Fehlende Hämatome

Messerstiche im Schlossgarten: Opfer äußert sich zu Gewaltnacht im vergangenen Sommer

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Drei Angeklagte - zur Tatzeit 17, 19 und 21 Jahre alt - müssen sich wegen eines Messerangriffs im Schlossgarten im Juli 2023 verantworten.
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Die Vernehmung des Opfers stand im Mittelpunkt der Fortsetzung des Prozesses am Dienstag rund um die Messerstiche im Fuldaer Schlossgarten im Juli des vergangenen Jahres. Bei der Verhandlung am Landgericht Fulda kam auch eine Erkrankung des Opfers an Schizophrenie zur Sprache – sowie die Verwunderung über nicht vorhandene Hämatome.

Fulda - Der heute 23-Jährige Fuldaer, der im Juli 2023 im Schlossgarten mit einigen Messerstichen schwer verletzt wurde, machte vor Gericht keinen Hehl daraus, dass er nach wie vor unter den Folgen des Vorfalls vor rund eineinhalb Jahren leide. „Ich kann mir meinen Oberkörper mit den Narben nicht mehr im Spiegel anschauen“, sagte er sichtlich bewegt. Auch meide er den Schlossgarten, wo die Tat stattgefunden hatte, wann immer es nur möglich ist.

Messer-Attacke im Schlossgarten Fulda - Opfer sagt vor Gericht aus

Er schilderte seine Sicht, wie es zu dem gewaltsamen Vorfall gekommen sein soll. So habe er sich mit einer jungen Frau zu einem Kennenlernen verabredet. Im Schlossgarten habe ihn dann einer der Angeklagten durch Spucken provoziert. Das spätere Opfer brachte seine Verabredung Richtung Bahnhof und verabredete sich anschließend mit zwei Freunden. „Wir wollten die Sache mit denen klären“, sagte er. „Im Notfall – da bin ich ganz ehrlich – auch in Form einer Schlägerei.“

Als er dann mit seinen zwei Freunden zurück in den Schlossgarten kam, sei die Situation eskaliert. Zunächst habe er dem Spuckenden an den Hals gepackt, dieser habe ihn daraufhin mit einer Flasche geschlagen. Irgendwann sei dann ein Messer zum Einsatz gekommen, durch das er mit drei Stichen verletzt wurde.

„Wir sind weggelaufen. Ich dachte, die bringen mich um“, sagte er den Tränen nahe in Erinnerung an die Tat der drei Angeklagten – die zur Tatzeit 17, 19 und 22 Jahre als waren und aus Syrien und Afghanistan stammen. Die Flucht ging Richtung Heinrich-von-Bibra-Platz, wie die Vernehmung ergab. Auf einer Treppe am dortigen Ausgang des Parks brach er schließlich zusammen.

Schlossgarten-Attacke: Blutergüsse von Eisenstangen waren nicht nachweisbar

Was für etwas Verwunderung sorgte: Im Prozess war von Anfang an die Rede von Schlägen auf den Körper des Opfers mit zwei Eisenstangen. Diese Schilderung machten auch am Dienstag sowohl Opfer als auch Zeugen. Die Stangen wurden auch nach der Tat in der Nähe des Tatorts gefunden und sichergestellt. Auf den Bildern, die die Verletzungen am Oberkörper des 23-Jährigen dokumentieren, waren allerdings im Gegensatz zu den Messerstichen keinerlei Hämatome zu sehen, die auf die geschilderten Schläge Rückschlüsse zulassen würden.

Der Arzt, der den Geschädigten in der Tatnacht notoperiert hatte, gab allerdings zu Protokoll, dass man bei solchen Schlägen sehr wohl Hämatome sehen müsste. Er schilderte auch die tatsächlich erlittenen Verletzungen. Die schlimmste davon sei ein Messerstich in den Bauchraum gewesen, der ungefähr fünf Zentimeter in die Leber hineinreichte. „Potenziell lebensgefährlich“, wie der Mediziner erläuterte.

Die Klinge des Messers, die von allen Beobachtern als „klein“ bezeichnet wurde, dürfte so klein aber gar nicht gewesen sein. Da es an der Einstichstelle ebenfalls kein Hämatom gab, dürfte der bis zu zehn Zentimeter tiefe Stich Hinweise auf eine ebenso lange Klinge geben.  

Opfer von Messer-Angriff ist wegen Schizophrenie in Behandlung

Ebenfalls zur Sprache kam bei der Vernehmung eine Erkrankung des Opfers an Schizophrenie, wegen derer er in Behandlung ist und die medikamentös behandelt wird. Christian Celsen, Verteidiger des einen der drei Angeklagten, ließ offen, ob er aufgrund dieser Erkrankung ein Glaubhaftigkeitsgutachten beantragen werde.

Zwar sind die Stiche am Körper des Opfers für jedermann zu sehen, die Schizophrenie und eine damit verbundene verzerrte Wahrnehmung könnte laut dem Rechtsanwalt aber bei der Entstehung der Aggression eine Rolle spielen. „Einer spuckt auf den Boden, der andere fühlt sich bespuckt.“ Nebenklägervertreter Rudolf Karras entgegnete jedoch, dass eine solche Schizophrenie nur im konkreten Fall eines schizophrenen Anfalls ein Problem darstellen könne.

Ebenfalls als Zeugen vernommen wurden der Geschäftsführer der Musical-Produktionsgesellschaft, die im nahegelegenen Schlosstheater „Robin Hood“ aufführte, sowie einer seiner technischen Mitarbeiter. Sie waren damals durch die Schreie auf die Situation aufmerksam geworden und konnten durch ihr beherztes Einschreiten vermutlich Schlimmeres verhindern.

„Ich bin sicher, wenn Sie nicht dazwischen gegangen wären, wäre es für das Opfer eng geworden“, sagte der Vorsitzende Richter Joachim Becker an den Musical-Produzenten gerichtet.

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