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Die Neuregelung der Grundsteuer tritt 2025 in Kraft. Doch Hauseigentümer in Kassel müssen bis zum Jahresende auf die neuen Hebesätze warten.
Kassel – Geduld ist bei der Grundsteuer in Kassel gefragt: Die Neuregelung tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft. Aber was Hauseigentümer ab diesem Zeitpunkt für ihre Grundstücke im Stadtgebiet zu zahlen haben, werden sie erst kurz zuvor erfahren.
Angaben zu den neuen Hebesätzen in Kassel für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) und die Grundsteuer B (sonstige bebaute und bebaubare Grundstücke) werde er erst Ende des Jahres machen können, sagte Stadtkämmerer Matthias Nölke (FDP) im Finanzausschuss. Als Grund führte er den hohen Prüfaufwand der Stadt bei den Bescheiden über die Grundsteuermessbeträge an, die von den Finanzbehörden für jedes Grundstück errechnet wurden. In Kassel gehe es dabei um rund 1000 land- und forstwirtschaftliche Flächen (Grundsteuer B) und rund 61 000 sonstige Grundstücke.
Kassel legt Grundsteuer erst Ende 2024 fest
„Wir prüfen grundsätzlich die Bescheide auf Plausibilität. Bei über 60 000 Stück nimmt dies leider viel Zeit in Anspruch“, sagte Nölke am Donnerstag auf HNA-Anfrage. Vereinzelt gebe es auch Klärungsbedarf, wozu Rücksprachen mit Finanzamt oder Oberfinanzdirektion nötig seien. Das sei nicht nur in Kassel so. Laut Städtetag gebe es diesen Klärungsbedarf bei vielen, vor allem größeren hessischen Kommunen.
Auf SPD-Anfrage hatte der Stadtkämmerer im Ausschuss berichtet, inzwischen seien zwei Drittel der Bescheide geprüft. Für das letzte Drittel werde dies wohl bis November der Fall sein. Erst dann könne er zu den neuen Hebesätzen Angaben machen. Die Grundsteuer pro Fläche berechnet sich aus dem Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes und dem von der Stadt festgelegten Hebesatz. Ob Kassel der Empfehlung des Landes Hessen zur Senkung der Hebesätze nachkomme, lässt Nölke offen.
Rund 39 Millionen Euro pro Jahr aus Grundsteuer für Kassel
Klar ist bereits, dass die Grundsteuerfrage Folgen für den Haushalt 2025 hat. Gleich nach der Sommerpause sollte der Etatentwurf eingebracht werden. Daraus wird nichts. In Kassel mache die Einnahme aus der Grundsteuer rund 39 Millionen Euro pro Jahr: „Bevor wir nicht mit Sicherheit sagen können, mit welchen Einnahmen die Stadt rechnen kann, macht eine Haushaltseinbringung keinen Sinn“, sagte Nölke.
Vermutlich könne der Haushalt 2025 erst im Februar von den Stadtverordneten beschlossen werden. So war das wegen des Dezernentenwechsels bereits 2024. Der Kämmerer sieht darin kein Problem. Das sei immer noch früh genug, meinte Nölke. (Andreas Hermann)
Rubriklistenbild: © zeigt die Figuren des Henschelbrunnens auf dem Vorplatz. Foto: andreas hermann
