Rechtsextremismus

Hessen: Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

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Im Hessischen Landtag wird die AfD ab Januar kommenden Jahres mit 27 Abgeordneten die zweitstärkste Fraktion stellen. Imago images
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Die hessische AfD erleidet eine Schlappe vor Gericht und darf nun doch als rechtsextremer „Verdachtsfall“ eingestuft und bespitzelt werden.

Am späten Dienstagnachmittag wurde es plötzlich unübersichtlich. Auf der Webseite des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ploppten kurz nacheinander drei Pressemitteilungen auf, die sich alle mit der hessischen AfD befassten. Denn das Gericht hatte an diesem Tag über gleich drei Eilanträge der teils rechtsextremen Partei entschieden, die schon seit Monaten vorlagen und deren Ausgang mit einiger Spannung erwartet worden war.

In allen drei Anträgen geht es um die Frage, ob das hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) die AfD als rechtsextrem bezeichnen und sie mit nachrichtendienstlichen Mitteln beobachten, also Telefonate mithören und Spitzel anwerben darf. Im September vergangenen Jahres hatte der damalige LfV-Präsident Robert Schäfer angekündigt, die AfD Hessen als rechtsextremen „Verdachtsfall“ zu führen und auch mittels nachrichtendienstlicher Mittel zu prüfen, ob der Landesverband als verfassungsfeindliche Bestrebung beobachtet werden müsse. Für die AfD geht es dabei nicht nur um ihr politisches Ansehen: Wenn eine Partei als rechtsextrem bewertet wird, kann es etwa für Mitglieder, die Beamte sind, unbequem werden.

Hessen: Boris Rhein hatte die Einstufung begrüßt

Die AfD hatte daher umgehend Beschwerde beim Verwaltungsgericht Wiesbaden eingereicht – und zudem bemängelt, dass die Einstufung als „Verdachtsfall“ durch Schäfer öffentlich bekanntgemacht worden war. Und zuletzt rügte die AfD noch den hessischen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU), der die Entscheidung des LfV bei einem Termin mit seinem bayrischen Amtskollegen Markus Söder (CSU) explizit begrüßt hatte, weil die AfD „im Kern radikal und gefährlich“ sei. Als Regierungschef habe Rhein die notwendige parteipolitische Neutralität vermissen lassen.

Um es kurz zu machen, hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Dienstag Folgendes entschieden: Das LfV darf die AfD zwar als Verdachtsfall führen, es hätte diese Entscheidung aber nicht öffentlich mitteilen dürfen. Zu den Äußerungen von Boris Rhein entschied das Gericht gar nichts – das sei nämlich eine verfassungsrechtliche Frage.

Hessen: Ausreichend Anhaltspunkte für Extremismus

Im Einzelnen teilte das Gericht mit, dass das LfV die AfD deshalb als Verdachtsfall beobachten dürfe, weil es „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür gebe, dass die AfD Hessen sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richte. Mit „erniedrigenden Bezeichnungen oder unangemessenen und unhaltbaren Vergleichen“ rufe die AfD „Hass oder Neidgefühl“ etwa gegen Muslime und Flüchtlinge hervor, mit „Beschimpfungen, Verdächtigungen und Verleumdungen“ verlasse die AfD außerdem den Bereich der geschützten Meinungsfreiheit, wenn sie etwa die Bundesrepublik und ihre Organe verächtlich mache.

Dass es die AfD nun als Verdachtsfall einstufe, hätte das LfV den Richter:innen zufolge aber trotzdem nicht öffentlich mitteilen dürfen. Denn das beeinträchtige die Chancen der AfD, „gleichberechtigt am Prozess der Meinungs- und Willensbildung des Volkes teilzunehmen“. Für eine Information der Öffentlichkeit brauche es eine eigene gesetzliche Grundlage, so das Gericht.

Hessen: Die AfD will weiter klagen

In Bezug auf die Äußerungen von Ministerpräsident Boris Rhein legte das Verwaltungsgericht sich nicht fest: Auf dem Verwaltungsrechtswege sei nicht zu klären, ob der hessische Regierungschef seiner Pflicht zur politischen Neutralität nachgekommen sei. Es gehe hier um Äußerungen eines Staatsorgans über eine politische Partei und damit um Verfassungsrecht. Dafür sei der hessische Staatsgerichtshof als hessisches Verfassungsgericht zuständig, wo die AfD Grundrechtsklage erheben könne.

Die AfD kündigte bereits am Dienstagabend an, gegen alle drei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Beschwerde einlegen zu wollen. Man bleibe dabei, dass die AfD Hessen zu Unrecht als Verdachtsfall bezeichnet werde, erklärten die Landesvorsitzenden Robert Lambrou und Andreas Lichert. Man frage sich zudem, warum die Einstufung gerade im Jahr vor der Landtagswahl bekanntgegeben worden sei, so die beiden Politiker. „Aus unserer Sicht war es politisch motiviert.“

Hessen: Auch im Bund klagt die AfD gegen den Geheimdienst

Die AfD befindet sich aktuell auf vielen Ebenen im Rechtsstreit mit den Verfassungsschutzbehörden. In Thüringen und Sachsen-Anhalt wird der jeweilige Landesverband bereits als gesichert rechtsextrem beobachtet, zumindest in Sachsen-Anhalt beschäftigt das noch die Verwaltungsgerichte. Im Februar will das Oberverwaltungsgericht Münster zudem in zweiter Instanz entscheiden, ob das Bundesamt für Verfassungsschutz den AfD-Bundesverband beobachten darf. Dieses Urteil wird massive Auswirkungen auf die gesamte AfD haben – und damit auch auf die politische Lage in Hessen. (Hanning Voigts)

Lesen Sie hier, was aus dem Landtagsabgeordneten Sascha Herr wird, der aus der AfD ausgetreten ist.

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