Gesundheit

Teillegalisierung von Cannabis: Hessen auf dem Weg zu einer anderen Drogenpolitik

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Die Teillegalisierung von Cannabis stößt auf ein geteiltes Echo. Die Suchtberatung fordert eine Aufklärungskampagne für Jugendliche.

Frankfurt – Ab dem 1. April ist der Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigengebrauch für Erwachsene nicht mehr strafbar. Eine Änderung in der Drogenpolitik, die nicht allein Konsumierende betrifft. Die Justiz sieht wegen der Amnesieregelung eine Welle von Arbeit auf sich zukommen. Die Suchthilfe erwartet, dass sich mehr Erwachsene mit Suchtproblemen an die Beratungsstellen wenden werden. Das CDU-geführte Innenministerium rechnet mit einem hohen Aufwand für die Polizei: „Die Novellierungen führen vermutlich zu einem erheblichen behördlichen Kontrollaufwand und zu zahlreichen neuen Streitfragen.“

Kiffen ist ab April auch in der Öffentlichkeit erlaubt, doch nicht überall.

Cannabis in Hessen: Aufgeklärter Umgang

Im politischen Wiesbaden ist das Echo geteilt. Kaweh Mansoori, stellvertretender SPD-Landesvorsitzender, begrüßt die Einigung im Bundesrat vom Freitag. Sie sei ein „klares Bekenntnis zu einem verantwortungsvollen und aufgeklärten Umgang mit Cannabis“. Der bisherige Umgang mit der Droge habe sich nicht bewährt. „Legale Bezugsquellen für Erwachsene werden helfen, den Schwarzmarkt signifikant zu schwächen und gleichzeitig die Aufklärung und den bewussten Umgang voranzutreiben“, sagt Mansoori, stellvertretender Ministerpräsident in der schwarz-roten Landesregierung, die sich wegen unterschiedlicher Auffassung zum Cannabisgesetz im Bundesrat enthalten hatte. Zuspruch kommt von den Grünen. „Damit wird endlich ein unideologischer und pragmatischer Weg beschritten, der dazu führen wird, dass Konsument:innen weniger Risiken ausgesetzt sind, die Justiz langfristig weniger belastet und der Schwarzmarkt eingedämmt wird“, urteilt Marcus Bocklet, drogenpolitischer Sprecher der Landtagsfraktion.

Cannabis in Hessen: CDU-Justizministerium sieht viel Arbeit

Das CDU-geführte Justizministerium teilt auf Anfrage mit: „Nach Bewertung der Generalstaatsanwaltschaft wird die Prüfung möglicher Amnestiesachverhalte die Strafjustiz vor besondere Probleme stellen.“ Unter anderem könne nahezu bei keinem Strafvollstreckungsverfahren mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass eine Verurteilung nicht zumindest auch wegen des Besitzes von Cannabis erfolgt sei. Und ob das Gesetz langfristig zu einer Entlastung der Justiz führe, sei unter Expertinnen und Experten durchaus umstritten.

Vorschriften

Vom 1. April an dürfen Erwachsene 25 Gramm zum Eigenkonsum besitzen, zu Hause 50 Gramm und drei Pflanzen anbauen. Für den Konsum gelten

Abstandsregeln zu Schulen, Sportstätten, Kindereinrichtungen.

Anbauvereine können Anträge ab 1. Juli einreichen. Sie dürfen nicht kommerzielle arbeiten und müssen zahlreiche Vorschriften beachten.

Rechtskräftige Strafen für Cannabisvergehen, die künftig nicht mehr strafbar sind, werden erlassen. (jur)

Das Frankfurter Drogenreferat hatte dieser Tage in einem Seminar mit Trägern der Suchthilfe und der Polizei erörtert, wie mit der Teillegalisierung umzugehen ist. Der Anteil der Menschen, die schon mal Cannabis konsumiert haben, sei in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Freizeitkonsum könne zu strafrechtlicher Verfolgung führen, zu Kontakten in das kriminelle Milieu, Führerscheinverlust, gesellschaftliche Stigmatisierung. Daran erinnerte Jakob Schlink vom Drogenreferat. Aufgrund der Erkenntnisse durch eigene Umfragen und Erfahrungen aus anderen Ländern setze Frankfurt bei Cannabis schon länger auf Prävention auch bei Jugendlichen.

Cannabis in Hessen: Verunreinigte Substanzen

Ein Ansatz, der hessenweit forciert werden müsse, fordert Susanne Schmitt, Geschäftsführerin der Landesstelle für Suchtfragen. Cannabis sei eine Droge, die wie Alkohol und andere Drogen der Gesundheit schade. Doch mit dem Gesetz sinke das Risiko, an verunreinigte Substanzen zu geraten. „Für den Jugendschutz ist es jetzt wichtig, die im Gesetz vorgesehene Aufklärungsoffensive zu starten“, sagt Schmitt. Angebote zu Frühintervention und Suchtberatung in den Kommunen müssten ausgebaut werden. „Dazu braucht es entsprechende Ressourcen.“

Hessens Gesundheitsministerin Diana Stolz (CDU) kündigte auf Anfrage der Frankfurter Rundschau einen Runden Tisch an, um dazu Strategien zu entwickeln. Die gesundheitspolitische Schwerpunktsetzung des Bundes sei nicht nachzuvollziehen. „Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April werden die erheblichen gesundheitlichen Risiken, besonders für Heranwachsende, ignoriert.“ (Jutta Rippegather)

Rubriklistenbild: © Tom Nicholson/dpa

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