Beschäftigung

Auch Vollzeitbeschäftigten droht Altersarmut – Ab dieser Gehaltsgrenze sinkt die Gefahr

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In Hessen verdienen 313.000 Vollzeitbeschäftigte unter 2750 Euro brutto. Diese Zahlen werfen ein Licht auf prekäre Arbeitsverhältnisse. Viele erreichen wohl nicht die Rente über der Armutsgrenze.

Wiesbaden – Etwa 313.000 Vollzeitbeschäftigte in Hessen erhalten monatlich weniger als 2750 Euro brutto. Dies entspricht einem Anteil von knapp 18 Prozent aller Vollzeitarbeitnehmer im Bundesland. Die Zahlen stammen aus einer Regierungsantwort an den Linken-Politiker Dietmar Bartsch, die der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.

Noch deutlicher wird das Bild bei einem etwas höheren Einkommensniveau: Rund 632.000 Menschen oder 35,5 Prozent der Vollzeitbeschäftigten bleiben unter der Marke von 3500 Euro Monatsbrutto.

Gehalt entscheidend für spätere Rentenhöhe – in Hessen bei Hunderttausenden unter 2750 Euro

Auch Vollzeitbeschäftigten droht die Altersarmut. Allein in Hessen verdienen 18 Prozent unter 2750 Euro brutto. (Symbolbild)

Die Linke weist darauf hin, dass für eine ausreichende Altersversorgung ein Bruttomonatslohn von mindestens etwa 3300 Euro erforderlich ist. Dies entspricht ungefähr 20 Euro pro Stunde. Nur bei diesem Verdienst kann die gesetzliche Rente später das Niveau der Armutsrisiko-Schwelle erreichen. Zusätzliche private oder betriebliche Vorsorge bleibt in dieser Berechnung unberücksichtigt.

Das Statistische Bundesamt definiert die Armutsgefährdung bei einem Nettoeinkommen unter 1378 Euro monatlich. Bundesweit gelten 13,1 Millionen Menschen als armutsgefährdet, was 15,5 Prozent der Bevölkerung entspricht.

Hessen im bundesweiten Kontext der Beschäftigungssituation

Besonders Rentner sind von Armut bedroht: Laut dem Armutsbericht des Paritätischen Gesamtverbands liegt ihr Anteil bei 19 Prozent und damit über dem Durchschnitt. Die Regierungsstatistik bezieht sich auf insgesamt 22,18 Millionen sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigte in Deutschland zum Stichtag 31. Dezember 2023.

Bestimmte Personengruppen mit Sonderregelungen, beispielsweise Auszubildende, sind in der Erhebung nicht erfasst. Aktuelle Daten für 2024 stehen nach Regierungsangaben noch nicht zur Verfügung.

Rubriklistenbild: © Sebastian Kahnert/dpa

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