnet werden.

Land Hessen gibt Empfehlungen zur Anpassung der Hebesätze heraus

Entscheidend für die Höhe der Steuerzahlung ist am Ende aber nicht die neue Berechnungsformel, sondern die sogenannten Hebesätze, über die die Kommunen entscheiden. Jede Kommune darf den Hebesatz individuell festsetzen. Erst wenn eine Kommune ihre Hebesätze für 2025 beschlossen hat, kann ausgerechnet werden, wer wie viel Grundsteuer zahlen muss. Da das politische Ziel der Grundsteuerreform Aufkommensneutralität ist – eine Kommune soll mit dem neuen Recht etwa gleich viel Grundsteuer einnehmen wie 2024 – hat das Land Hessen nun Empfehlungen zur Anpassung der Hebesätze herausgegeben.

So rät das Land im Rahmen der Grundsteuerreform 344 Kommunen, ihren Hebesatz zur Berechnung der Steuer zu reduzieren. Laut dem Vorschlag sollten 72 Städte und Gemeinden diesen Prozentsatz erhöhen, während 5 Kommunen den bisherigen Wert beibehalten sollten, erklärte Finanzminister Alexander Lorz (CDU) am Donnerstag (6. Juni) in Wiesbaden.

Grundsteuer

Neben der Grundsteuer B für unbebaute und bebaute Grundstücke sowie Eigentumswohnungen gibt es noch die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe und deren Flächen. Die Einnahmen gehen an die jeweilige Kommune. 2023 flossen aus der Grundsteuer 1,36 Milliarden Euro an hessische Kommunen. Mit dem Geld werden etwa Kindergärten oder die örtliche Infrastruktur finanziert. (dpa)

Mit der Reform wird erwartet, dass Gemeinden ihre Hebesätze entsprechend anpassen. Die Empfehlungen des Landes sind für die Kommunen allerdings nicht bindend. Kritiker sehen das Ziel der Aufkommensneutralität aufgrund der klammen finanziellen Lage der Kommunen daher durchaus gefährdet. „Die Kommunen werden das nutzen, um die Einnahmen durch die Grundsteuer zu erhöhen“, erklärte beispielsweise Hartmut Ruppricht, Präsident der Steuerberaterkammer Hessen, gegenüber dem Hessischen Rundfunk.

Grundsteuer: Erhöhung der Hebesätze in Frankfurt empfohlen

Für Frankfurt sehen die Empfehlungen des Landes Hessen wie folgt aus: Für die Grundsteuer B gilt in der Mainmetropole derzeit ein Hebesatz von 500 Prozent. Das Land empfiehlt, den Satz um 354,69 Prozent auf 854,69 Prozent zu erhöhen. Auch bei der Grundsteuer A (derzeit 175 Prozent) rät der Gesetzgeber zu einer Erhöhung – um 142,62 Prozent auf 317,62 Prozent. Damit gehört Frankfurt zu den wenigen Kommunen, denen das Land Hessen eine Erhöhung des Hebesatzes empfiehlt, damit die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht sinken.

Was das für die Eigentümer im Einzelnen bedeutet, lässt sich aktuell noch nicht sagen und ist abhängig davon, für welchen Hebesatz sich die eigene Kommune am Ende entscheidet. Da grundsätzlich diejenigen mit wertvollen Immobilien mehr belastet werden sollen, die Einnahmen durch die Grundsteuer aber insgesamt nicht steigen sollen, wird es also auch in Frankfurt Eigentümer geben, die entlastet werden.

Auch in Wiesbaden rät das Land zur Erhöhung. Grund dafür ist, dass die Flächen in den Ballungsräumen relativ klein sind und die im Rahmen der Grundsteuerreform neu festgesetzten Messbeträge deshalb häufig niedriger sind als zuvor. Kommunen wie Frankfurt und Wiesbaden können den daraus resultierenden Verlust an Einnahmen vermeiden, indem sie ihren Hebesatz erhöhen. Das Ziel der Aufkommensneutralität beziehe sich auf die Einnahmen der Kommunen, nicht aber auf die von den Eigentümern zu zahlenden Beträge, sagte Finanzminister Lorz am Donnerstag.

Auf der anderen Seite nehmen die Messbeträge für die verhältnismäßig großen Grundstücke im ländlichen Raum zu. Wenn die Gemeinden den aktuellen Hebesatz beibehalten würden, könnten sie ihre Einnahmen erhöhen. Das Land Hessen empfiehlt den ländlichen Gemeinden, wie beispielsweise Bad Camberg (Kreis Limburg-Weilburg) oder Heppenheim (Kreis Bergstraße), daher eine Senkung der Hebesätze. Stichtag für die Festsetzung der neuen Hebesätze ist der 30. Juni 2025. (nhe mit dpa)

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