Rechtsextremismus

Hessen-AfD klagt weiter gegen Einstufung als „Verdachtsfall“

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Der hessische AfD-Vorsitzende Robert Lambrou sieht seine Partei nicht als Gefahr für die Demokratie. Foto: Michael Schick
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Die hessische AfD legt Beschwerde gegen eine Gerichtsentscheidung ein, nach der sie als rechtsextremer Verdachtsfall beobachtet werden darf.

Wiesbaden – Die hessische AfD wehrt sich weiter gegen die Einstufung als rechtsextremer „Verdachtsfall“ durch das hessische Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Wie eine Sprecherin des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) in Kassel der Frankfurter Rundschau auf Nachfrage bestätigte, hat die in Teilen rechtsextreme Partei Beschwerde gegen zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Wiesbaden eingereicht. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, ist offen.

Das Wiesbadener Verwaltungsgericht hatte Mitte November über drei Eilanträge des hessischen AfD-Landesverbands entschieden. Als Erstes hatte das Gericht festgelegt, dass es „ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte“ dafür gebe, dass die Rechtsaußenpartei sich gegen die demokratische Grundordnung richte. Das LfV dürfe sie daher als „Verdachtsfall“ einstufen und mit geheimdienstlichen Mitteln beobachten, womit etwa das Mithören von Telefonaten gemeint ist. Dagegen wehrt sich die AfD.

Hessen: In einem Punkt bekommt die AfD Recht

Als Zweites beschwert die AfD sich darüber, dass das Verwaltungsgericht zu einem weiteren Eilantrag der Partei keine Entscheidung gefällt hatte, weil es um Verfassungsfragen gehe. Dabei hatte die AfD bemängelt, dass Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) die Beobachtung der AfD begrüßt hatte – für die AfD hatte er damit seine Neutralitätspflicht als Regierungschef verletzt.

Gegen die dritte Entscheidung des Verwaltungsgerichts wehrt die AfD sich nicht. In diesem Punkt hatte das Gericht der Partei recht gegeben. Das LfV habe die Einstufung als Verdachtsfall nicht öffentlich machen dürfen, weil das der AfD politisch schade. (Hanning Voigts)

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