VonBastian Ludwigschließen
Zum 1. Januar 2025 greift die neue Grundsteuer. Damit werden auch in der Stadt Kassel die Steuern für mehr als 60.000 Grundstücke neu festgesetzt.
Kassel - Während das Finanzamt die neuen Grundsteuermessbeträge bereits für die jeweiligen Grundstücke ermittelt hatte, standen für die konkrete Berechnung noch die neuen Hebesätze der Kommune aus. Denn der Messbetrag multipliziert mit dem Hebesatz ergibt die zu entrichtende Steuer. Nun hat der Magistrat die Hebesätze festgelegt und weicht dabei nur leicht von den Empfehlungen der hessischen Steuerverwaltung ab. Diese neuen Hebesätze sollen am 16. Dezember von den Stadtverordneten beschlossen werden.
Die Reform der Grundsteuer soll nach dem Willen von Bund und Ländern aufkommensneutral umgesetzt werden. Zwar werden die Grundstückseigentümer künftig – je nach bisher festgesetzter Steuer – stärker oder weniger belastet, insgesamt sollen aber nicht mehr Steuern eingenommen werden. Deshalb hatte die hessische Steuerverwaltung Hebesatz-Empfehlungen an die Kommunen gegeben, nach denen die Aufkommensneutralität gewährleistet sei. Diesen Empfehlungen ist die Stadt Kassel bei der Grundsteuer A (Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) gefolgt: So sinkt der Hebesatz für Land- und Forstwirte von 450 auf 345 Prozent.
Mehr als 60.000 Grundstücke in Kassel von Grundsteuer-Reform betroffen
Bei der Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Grundstücke) folgt Kassel der Empfehlung nicht, sondern behält den bisherigen Hebesatz von 490 Prozent bei. Empfohlen waren 486 Prozent. Die Stadt begründet ihre Entscheidung damit, dass zwischenzeitlich etliche Steuermessbescheide geprüft worden seien und die Empfehlung für eine Aufkommensneutralität zu niedrig sei.
Der Haus- und Grundeigentümerverband Kassel (Haus & Grund) bewertet es als positiv, dass nun endlich die lange Zeit der Ungewissheit für die Eigentümer ende. Dass die Stadt Kassel nicht wesentlich von den Empfehlungen abweiche, sei ebenfalls erfreulich. „Gleichwohl hätte es bei der Neufestsetzung der Grundsteuer B die politische Gelegenheit gegeben, die Grundsteuer B etwas zu senken“, findet Verbandsvorsitzender Ulrich Bartke. Da die Grundsteuer über die Betriebskosten auf Mieter umlegbar sei, hätte dies aus seiner Sicht zur „stets geforderten Kostensenkung im Kasseler Wohnungs- und Mietwohnungsmarkt beigetragen“.
Nach Grundsteuerreform stehen neue Hebesätze für Kassel fest
Ungeachtet dessen dürfe nicht vergessen werden, dass mit der Grundsteuerreform zwar summarisch eine Aufkommensneutralität erzielt werde, für einzelne Eigentümer aber durchaus erhebliche finanzielle Mehrbelastungen entstehen.
Die Grundsteuerreform war nötig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Bewertungsregeln der Steuer als verfassungswidrig beurteilt hatte. Grund für die vom Gericht festgestellte Ungleichbehandlung der Eigentümer sind veraltete und uneinheitliche Grundstückswerte, die für die Steuerfestsetzung herangezogen worden sind. In Kassel macht die Einnahme aus der Grundsteuer ungefähr 39 Millionen Euro pro Jahr aus.
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