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Die Stadt Frankfurt schlägt eine Arbeitgeberabgabe zur Finanzierung des Nahverkehrs vor. Geprüft wurden auch eine City-Maut und weitere Finanzierungsmittel.
Frankfurt – Das Mobilitätsdezernat in Frankfurt setzt sich für einen Arbeitgeberbeitrag zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs ein. Das geht aus der Studie „Neue Finanzierungsformen für den ÖPNV in Frankfurt“ hervor, welche die Hamburger Agentur Civity gemeinsam mit der Bremer Kanzlei BBG und Partner im Auftrag der Stadt erstellt hat. Mobilitätsdezernent Wolfgang Siefert (Grüne) stellte die Ergebnisse am Montag gemeinsam mit weiteren Sprechern vor.
Die Studie schlägt eine Arbeitgeberabgabe in Höhe von zwei Euro pro Mitarbeiter oder Mitarbeiterin und Woche vor. Das sind 104 Euro pro Person und Jahr. Das Geld soll entweder direkt in die Stadtkasse fließen. Oder, falls das Unternehmen Jobtickets anbietet, kann die Hälfte, also 52 Euro im Jahr, zur Finanzierung des Jobtickets verwendet werden.
Im Video: Ampel einigt sich auf Verkehrsreformen
Frankfurt: „Der öffentliche Nahverkehr ist unterfinanziert“
Dieser Anteil käme dann zum Beispiel dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zugute. Die Studie rechnet mit 65,3 Millionen Euro zusätzlichen Einnahmen. Vorbild ist die Wiener Dienstgeberabgabe, die sogenannte U-Bahn-Steuer, die Wien seit 1970 für den U-Bahn-Bau erhebt. Seit 2012 werden zwei Euro pro Arbeitnehmer:in und Woche für das 365-Euro-Ticket erhoben. In Deutschland plant Baden-Württemberg ein Modellprojekt zur Arbeitgeberabgabe.
„Der öffentliche Nahverkehr ist unterfinanziert, und das Nutzerprinzip geht immer weiter zurück, etwa durch das Neun-Euro-Ticket und das 49-Euro-Ticket“, sagte Tom Reinhold, Geschäftsführer der Frankfurter Nahverkehrsgesellschaft Traffiq. Es sei an der Zeit, politisch über das Nutznießerprinzip zu diskutieren. Dazu zähle die Arbeitgeberabgabe.
Die Stadt Frankfurt habe zuletzt 200 Millionen Euro gezahlt, um die finanziellen Verluste des öffentlichen Nahverkehrs auszugleichen, machte Mobilitätsdezernent Siefert deutlich.
Frankfurt: City-Maut bringt laut Studie 47,6 Millionen Euro
Die 34 Seiten lange Studie listet fünf weitere Möglichkeiten für eine Nutznießerfinanzierung auf: eine City-Maut, die Parkraumbewirtschaftung und der Anwohnerparkausweis, ein Gästebeitrag, die Stellplatzablöse und städtebauliche Verträge. Eine City-Maut wie in London oder Stockholm könnte den Angaben zufolge 47,6 Millionen Euro in die Stadtkasse spülen. Sie könnte, in einer Variante, innerhalb des Alleenrings gelten. Anwohner:innen wären ausgenommen. Die Kosten lägen, je nach Modell, bei 1 Euro, 2,50 Euro oder 5 Euro pro Einfahrt. Bei 5 Euro wird mit 30 Prozent Verkehrsrückgang gerechnet.
Eine andere Variante ist streckenabhängig. Sie reicht von 5 bis 16 Cent pro Kilometer - beim Höchstpreis würde der Verkehr um die Hälfte zurückgehen. Ein nötiges Bundes- oder Landesgesetz zur City-Maut gibt es aber nicht. Die Ampel in Berlin hat sich das im Koalitionsvertrag auch nicht vorgenommen.
Die Parkgebühren und den Anwohnerparkausweis kann die Stadt selbst verteuern, ohne zusätzliche Gesetzgebung von Land oder Bund. Zum 1. Januar soll der Anwohnerparkausweis in Frankfurt 120 Euro im Jahr kosten statt bislang 50 Euro für zwei Jahre. Die Stadt rechnet mit 7,7 Millionen Euro zusätzlichen Einnahmen, sobald alle 41 Zonen bewirtschaftet sind.
Freie Fahrt im ÖPNV mit Gästebeitrag für 6,50 Euro pro Nacht
Ein Gästebeitrag von 6,50 Euro pro Nacht ohne Erstattung für Geschäftsleute könnte den Angaben zufolge 3,8 Millionen Euro einbringen. Dafür sei eine Ergänzung im hessischen ÖPNV-Gesetz nötig. Der Gegenwert wäre die kostenlose Nutzung des Nahverkehrs. Bislang gibt es einen Tourismusbeitrag in Höhe von zwei Euro pro Nacht.
Die Wiedereinführung der Stellplatzablöse auf Landesebene würde 2,9 Millionen Euro generieren. Wer die Ablöse zahlt, muss bei Immobilienprojekten keinen Stellplatz bauen, der teurer wäre als die Ablöse. Städtebauliche Verträge könnten der Stadt laut Studie etwa eine Million Euro einbringen.
Für die vom Mobilitätsdezernat präferierte Arbeitgeberabgabe wäre eine gesetzliche Grundlage auf Landesebene nötig, etwa in Ergänzung zum hessischen ÖPNV-Gesetz. Kommunen könnten auf dieser Grundlage eigene Satzungen erlassen.
ÖPNV in Frankfurt: IHK kritisiert mögliche Arbeitgeberabgabe
Im Eckpunktepapier, das CDU und SPD in Hessen nach der Sondierung veröffentlicht haben, kommt das Stichwort Arbeitgeberabgabe nicht vor. Der Landtagsabgeordnete Tobias Eckert (SPD) aus dem Wahlkreis Limburg-Weilburg, der mit dem Thema befasst ist, äußerte sich auf FR-Anfrage nicht dazu, ob die Arbeitgeberabgabe in einem Koalitionsvertrag von CDU und SPD in Hessen eine Rolle spielen wird.
Die IHK Frankfurt äußerte sich skeptisch zur Arbeitgeberabgabe. Arbeitgeber:innen würden dabei unverhältnismäßig belastet, was ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährde. Der ÖPNV soll nach Ansicht der IHK über das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz finanziert werden. (Florian Leclerc)
Zuletzt gab es viele Ausfälle und Verspätungen im Nahverkehr rund um Frankfurt.
