Bioabfallverordnung

Neue Grenzwerte beim Biomüll – strengere Regeln und höhere Strafen ab 1. Mai

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Am 1. Mai tritt die bundesweit neue Bioabfallverordnung in Kraft, mit neuen Grenzwerten und höhere Strafen. Im Werra-Meißner-Kreis werden die Kriterien bereits erfüllt.

Werra-Meißner-Kreis – Wenn am 1. Mai bundesweit die neue Bioabfallverordnung in Kraft tritt, erfüllt der Abfallzweckverband Werra-Meißner (AZV) bereits jetzt schon knapp die geforderten Kriterien. Der Anteil an Fremdstoffen darf dann nur noch maximal drei, der Anteil an Kunststoff höchstens ein Prozent betragen. Der stellvertretende Vorsitzende des Verbandsvorstands, Kreisbeigeordneter Dr. Philipp Kanzow, mahnt dennoch zur sorgsamen Mülltrennung. „Beim Kunststoffanteil ist weiterhin die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger gefragt, um die Vorgaben auch in Zukunft sicher einzuhalten.“ Jeder Störstoff in der Biotonne sei problematisch.

Strengere Regeln: Der Anteil an Fremdstoffen darf dann nur noch maximal drei, der Anteil an Kunststoff höchstens ein Prozent betragen. 

Fremdstoffe im Biomüll – Kontrollen zeigen, Werra-Meißner-Kreis knapp unter Grenzwert

Seit Jahren kontrolliert der Abfallzweckverband, zu dem 13 von 16 Kommunen im Landkreis (alle außer Eschwege, Sontra und Witzenhausen) zählen, den Inhalt der braunen oder grünen genannten Tonnen. Die Biotonnen werden beim Anhängen an das Müllfahrzeug automatisch durch ein spezielles System kontrolliert. Werden Störstoffe durch die Sensoren erkannt, wird die Leerung vom System automatisch unterbunden.

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Teilweise erfolgt vor der Leerung auch eine Sichtkontrolle. Derzeit liegt der Fremdstoffanteil im Bioabfall im Werra-Meißner-Kreis nach Angaben des Abfallzweckverbands bei durchschnittlich etwa 2,25 Prozent, der Anteil an Kunststoffen bei rund 0,9 Prozent. „Wir halten die neuen Grenzwerte zwar schon knapp ein – aber jeder Störstoff bedeutet mehr Aufwand, höhere Kosten und belastet die Umwelt. Hier ist verantwortungsvolles Handeln aller gefragt“, sagt Kanzow.

Reiner Biomüll für die Weiterverarbeitung

Biomüll kann weiterverarbeitet werden, etwa zu Kompost oder in Biogasanlagen. Für diese Weiterverarbeitung ist es entscheidend, dass der Anteil an Fremdstoffen, die nicht in die Grüne Tonne gehören, möglichst gering bleibt. Daher wurden die „Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung“ verschärft.

Was passiert, wenn zu viel Fremdstoffe in der Tonne entdeckt werden? Biotonnen mit auffällig hohem Fremdstoffanteil werden laut AZV bei der regulären Leerung nicht geleert. Die betroffenen Haushalte haben dann die Möglichkeit, die Fremdstoffe aus der Biotonne zu entfernen und die Biotonne bei der nächsten Abfuhr erneut bereitzustellen. Bleibt das Problem bestehen oder ist eine Nachsortierung nicht möglich, kann eine gebührenpflichtige Sonderleerung als Restabfall beantragt werden.

Neue Abfallverordnung sieht bei Fremdstoffen im Biomüll Geldstrafen vor

„Aktuell besteht die Sanktionierung vor allem darin, dass falsch befüllte Biotonnen nicht geleert werden“, berichtet Kanzow. Eine kostenpflichtige Entsorgung als Restmüll ist dann notwendig. Die neue Bioabfallverordnung sieht ab 1. Mai auch empfindliche Geldstrafen vor. In den Abfall- und Gebührensatzungen im Werra-Meißner-Kreis sind bereits seit längerem Regelungen verankert, die bei Verstößen auch Bußgelder vorsehen. Diese können mehrere tausend Euro betragen. Wenn Störstoffe aussortiert werden müssen, wird es aber ohnehin teurer. „Die zusätzlichen Kosten für Personal, Maschine und Entsorgung wirken sich auf alle Abfallgebührenzahler aus.“

Neue Regeln für Entsorgung von Altkleidern im Werra-Meißner-Kreis.

Rubriklistenbild: © Jan Woitas/Jan Woitas/dpa-Zentralbild/dpa

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