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Warum Sozialbetrug härter bestraft wird als Steuerhinterziehung, das erklärt Staatsanwältin Anne Brorhilker bei einem Event in Frankfurt.
Frankfurt – „Die Großen lässt man laufen und die Kleinen sperrt man ein“, sang Nicole 1996. Fühlt sich nicht nur so an, ist häufig tatsächlich so, sagt Anne Brorhilker: Laut einer Untersuchung werde bei Wirtschaftskriminalität nur in jedem 20. Fall Anklage erhoben, „und ich finde das eher optimistisch geschätzt.“ Brorhilker muss es wissen: Die „FAZ“ bezeichnete die 51-Jährige einst als „Deutschlands mächtigste Staatsanwältin“, auf ihr Konto gehen mehrere Verurteilungen im Cum-Ex-Skandal rund um internationale Steuerhinterziehung in Milliardenhöhe.
Doch 13 Verurteilungen bei mehr als 1700 Beschuldigten sind ihrer Meinung nach nicht genug. Deshalb verließ die Juristin 2024 die Kölner Staatsanwaltschaft und ist nun Co-Geschäftsführerin des Vereins „Bürgervereinigung Finanzwende“, der sich als Gegengewicht zur Finanzlobby versteht. Vor Kurzem war sie bei der Frankfurter Juristischen Gesellschaft zu Gast, um rund 300 Zuhörern zu erklären, wie es sein kann, dass Sozialbetrug härter bestraft wird als Steuerhinterziehung – und was es bräuchte, um das Justizsystem gerechter zu gestalten.
Staatsanwältin Brorhilker über Wirtschaftskriminalität in Frankfurt
Das Problem, sagt Brorhilker, „ist die Asymmetrie zwischen Behörden und Beschuldigten“: Steuerbetrüger können sich Anwälte leisten, die die Justiz mit so vielen Schriftsätzen, Beschwerden und Klagen überziehen, dass nichts mehr vorangeht. „Das schwächt das eh schon schwächere System noch weiter.“ Denn in der Justiz herrsche oft Personalnot, dazu komme ein Rotationsverfahren, bei dem Mitarbeiter nach einem Jahr die Stelle wechseln. „So lange habe ich aber bei Cum-Ex allein gebraucht, um die E-Mails zu verstehen, die sich die Banker geschrieben haben.“
Auch der Statistik-Druck bevorzuge kürzere Verfahren: Vom Beginn von Brorhilkers Cum-Ex-Ermittlungen 2013 bis zur Verurteilung des ersten Angeklagten vergingen zehn Jahre – in denen sie und ihre beiden Teamkollegen keinen anderen Fall verhandelten. „Wir haben komplett an der Statistik vorbeigearbeitet.“ Nach außen hin gebe das kein gutes Bild ab, der Druck, Ergebnisse zu liefern, sei extrem hoch.
Ein weiteres Problem sei die schlechte technische Ausstattung. „Wir haben mit der Justiz in Hessen, Bayern, Hamburg und einer Bundesbehörde zusammengearbeitet, und alle hatten verschiedene Programme.“ Dazu komme der Datenschutz. „Die einen durften für die Kommunikation nur Skype nutzen, die anderen nur Whatsapp. Es war eine Katastrophe!“ Schlussendlich habe jeder einen zusätzlichen Laptop bekommen, auf dem nur das Kommunikationsprogramm lief.
Deutsche Staatsanwältin spricht bei Event in Frankfurt und interessante Nebenerkenntnis ihrer Arbeit
Auch die Internationalität großer Fälle mache die Verfolgung schwierig. Nicht mit allen Ländern hat Deutschland Rechtshilfeabkommen, und selbst wenn, sei die Zusammenarbeit über Grenzen kompliziert. Brorhilker ermittelte in 14 Ländern, um gleichzeitige Durchsuchungen zu organisieren, musste sie in vielen von ihnen zunächst vorstellig werden. „Weil die Kollegen vom Landeskriminalamt Flugangst hatten, haben wir dann 14 Tage einen Roadtrip gemacht.“ Interessante Nebenerkenntnis: „Malta und Gibraltar, die ja als Steueroasen gelten, waren bei der Strafverfolgung besonders engagiert.“ All das führe dazu, dass in potenziell großen Prozessen die Anklagen häufiger fallen gelassen würden, als dass ein Verfahren eröffnet werde.
3,1 Milliarden Euro wurden in den bisher abgeschlossenen Cum-Ex-Verfahren zurückgefordert, die höchste Strafe lag bisher bei acht Jahren und drei Monaten Gefängnis. Ein Ehepaar aus Paderborn, das dem Sozialamt 83 000 Euro Vermögen verschwiegen hatte, sei zu drei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. „Das finde ich ungerecht, und ich bin damit nicht alleine.“ Über kurz oder lang führe dieses Gefühl des Mit-zweierlei-Maß-Messens zu einem Vertrauensverlust in den Staat, wovon wiederum extreme Parteien profitierten.
„Die Täter stufen sich in der Regel nicht als Kriminelle ein“
Was also tun gegen die Bevorzugung der großen Fische auf Kosten der kleinen? Zum einen müsse die soziale Akzeptanz für Wirtschaftsstraftaten sinken, sagt Brorhilker. „Die Täter stufen sich in der Regel nicht als Kriminelle ein, sondern reden sich das eigene Fehlverhalten schön. Wenn man sie stärker stigmatisiert, wird das schwieriger.“ Außerdem müsste die Repression erhöht werden, unter anderem, indem Steuerhinterziehung von einem Vergehen zu einem Verbrechen werde. Schließlich müsste man die Justizbehörden angemessen ausstatten und für große Verfahren das Rotationsprinzip aussetzen. „Damit steigt das Entdeckungsrisiko.“
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Nicht zuletzt müsste auch die 2024 im Namen des Bürokratieabbaus beschlossene verkürzte Aufbewahrungspflicht für Rechnungen wieder verlängert werden. „Wer rechtschaffen ist, bewahrt die Unterlagen aus Sicherheitsgründen tendenziell eher länger auf. Nur Steuerbetrüger werfen sie so schnell wie möglich weg“, sagt Brorhilker. Und was einmal im Müll lande, sei für immer verloren – ein weiterer Großer müsse dann laufen gelassen werden. (Sarah Bernhard)
Hessens Kriminalitätsstatistik zeigt Licht und Schatten. Rückgang bei einigen Delikten, doch politisch motivierte Straftaten steigen.
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