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Manuel Rank- Nora Kraft
Oliver Teutsch
Die umstrittene Pro-Palästina-Demo darf am Montag in Frankfurt stattfinden. Das Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist nicht anfechtbar. Am Abend zieht die Polizei Bilanz.
+++ 22.45 Uhr: Nach den Versammlungen in Frankfurt zum ersten Jahrestag des Angriffs der Hamas auf Israel hat die Polizei ein positives Fazit gezogen. Zu einem pro-palästinensischen Aufzug durch die Innenstadt kamen in der Spitze bis zu 1.400 Demonstrantinnen und Demonstranten zusammen, wie die Einsatzkräfte am späten Abend mitteilten. Gleichzeitig hätten sich demnach etwa 100 Gegenprotestierende – teils stationär, teils den Aufzug begleitend – versammelt.
Mann wirft mit Ei auf pro-palästinensischen Demozug – Beutel mit Urin fliegt durch die Luft
Bis auf wenige strafbare Handlungen liefen die Versammlungen laut Polizei ohne Störungen. Die Kräfte holten aus dem Demozug der pro-palästinensischen Teilnehmerinnen und Teilnehmer einzelne Fahnen und Transparente, die den Anfangsverdacht einer Straftat begründeten.
Ein Versammlungsteilnehmer der Gegendemonstration warf den Angaben zufolge mit einem Ei auf die pro-palästinensische Versammlung. Die Polizei nahm den Verdächtigen zeitweise fest und ein Strafverfahren wurde gegen den Mann eingeleitet, wie es weiter hieß. In der Münchner Straße flog zudem ein mit Urin gefüllter Plastikbeutel in Richtung des pro-palästinensischen Aufzugs. Die Identität des Werfers und die Hintergründe für den Wurf sind laut Polizei nun Gegenstand der Ermittlungen. Alle weiteren Versammlungen in Frankfurt am Montag (7. Oktober) blieben störungsfrei.
+++ 18.55 Uhr: An der Pro-Palästina-Demo in Frankfurt sollen sich nach Angaben der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mehr als Tausend Menschen beteiligen. Zunächst waren mehrere Hundert Demonstranten vermeldet worden (siehe vorheriges Update).
Mehr als Tausend Menschen bei Pro-Palästina-Demo in Frankfurt beteiligt
+++ 18.19 Uhr: Derzeit ist die Pro-Palästina-Demo in Frankfurt in vollem Gange. Mehrere Hundert Menschen versammelten sich am Nachmittag in der Innenstadt zu der Demonstration mit dem Titel „Für ein freies Palästina – Der Sieg gehört der Gerechtigkeit“. „Schluss mit dem Besatzungsterror“, „Waffenstillstand jetzt sofort“ und „Gießen gegen Genozid“ sind nach Angaben der Deutschen Presseagentur auf Fahnen der Teilnehmer zu lesen.
In Frankfurt versammeln sich mehrere Hundert Menschen für Pro-Palästina-Demo
Geplant waren ein Demonstrationszug und mehrere Kundgebungen in der Innenstadt. Mit dem Jahrestag sei viel Schmerz und Wut verbunden, hieß es im Aufruf der Organisatoren. Teilnehmer sollten sich schwarz anziehen sowie Rosen, rote Kerzen und leere Kinderwagen mitbringen, „um eine kraftvolle Botschaft für die verstorbenen Kinder zu setzen“.
Die Stadt war mit einem Verbot der Demonstration letztlich vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gescheitert (siehe vorheriges Update). Der Frankfurter Oberbürgermeister Mike Josef (SPD) hatte die Anmeldung als „extreme Provokation“ bezeichnet. Zu befürchten seien Straftaten wie Volksverhetzung, Aufrufe zu Straftaten sowie israelfeindliche und antisemitische Äußerungen.
Pro-Palästina-Demo in Frankfurt gestartet – Mike Josef bezeichnete Anmeldung als „extreme Provokation“
Update von Montag, 7. Oktober, 12.47 Uhr: Nun herrscht Klarheit um die umstrittene Pro-Palästina-Demo in Frankfurt: Die angemeldete propalästinensische Demonstration darf nach einer Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) an diesem Montag stattfinden.
Hessischer Verwaltungsgerichtshof fällt Urteil: Pro-Palästina-Demo in Frankfurt darf stattfinden
Die Organisatoren hatten einen Eilantrag gestellt, der erfolgreich war. Die Stadt Frankfurt hatte ursprünglich die Kundgebung untersagt, konnte dies jedoch laut VGH nicht ausreichend begründen.
Die Demonstration trägt den Titel „Für ein freies Palästina – Der Sieg gehört der Gerechtigkeit“ und soll von 17 bis 21 Uhr stattfinden. Sowohl eine Eröffnungs- als auch eine Schlusskundgebung sind vorgesehen.
Ein Verbot der Demonstration kann nach Auffassung des VGH nicht damit begründet werden, dass es sich beim 7. Oktober an diesem Montag um den Jahrestag des Angriffs der Hamas auf Israel handele. Dies komme lediglich bei einer Verknüpfung zur nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft in Betracht.
Beschluss des VGH zur Demonstration in Frankfurt ist nicht anfechtbar
Die Stadt konnte laut VGH auch nicht ausreichend darlegen, dass die Durchführung der Demonstration eine unmittelbare Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen würde, die nur durch ein Verbot effektiv abgewendet werden könnte. Die Organisatorin der Versammlung hat in der jüngeren Vergangenheit überwiegend friedliche und störungsfreie Versammlungen durchgeführt.
Es ist nicht ersichtlich, dass die Polizei im Falle einzelner Straftaten während der Demonstration nicht ausreichend durch Prävention oder Verfolgung eingreifen könnte. Der Beschluss des VGH ist unanfechtbar.
Pro-Palästina-Demonstration in Frankfurt darf am 7. Oktober durchgeführt werden
Update vom Freitag, 4. Oktober, 20.52 Uhr: Inzwischen teilte die Stadt Frankfurt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit, dass sie den Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) anrufen werde, um Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einzulegen.
Gericht kassiert Verbot von Pro-Palästina-Demo am 7. Oktober in Frankfurt
Erstmeldung vom Freitag, 4. Oktober, 17.46 Uhr: Frankfurt – Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat das Verbot einer geplanten Demonstration am 7. Oktober seitens der Stadt aufgehoben. Die Stadt Frankfurt „verkenne die Bedeutung der Versammlungs- und Meinungsfreiheit“, heißt es in der Entscheidung der 5. Kammer. Die Stadt hatte die Demo unter dem Motto „Für ein Freies Palästina – Der Sieg gehört der Gerechtigkeit“ am Donnerstag verboten. Eine Kundgebung am Jahrestag des Hamas-Terrorangriffs anzumelden, sei „eine extreme Provokation, die wir zutiefst verurteilen“, hieß es in einer Stellungnahme.
Die Anmelderin der Demo hatte dagegen am Freitag einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht eingereicht, dem stattgegeben wurde. Die Stadt könne das Verbot nicht allein mit dem Tag der Versammlung – dem 7. Oktober – begründen. Ein Versammlungsverbot könne nur mit einer unmittelbaren Gefahr gerechtfertigt werden, argumentierte das Gericht. Zwar könne eine Beschränkung – und in Ausnahmen ein Verbot – angeordnet werden, wenn einem bestimmten Tag ein eindeutiger Sinngehalt in der Gesellschaft mit gewichtiger Symbolkraft zukomme.
Pro-Palästina-Demo darf am 7. Oktober in Frankfurt stattfinden
Die in der Gesetzesbegründung zum Hessischen Versammlungsfreiheitsgesetz aufgezählten Tage hätten jedoch einen eindeutigen Bezug zur nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Im Übrigen sei die Gefahrenprognose der Stadt nur darauf gestützt, dass sich die Antragstellerin kontrovers, antisemitisch und antiisraelisch äußere und den islamistischen Angriff auf Israel vom 7. Oktober 2023 rechtfertige. Mit dieser Argumentation werde aber die verfassungsrechtliche Garantie der Meinungsfreiheit übersehen. Die Stadt hat jetzt noch die Möglichkeit, sich an den Hessischen Verwaltungsgerichtshof zu wenden.
Anmelderin der umstrittenen Demonstration ist Aitak Bairani. Die Studentin der Goethe-Universität ist bereits häufiger aufgefallen. Im Oktober 2023 wurde sie von der Polizei abgeführt, weil sie bei einer Kundgebung an der Alten Oper behauptete, es gebe keinen Terror der Hamas. Wenig später warf sie Israel auf ihrem Instagram-Account vor, einen Genozid in Gaza zu verüben und führte aus: „Wer diesem Verbrechen keine Aufmerksamkeit schenkt, verwirkt aus meiner Sicht das eigene Recht auf körperliche Unversehrtheit.“
Zu dieser Aussage passt eine Mitteilung des hessischen Innenministeriums vom Freitag, wonach in Hessen seit dem Überfall der Terrororganisation Hamas auf Israel vor einem Jahr mindestens 235 antisemitische Straftaten erfasst wurden. Demnach wurden allein im vergangenen Jahr seit den Terrorangriffen am 7. Oktober 143 solcher Delikte registriert. In den ersten acht Monaten dieses Jahres waren es demnach weitere 92 judenfeindliche Straftaten.
„Es ist besorgniserregend, wie sichtbar der Antisemitismus geworden ist“
Dabei handle es sich mehrheitlich um sogenannte Hasspostings, hieß es. Die im Ministerium eingerichtete Meldestelle „HessenGegenHetze“ habe seit dem Überfall auf Israel im Vergleich zu den Vormonaten zeitweise eine Verdoppelung von Meldungen mit antisemitischen Inhalten beziehungsweise explizit israelbezogenem Antisemitismus verzeichnet. Im vergangenen Jahr wurden laut den Angaben hessenweit insgesamt 347 antisemitische Straftaten registriert; ein Anstieg um 224 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. „Es ist besorgniserregend, wie sichtbar der Antisemitismus seit dem Terrorangriff im Netz und auf unseren Straßen geworden ist“, sagte Innenminister Roman Poseck (CDU). Viele Straftaten werden laut Poseck auf Versammlungen begangen. Auf diesen werde das Existenzrecht Israels geleugnet und letztlich zur Zerstörung des Staates aufgerufen.
„Im Hinblick auf solche Äußerungen habe ich mich auf der Innenministerkonferenz für einen strafrechtlichen Schutz des Existenzrechts Israels im Kontext von Versammlungen eingesetzt“, sagte der Minister. „Das Leugnen des Existenzrechts Israels sollte meiner Meinung nach unter Strafe gestellt werden. Dies würde es auch den Versammlungsbehörden erleichtern, rechtssichere Verbote von Versammlungen auszusprechen, die zur Vernichtung des Staates Israel aufrufen.“ (mit dpa)

