Fuldas Landrat Bernd Woide (CDU) hält angesichts der wachsenden Belastungen für die Kommunen eine Reform des Bürgergelds für dringend notwendig – auch was die Behandlung ukrainischer Flüchtlinge angeht.
Fulda - Das Thema Bürgergeld ist ein umstrittenes im aktuellen Bundestags-Wahlkampf. Während die CDU das Bürgergeld abschaffen und durch eine neue Grundsicherung ersetzen will, setzen andere Parteien auf mehr oder weniger umfangreiche Korrekturen des bisherigen Systems.
Fuldas Landrat Bernd Woide fordert Reform des Bürgergelds
Obwohl die Quote der erwerbsfähigen Leistungsempfänger im Landkreis Fulda hessenweit am niedrigsten ist, belasten die Aufwendungen die kommunalen Finanzen stark. Zu stark, findet Fuldas Landrat Bernd Woide (CDU), was nicht zuletzt an der hohen Zahl geflüchteter Ukrainer liege. Im Interview fordert Woide umfassende Korrekturen.
Herr Woide, fast jeder vierte im Landkreis Fulda lebende Bürgergeldempfänger ist ein Geflüchteter aus der Ukraine. Wie erklären Sie sich diesen hohen Anteil?
In vielen anderen europäischen Ländern ist die Arbeitsaufnahme der Ukrainer höher als bei uns. Möglicherweise liegt das an einem flexibleren Arbeitsmarkt. Aber ein Grund ist meiner Auffassung nach auch das ausdifferenzierte Leistungssystem des Bürgergelds, das es so in anderen Ländern nicht gibt. In der Ukraine gibt es kein Bürgergeld. Die Geflüchteten aus der Ukraine kennen diese soziale Sicherung nicht und erfahren hier in Deutschland, dass man Geld bekommt, ohne etwas dafür zu tun.
War es richtig, Geflüchteten aus der Ukraine von Tag 1 an Anspruch auf Bürgergeld zu gewähren?
Ich halte das auch heute noch für völlig falsch. Geflüchtete aus anderen Ländern erhalten zuerst Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Erst nach der Anerkennung findet der Rechtskreiswechsel in das SGB II, also das Bürgergeld statt. Ukrainische Geflüchtete sollten Leistungen auf dem Niveau des Asylbewerberleistungsgesetzes bekommen.
Warum halten Sie das für falsch?
Angenommen, die Kriegssituation verschärft sich weiter, hätten wir mehrere Millionen weitere Flüchtlinge im System. Sobald ein Ukrainer sagt, er möchte im Landkreis Fulda leben, hat er einen Leistungsanspruch nach dem SGB II. Das lässt sich nicht finanzieren.
Woide lehnt automatischen Bürgergeld-Anspruch für Ukraine-Flüchtlinge ab
Wie stark belastet das Bürgergeld die kommunalen Finanzen?
Seit dem Jahr 2021 stiegen die Brutto-Gesamtausgaben (inklusive Sozialversicherung) für das Bürgergeld von damals rund 50 Millionen Euro auf fast 79 Millionen Euro im Jahr 2024. Etwa 50 Millionen Euro davon zahlt der Bund, 29 Millionen Euro trägt der Landkreis Fulda und erhält davon vom Bund knapp 20 Millionen Euro erstattet. Mit der Steigerung der finanziellen Belastung des Bundes steigt natürlich auch die Belastung des Landkreises.
Wir konnten jahrelang einen ausgeglichenen Haushalt darstellen. Für das laufende Jahr rechnen wir mit einem Defizit von 21 Millionen Euro. Das gesamte Haushaltsvolumen beträgt knapp 500 Millionen Euro. Davon geben wir rund 320 Millionen Euro für die soziale Sicherung aus. Dazu zählen etwa Bürgergeld, Sozialhilfe, wie die Grundsicherung im Alter, die Kinder- und Jugendhilfe, Leistungen für Menschen mit Behinderung und die Umlage für den Landeswohlfahrtsverband, jeweils inklusive der Administrationskosten – alles steuerfinanziert. Dieses System der sozialen Sicherung ist nicht mehr finanzierbar.
Bürgergeld im Kreis Fulda
9992 Personen im Landkreis Fulda sind derzeit leistungsberechtigt nach dem SGB II, beziehen also Bürgergeld. 30 Prozent hiervon, also rund 3000, sind nicht erwerbsfähig. Neben Kindern und Jugendlichen schließt dies erkrankte Menschen und solche mit Behinderung ein, die einer Tätigkeit nicht länger als drei Stunden täglich nachgehen können.
60 Prozent aller Bürgergeldempfänger im Landkreis Fulda sind Ausländer. 2014 lag dieser Wert bei nur 16,6 Prozent.
25 Prozent der Bürgergeldempfänger im Landkreis Fulda kommen aus den Asylherkunftsländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien.
53 Prozent der aktuell rund 9990 Leistungsbezieher im Landkreis Fulda erhalten seit bis zu zwei Jahren Leistungen, 30 Prozent seit bis zu einem Jahr, 25 Prozent seit mehr als vier Jahren.
6,65 Millionen Euro pro Monat gibt der Landkreis Fulda für Menschen im SGB-II-Bezug aus – das ist ein Anstieg um 68,6 Prozent in zehn Jahren. Hierzu zählen neben dem Regelsatz Miet-, Heiz- und Nebenkosten sowie Kosten für die Sozialversicherung. Im Schnitt kostet ein durchschnittlicher Bürgergeldempfänger den Landkreis Fulda damit 674 Euro monatlich. Kosten für Verwaltung und Maßnahmen zur Arbeitsförderung werden hierbei nicht berücksichtigt.
Warum nicht?
Wir haben in Deutschland Ausgaben für äußere Sicherheit, innere Sicherheit, die Wirtschaft läuft nicht mehr gut. Wir haben Investitionsbedarf bei der Infrastruktur. Brücken sind marode. Wir wollen Digitalisierung. Wir brauchen Geld für Forschung und Entwicklung. Wir brauchen Personal im öffentlichen Dienst. Und gleichzeitig wollen wir den sozialen Staat auf dem heutigen Niveau halten. Das funktioniert nicht mehr.
Der Staat hat seit Jahren den Bürgerinnen und Bürgern gesagt: „Wenn was ist, dann kümmert sich der Staat um Dich.“ Aber man muss ehrlich sein und sagen, dass das nicht mehr geht. Und gerade im sozialen Bereich ist es dann eine Kunst zu schauen, wie man sich auf jene fokussiert, die wirklich Unterstützung brauchen. Wir alle müssen weg von der Frage „Was steht mir zu?“ hin zu einem „Was brauche ich?“.
Wie kann das gelingen?
Der Gesetzgeber kann keine Einzelfallgerechtigkeit herstellen, also jeden hypothetischen Fall im Gesetz regeln. Das kann man nur vor Ort durch individuellere Entscheidungen versuchen. Es kann zum Beispiel beim Bürgergeldbezug doch bei manchem richtig sein, zu Beginn mehr auszuzahlen als einen bestimmten Regelsatz. So könnte man eine Person eine Zeit lang sogar stärker unterstützen, wenn ein Leistungsbezieher gerade eine akute Notlage überbrücken muss, aber bereit ist, schnell wieder in Arbeit zu kommen – und die Leistung könnte dann auch schneller zurückgefahren werden. Und jemandem, der Potenzial hat, aber ohne Motivation ist, dem sollte man mehr zumuten. Hier brauchen wir mehr Flexibilität, als es die Systematik der Regelsätze derzeit zulässt.
Wie das Kreisjobcenter Fulda Menschen in Arbeit bringt
Die Pressestelle des Landkreises Fulda erklärt, dass das Jobcenter einen Schwerpunkt auf die passgenaue Vermittlung von Stellen an Jobsuchende lege. Hierfür stehe man mit Arbeitgebern im Austausch und organisiere branchen- und regionalspezifische Arbeitgeber-Jobmessen und Bewerbertage. Je nach Einzelfall unterstütze man Arbeitgeber zu Beginn der Arbeitsaufnahme von Bürgergeldempfängern auch finanziell, heißt es. Geflüchtete, die derzeit einen Sprachkurs absolvierten, würden bereits währenddessen bei der Jobsuche und Anerkennung ihrer Abschlüsse unterstützt. Beschäftigte mit Sprachdefiziten erhielten zudem berufsbegleitende Angebote zum Spracherwerb.
Trotz solcher Bemühungen gelingt die Arbeitsaufnahme nicht immer. Ursachen hierfür seien fehlende Mobilität, gesundheitliche Beeinträchtigungen, unzureichende Kinderbetreuungsmöglichkeiten, nicht anerkannte Bildungsabschlüsse aus dem Ausland und zu geringe finanzielle Arbeitsanreize gegenüber dem Bürgergeld-Bezug.
Ihre Partei schreibt in ihrem Wahlprogramm, wer nicht bereit sei zu arbeiten, dem solle die Leistung komplett gestrichen werden. Halten Sie solche Sanktionen für ein probates Mittel, Menschen zur Arbeitsaufnahme zu bewegen?
Die Menschen sind sehr unterschiedlich. Der eine hat eine Motivation aus sich selbst heraus und der andere braucht eine stärkere von außen. Da haben wir sicherlich mit dem Bürgergeldsystem nicht die notwendigen Anreize gesetzt. Das ist keine Kritik an dem Einzelnen, der die vorhandenen Möglichkeiten ausschöpft, sondern das ist Kritik an uns, an dem System.
Ja, es gibt Menschen, die wenig verdienen und deshalb aufstockende Leistungen erhalten – weil sie alleinerziehend sind oder gesundheitlich eingeschränkt oder andere pflegen. Sie zu unterstützen, ist unsere Verpflichtung. Aber es gibt natürlich auch diejenigen, die man konsequenter anpacken müsste. Meine Wahrnehmung ist, dass gerade die Bürgergeld-Diskussion die Gesellschaft auseinandertreibt.
Video: Mit diesem Plan der CDU sollen Bürgergeld-Empfänger zu mehr Arbeit gebracht werden
Häufig wird von sogenannten Totalverweigerern gesprochen, wenn man über das Bürgergeld debattiert. CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann erweckte noch letzten Sommer den Eindruck, dass es hier um 100.000 Personen geht. Laut Bundesagentur für Arbeit sind es lediglich rund 16.000.
Der Punkt ist ja der: Es kommt doch keiner zum Jobcenter und sagt: „Gebt mir das Bürgergeld, aber arbeiten werde ich auf keinen Fall.“ Es geht um was anderes: Da ist vielleicht jemand, der ein Angebot bekommt, mit dem er rund 1700 Euro netto im Monat hätte. Und dann überlegt er womöglich: Als Bürgergeldempfänger erhält er für seine Familie Regelsätze, bekommt die Wohnung bezahlt, die Krankenversicherung, den Sozialtarif für das Deutschlandticket, Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist von den Rundfunkgebühren befreit. Wenn er das dann hochrechnet, kommt er je nach familiärem Status vielleicht zu dem Schluss, dass er durch Arbeit nur ein paar Euro mehr hätte. Das muss sich einfach deutlicher unterscheiden. (Von Toni Spangenberg)