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Hofbesitzer Wilhelm Waalkens aus Northeim ist geschockt von seiner neuen Grundsteuer. Künftig soll er über 3000 Euro mehr zahlen.
Northeim – Das war ein Schock: Laut des Grundsteuerbescheids der Stadt Northeim sollte Wilhelm Waalkens künftig 3521 Euro Grundsteuer für sein Grundstück bezahlen. Bisher zahlte er 312 Euro für den Resthof in Langenholtensen, den er vor 20 Jahren gekauft und innerhalb von sechs Jahren in Eigenleistung saniert und renoviert hat.
Sein Grundstück ist 1900 Quadratmeter (qm) groß. Neben einem Wohnhaus mit 240 qm Wohnfläche stehen dort nach seinen Worten alte Stallgebäude mit insgesamt 1600 Nutzfläche. Nur einen kleinen Teil davon nutzt er als Holzlager und als Werkstatt. Das Wohnhaus sei Baujahr 1850, die Stallungen stammen aus dem Jahr 1905, berichtet er.
Hofbesitzer in Northeim leiden unter der hohen Grundsteuer
Waalkens hat mithilfe eines Anwalts Widerspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt. Der zur Berechnung der Grundsteuer durch die Stadt Northeim zugrundeliegende Bescheid über den nach der Grundsteuerreform neu festgesetzten Grundsteuermessbetrag sei fehlerhaft, argumentiert er.
Schon kurz vor Weihnachten kam unerwartet die erlösende Nachricht. Der Grundsteuermessbetrag für sein Grundstück ist neu festgesetzt worden. Damit, hat er überschlägig errechnet, sinkt seine Grundsteuer auf rund 428 Euro. Das Finanzamt habe die hohe Nutzfläche nun auf null gesetzt. Auch sein Nachbar Sebastian Heise hat Widerspruch gegen seinen Steuerbescheid eingelegt.
Der Familienvater hat 2019 ebenfalls ein Resthofgrundstück gekauft und anschließend renoviert. 1240 Euro soll er für ein 1238 qm großes Grundstück mit einem Haus mit 228 qm Wohnfläche und weiteren 568 qm Nutzfläche zahlen. „Ich fühle mich wie eine Melkkuh“, sagt er. Auch er hofft nun auf eine Reduzierung der Grundsteuer, die für seine Familie eine starke Belastung wäre.
Kritik am Modell zur Berechnung der Grundsteuer
Andere Resthofbesitzer kritisieren, dass das niedersächsische Modell zur Berechnung des Grundsteuermessbetrags im Vergleich zum Bundesmodell, das etwa in Nordrhein-Westfalen angewendet wird, dafür sorgt, dass Resthöfe in Niedersachsen höher besteuert werden. Der Grund sei, dass das Alter und der Wert einer Immobilie bei der niedersächsischen Berechnung keine Rolle spielen.
Eine Vergleichsrechnung der Redaktion mithilfe der Internetseite grundsteuer.de ergibt nach dem Bundesmodell für einen fiktiven Resthof mit 2500 qm Grundstück, einem kernsanierten Wohnhaus mit 250 qm Wohnfläche und 400 qm Stallgebäude (beides Baujahr 1910) bei einem Hebesatz von 350 Prozent eine Grundsteuer von rund 316 Euro. In Niedersachsen wären 882 Euro fällig. Das Finanzministerium in Hannover lässt diesen Vergleich nicht gelten.
Ministerium: Anpassungen bei Großgrundstücken bei der Grundsteuer möglich
„Da der Maßstab für die Grundsteuer geändert wurde, müssen auf neuer Bemessungsgrundlage auch neue, unabhängige Hebesätze gefunden werden. Damit scheidet auch der Vergleich mit dem Bundesmodell aus, das einen völlig andersartigen, am Wert orientierten Maßstab hat“, teilte der Sprecher des niedersächsischen Finanzministeriums, Johannes Pepping der HNA auf Anfrage mit.
Für die Ermittlung des Grundsteuermessbetrags werden nur die Grundstücksgröße, das Ausmaß der Bebauung, die Lage und ob Wohnnutzung vorliegt, herangezogen. Der komplex zu berechnende und streitanfällige Verkehrswert von Grundstück, Gebäude und Ausstattung werde nicht berücksichtigt.
Damit, so der Sprecher, werde die Grundsteuerreform einfach gehalten. Sachgerechte Vergleiche seien nur innerhalb einer Gemeinde möglich. Weil der sogenannte Lage-Faktor in jeder Gemeinde individuell Einfluss auf die Grundsteuermesszahl nimmt, ist nach seinen Worten auch ein Vergleich zwischen niedersächsischen Gemeinden (wie vor der Reform) nicht möglich.
Prüfung der Belastungsverteilung der Grundsteuer vorgesehen
„In der Tendenz führt ein größeres Grundstück mit mehr nutzbarer Fläche zu einer höheren Grundsteuer“, betonte der Sprecher. Für eine realitätsgerechte Umsetzung werde jedoch eine Anpassung bei sehr großen Flächen vorgenommen. Das sehe das Niedersächsischen Grundsteuergesetzes (NGrStG) vor.
Außerdem verweist Pepping darauf, dass vorgesehen sei, die Belastungsverteilung der Grundsteuer nach Abschluss der Hauptfeststellung zum 31. Dezember 2027 zu überprüfen. Erst dann könnten die Belastungsverschiebungen systematisch analysiert werden.
Das niedersächsische Berechnungsmodell
Die Grundstücksfläche wird mit der Äquivalenzzahl multipliziert. Für die Grundfläche sind das 4 Cent/qm plus 50 Cent/qm für die Gebäudefläche (für die Wohnfläche wird der Wert auf 70 Prozent reduziert). Beide Beträge summiert ergeben den Äquivalenzbetrag. Dieser wird mit dem Lage-Faktor (Bodenrichtwert des Grundstücks geteilt durch den durchschnittlichen Bodenrichtwert der Gemeinde)0,3. Das ergibt den Grundsteuermessbetrag. Dieser multipliziert mit dem Hebesatz ergibt den Grundsteuerbetrag. ⇥ows
Dabei sollen Kritikpunkte, wie die Belastung der Nutzfläche im Vergleich zur Wohnfläche oder eine Berücksichtigung von Nutzungseinschränkungen, einbezogen werden. (Olaf Weiss)
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