VonMatthias Lohrschließen
Noch ist unklar, wie hoch der Schaden ist, den das Unwetter vom 22. Juni in Kassel angerichtet hat. Die Stadt schätzt, dass allein an den eigenen Gebäuden 10 Millionen Euro Schaden entstanden sein könnte.
Kassel – Das Unwetter am 22. Juni in und um Kassel war so verheerend, dass weiterhin nicht klar ist, wie hoch der Schaden an städtischen Gebäuden ist. Laut Stadtbaurat Christof Nolda stehen nach wie vor Schätzungen von Gutachtern aus, wie der Grünen-Politiker am Mittwoch im Finanzausschuss auf eine Anfrage der Linken erklärte. Es zeichne sich jedoch ab, dass Schäden im hohen siebenstelligen, vielleicht auch im achtstelligen Bereich entstanden seien, also mehr als 10 Millionen Euro. Welche Schäden davon durch Versicherungen abgedeckt sind, könne man noch nicht sagen.
Unwetter in Kassel: Mehr als die Hälfte der städtischen Liegenschaften betroffen
Mit orkanartigen Böen, Starkregen und Hagel hatte das Tief Lambert am späten Nachmittag des 22. Juni in und um Kassel gewütet. Wie groß der Schaden an städtischen Gebäuden war, machte Nolda auch mit weiteren Zahlen und Fakten deutlich:
- Von 266 städtischen oder städtisch genutzten Liegenschaften waren 165 betroffen.
- 27 Gebäude mussten am Tag darauf gesperrt werden.
- Beträchtlich waren auch die Baumschäden. Allein deren Beseitigung kostete die Stadt 200 000 Euro.
Bis heute nicht nutzbar sind Verwaltung und Mensa der Carl-Schomburg-Schule sowie naturwissenschaftliche Räume und eine Turnhalle des Goethe-Gymnasiums. Nach wie vor komplett gesperrt sind die Sporthalle der Martin-Luther-King-Schule, das Ruruhaus in der Innenstadt und die Kita Fasanenhof, deren etwa 90 Kinder nun in der Grundschule Fasanenhof und der Daimler-Betriebskita betreut werden. Ein Teilbetrag von 2,5 Millionen Euro, der für die Beseitigung der Schäden notwendig ist, soll vom Stadtparlament in dessen nächster Sitzung am 18. September als „außerplanmäßige Aufwendung“ genehmigt werden.
Keine städtische Hilfe nach Unwetter in Kassel für Gewerbetreibende, Kulturschaffende und Privatpersonen
Die Frage der Linken, ob es städtische Hilfe für Gewerbetreibende, Kulturschaffende und Privatpersonen gibt, die durch die Unwetterschäden in ihrer Existenz bedroht sind, verneinte Nolda und verwies auf die juristische Feinheit, dass das Unwetter zwar ein „außerordentliches Wetterereignis war, aber kein Katastrophenfall“.
Die Folgen vom 22. Juni würden die Stadt noch weit bis in das kommende Jahr beschäftigen. Zudem gab der Stadtbaurat keine Entwarnung für die städtischen Parks, wo zahlreiche Bäume umfielen oder in Mitleidenschaft gezogen wurden. Die ausgesprochene Warnung sei bewusst nicht zurückgenommen worden. Spaziergängern und anderen Besuchern empfahl er: „Es bleibt der Rat: Schauen Sie nach oben.“ Wenn es knacke, solle man lieber schnell laufen statt stehen zu bleiben.
Schäden nach Unwetter: Wie geht es weiter mit Ruruhaus in Kassel?
Schlagzeilen gemacht hatten nach dem Unwetter vor allem die Schäden am Ruruhaus in der Treppenstraße. Die Stadt hat die ehemalige Sportarena, die im vorigen Sommer das Zentrum der documenta fifteen war, per Erbbaupachtvertrag übernommen. Es gab Überlegungen, hier das documenta-Institut, die Stadtbibliothek oder ein Zentrum für Kreativwirtschaft unterzubringen. Durch das Unwetter entstand in dem 1950er-Jahre-Bau jedoch ein Schaden in Höhe von 135 000 bis 200 000 Euro. Mehrere bereits geplante Veranstaltungen mussten verschoben werden. Da die Bausubstanz laut Nolda schlecht ist, könnte eine Sanierung mindestens 1,2 Millionen Euro kosten, wie bereits in einer von den Linken beantragten Sondersitzung im August erklärt wurde.
Keine Mehrheit erhielt am Mittwoch ein Antrag der Linken, der vorsah, dass das Ruruhaus „möglichst bald und in größtmöglichem Umfang für die öffentliche, kulturelle Nutzung zur Verfügung stehen soll“. Wegen der schlechten Bausubstanz solle zudem mit den Eigentümern der Immobilie nachverhandelt werden.
Die Jamaika-Koalition aus Grünen, CDU und FDP sowie die SPD stimmten gegen den Antrag. Gernot Rönz von den Grünen verwies darauf, dass man bereits eine „bestehende Beschlusslage“ habe, „die über den Antrag deutlich hinausgeht. Es gibt keinen Grund, davon abzuweichen.“ Demnach soll der Magistrat möglichst schnell ein Nutzungskonzept für das Ruruhaus erarbeiten. (Matthias Lohr)
Rubriklistenbild: © Matthias Lohr

