VonTheresa Lippeschließen
Immer wieder laden Menschen ihren Müll illegal ab. In Wanfried finden sich in den Säcken aber Hinweise auf die Täter.
Wanfried – Illegale Müllentsorgung in der Natur ist kein Kavaliersdelikt. Schon lange geht Wanfrieds Bürgermeister Wilhelm Gebhard deshalb aktiv und öffentlich dagegen vor. Regelmäßig animiert er die Bürgerinnen und Bürger Wanfrieds auf den sozialen Medien dazu, ihre Heimat sauber zu halten, sammelt selbst Müll ein, der auf der Straße liegt, und will so seiner Stadt ein Vorbild sein.
Und doch werden immer wieder nicht legal entsorgte Haushaltsgegenstände, alte Reifen oder Baumschnitt in der Natur gefunden – auch in anderen Gemeinden. Dieses Mal musste nach dem Fund des Unrats in Wanfried direkt die Polizei hinzugezogen werden. Grund dafür: Es wurde Munition illegal entsorgt. Das teilt Bürgermeister Wilhelm Gebhard nun mit.
„In der Nacht von Sonntag auf Montag wurde unweit des Wanfrieder Schwimmbads in einem Flutgraben illegal Abfall entsorgt“, berichtet Gebhard. Er sei von einem aufmerksamen Mitbürger darüber in Kenntnis gesetzt worden und wies zunächst den Bauhof an, die Müllsäcke umgehend auf Hinweise zu den Verursachern zu durchsuchen.
Kontoauszug in Müllsäcken entdeckt
„In den Säcken befand sich ein Kontoauszug, der schließlich den erhofften Hinweis zu einem Wanfrieder brachte“, sagt der Bürgermeister. Der Kontoauszug befand sich in den Gegenständen, die auf einen Umzug beziehungsweise auf eine Wohnungsauflösung hindeuten. Darüber hinaus befand sich in den Abfallsäcken noch ein Hinweis zu einer Hundehalterin aus Waldkappel. Doch damit nicht genug.
„In dem Abfall befand sich auch Munition“, so Gebhard verärgert. „Natürlich wurde sofort die Polizei informiert, die jetzt in weiteren Ermittlungen prüfen wird, ob ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorliegt.“
„Stadt wird jeder Form der illegalen Abfallentsorgung nachgehen“
Das Abladen von Müll an Orten, die nicht für die Entsorgung vorgesehen sind, ist generell verboten. Ob es sich im konkreten Fall um eine Ordnungswidrigkeit oder um eine Straftat handelt, hängt von der Schwere der Tat ab. Meist werden Bußgelder verhängt. Abfall bis zwei Liter oder Abfall bis zwei Kilogramm wird in Hessen beispielsweise mit 300 bis 1500 Euro geahndet.
In schweren Fällen, wenn eine große Umweltbelastung vorliegt, wird die illegale Müllentsorgung als Straftat eingestuft und mit hohen Geldstrafen sowie Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren geahndet. Wilhelm Gebhard: „Die Stadt wird weiterhin jeder Form der illegalen Abfallentsorgung nachgehen und wenn möglich ahnden.“ (Theresa Lippe)
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