Besoldung

Hessischer Landtag erhöht Bezüge der Beamtenschaft – zusätzlicher Inflationsausgleich

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Polizistinnen und Polizisten erhalten mehr als zehn Prozent mehr Geld, ebenso andere Beamt:innen des Landes.
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Die Koalition aus CDU und SPD hat ihr Gesetz zur Neuregelung der Beamtenbesoldung durch den hessischen Landtag gebracht.

Wiesbaden – Der Hessische Landtag hat mit der Stimmenmehrheit von CDU und SPD eine deutliche Anhebung der Bezüge der Beamtinnen und Beamten des Landes beschlossen. Das am Mittwoch nach zweiter Lesung verabschiedete Gesetz sieht eine Erhöhung der Besoldung um insgesamt 10,3 Prozent in zwei Stufen vor; einmal um 4,8 Prozent im Februar kommenden Jahres und einmal um 5,5 Prozent ab August kommenden Jahres.

Das Gesetz soll den im März erzielten Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst in Hessen auf die Beamtenschaft übertragen. Die Beamt:innen erhalten zusätzlich einen einmaligen Inflationsausgleich von 3000 Euro.

Hessen: Mehr Geld für den Chef der Staatskanzlei

Die oppositionellen Grünen stimmten weiten Teilen des Gesetzeswerkes ebenfalls zu, sie votierten allerdings so wie die FDP und die in Teilen rechtsextreme AfD gegen einen Teil des Regelwerks, das ausschließlich Benedikt Kuhn (CDU) nützt, dem Leiter der Hessischen Staatskanzlei. Kuhn bekleidet im Gegensatz zu seinem Amtsvorgänger Axel Wintermeyer (CDU) nicht den Rang eines Ministers, sondern nur den eines Staatssekretärs. Durch das nun beschlossene Gesetz wird der 38-Jährige aber von der Besoldungsgruppe B9 in die bessere Gruppe B10 verschoben und erhält so ein Grundgehalt von mehr als 15 500 Euro.

Weil sie diese Neuerung ablehnen, hatten die Grünen beantragt, über die Besserstellung von Kuhn getrennt abzustimmen. Sandra Weegels (AfD) kritisierte die Änderung als „fulminante Besoldungserhöhung“ für Kuhn, der damit besser behandelt werde als andere Bedienstete.

Hessen: Kritik an fehlenden Pauschalen

Ansonsten wurde in der Debatte aus der Opposition auch grundlegende Kritik an der Reform der Besoldung laut. Die bereits erwähnte AfD-Abgeordnete Weegels hielt der schwarz-roten Koalition vor, sie behandele gerade die Bediensteten in den unteren Besoldungsgruppen wie „Stiefkinder“.

Der FDP-Politiker Moritz Promny kritisierte ebenfalls, dass durch die gleichmäßige Erhöhung im ersten Schritt viele Beamtinnen und Beamte gerade in der Polizei nicht einmal 200 Euro pro Monat mehr in der Tasche hätten, das sei unzureichend. Gleichzeitig gebe die Regierung aber viel Geld für zwei neue Ministerien und vier neue Staatssekretärsposten aus. „Das ist nicht die richtige Prioritätensetzung in unserem Land“, formulierte Promny.

Hessen: Die Besoldung bleibt verfassungswidrig

Auch der Grünen-Abgeordnete Christoph Sippel nannte die Besoldungsreform aus diesem Grunde ein „faules Ei“. Es wäre besser gewesen, die Besoldung um einen für alle Bediensteten geltenden Festbetrag zu erhöhen, argumentierte Sippel. Und er wies – wie auch die FDP – darauf hin, dass die Beamtenbesoldung in Hessen auch nach der Erhöhung weiter nicht verfassungskonform sei. Das hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof bereits Ende 2021 festgestellt.

Innenminister Roman Poseck (CDU) lobte dagegen die „deutliche Gehaltserhöhung“ für alle Beamt:innen, die es in dieser Höhe in Hessen selten gegeben habe. Eine Erhöhung über einen Festbetrag sei verfassungsrechtlich bedenklich, erläuterte Poseck. Die bessere Besoldung eines Leiters der Staatskanzlei im Rang eines Staatssekretärs sei auch früher üblich gewesen. (Hanning Voigts)

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