VonPeter Hanackschließen
Der Hessische Staatsgerichtshof weist die Klage der Partei gegen Ministerpräsident Rhein wegen angeblicher Verletzung der Neutralitätspflicht zurück. Allerdings aus formalen Gründen.
Wiesbaden Durfte Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) vor einer zunehmenden Radikalisierung der AfD warnen? Eine Klage der Partei dagegen hat der Hessische Staatsgerichtshof nun aus formalen Gründen zurückgewiesen.
Rhein hatte am 7. September 2022 bei einem Treffen mit dem bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder (CSU) im fränkischen Alzenau unter anderem gesagt: „In der AfD gibt es ein paar bürgerliche Feigenblätter, die werden nach außen gehängt. Dahinter ist ein ganz radikaler Kern. Ein gefährlicher radikaler Kern.“
AfD klagte gegen Boris Rhein: Keine Entscheidung in der Sache
Zudem sagte Rhein während der gemeinsamen Pressekonferenz mit seinem bayerischen Amtskollegen, er halte es für „exakt die richtige Entscheidung“, dass der Verfassungsschutz auch in Hessen die AfD beobachten wolle. Und weiter: „Die AfD radikalisiert sich in einem wirklich zunehmendem Maße.“ Das Video der Pressekonferenz wurde später auf der Internetseite der hessischen Staatskanzlei und auf Youtube veröffentlicht.
Die AfD sah sich dadurch öffentlich diskreditiert und benachteiligt und erhob gegen Rheins Äußerungen Klage beim Verwaltungsgericht Wiesbaden. Das aber wollte sich in dieser Frage nicht festlegen und verwies auf den Staatsgerichtshof als zuständige Instanz. Das Verwaltungsgericht hatte Mitte November 2023 den Antrag der AfD in einem Eilverfahren abgelehnt. Es sei auf dem Verwaltungsrechtsweg nicht zu klären, ob Rhein seine Pflicht zur politischen Neutralität verletzt habe. Es handele sich um Äußerungen eines Staatsorgans über eine politische Partei und damit um Verfassungsrecht.
Streit zwischen AfD und Boris Rhein kann weitergehen
Am 3. März erhob die AfD daraufhin beim Staatsgerichtshof eine Grundrechtsklage. Am Montag teilte das Gericht nun mit, eine solche Klage einer Partei sei zwar grundsätzlich zulässig. Allerdings habe die AfD den Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft. Zwar sei auch nicht eindeutig geklärt, ob der Verwaltungsrechtsweg tatsächlich der richtige sei, räumte der Staatsgerichtshof ein. Dennoch müsse dieser zunächst ausgeschöpft werden, bevor eine Grundrechtsklage erhoben werden könne. Gegen die Ablehnung ihres Antrags durch das Verwaltungsgericht Wiesbaden hatte die AfD bereits Beschwerde vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt. Dieser kann die Beschwerde zurückweisen oder ihr stattgeben.
Damit könnte der VGH den Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden aufheben. Dort müsste dann neu entschieden werden. Ob und wann sich der Hessische Staatsgerichtshof erneut mit der Klage der AfD gegen Boris Rhein befassen wird, ist offen.
Der Staatsgerichtshof ist das hessische Verfassungsgericht. Elf Richter und Richterinnen entscheiden beispielsweise darüber, ob Gesetze verfassungsgemäß sind oder Grundrechte verletzt wurden. Ein AfD-Sprecher kündigte an, dass die Partei in dem Rechtsstreit nun vor das Bundesverfassungsgericht ziehen wolle. mit dpa
Der Beschluss ist zu finden unter Staatsgerichtshof.Hessen.de
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