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In Thüringen wird ein neuer Landtag gewählt. Im Vorfeld spricht der Kasseler Rechtsexperte Hermann K. Heußner über ein mögliches Verbot der AfD.
Kassel – In Thüringen wird am 1. September ein neuer Landtag gewählt. Nach Umfragen könnte die AfD mit Spitzenkandidat Björn Höcke daraus als stärkste Kraft hervorgehen. Vor der Wahl hat Prof. Dr. Hermann K. Heußner (Hochschule Osnabrück) eine verfassungsrechtliche Zwischenbilanz zur Frage „Die AfD Thüringen auf dem Weg zu einem Parteienverbot?“ vorgelegt (in: Neue Juristischen Onlinezeitschrift, 33/2024). Wir sprachen mit dem Rechtswissenschaftler aus Kassel über ein mögliches Verbot der womöglich bald stärksten Landtagsfraktion in Hessens Nachbarbundesland.
Herr Heußner, über ein AfD-Verbot wird schon lange kontrovers diskutiert. Warum haben Sie jetzt kurz vor dieser Wahl eine Zwischenbilanz zu den Aussichten eines Verbotsantrags vorgelegt?
Es ist wichtig, dass die Menschen eine informierte Wahl treffen. Jeder muss wissen, dass er mit seiner Stimme für die AfD Beihilfe zur Beeinträchtigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung leisten könnte. Keiner soll sagen können: Das habe ich nicht gewusst.
Kasseler Rechtsexperte Heußner über AfD-Verbot
Der Verfassungsschutz stuft den Landesverband seit März 2021 als „gesichert rechtsextremistisch“ ein, dennoch holte die AfD bei der Europawahl in Thüringen 30,7 Prozent. Ist also die Parteiverbotsdiskussion nicht vielen Wählern völlig egal?
Es ist ein Unterschied, ob nur relativ abstrakt davon die Rede ist, die AfD sei gesichert rechtsextremistisch, oder ob deutlich wird: Es liegt wirklich nicht mehr fern, dass das Bundesverfassungsgericht gegen sie vorgehen könnte.
Welcher rechtliche Aspekt sollte in der Diskussion um ein AfD-Parteiverbot im Fokus stehen?
Die freiheitlich-demokratische Grundordnung hat drei Zentralinhalte: die Menschenwürde, die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit. Die Menschenwürde wird von der AfD Thüringen am deutlichsten angegriffen. Sie steht deshalb im Fokus. Es stellt sich die Frage, ob der in der AfD Thüringen vertretene ethnisch-kulturelle Volksbegriff und die daraus gezogenen Konsequenzen gegen die Menschenwürde verstoßen. Das ist vor allem dann der Fall, wenn Deutschen mit Migrationshintergrund nur ein abgewerteter rechtlicher Status zugebilligt wird.
Verstoßen Höckes Volksbegriff und die daraus abgeleiteten Remigrationsforderungen schon gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung?
Höcke reicht für Einbürgerungen keine Integration. Er will Angleichung, Assimilation. Wer nicht so geworden ist wie die Deutschen, die schon immer hier gelebt haben, soll das Land wieder verlassen. Er fordert deren Remigration, er will sie wieder loswerden. Höcke fordert nicht, diese Deutschen zu deportieren. Er versucht, sich das Mäntelchen der Verfassungstreue dadurch umzuhängen, dass er Anreize zur freiwilligen Ausreise setzen will. Dies entspricht im Kern dem Remigrationskonzept, das der Österreicher Martin Sellner, Anführer der rechtsextremen Identitären Bewegung und Referent beim Potsdamer Rechtsextremistentreffen im November 2023, vertritt.
„Die Thüringer AfD-Spitze ist eng um Höcke geschart“
Und wo sehen Sie in dem Konzept den Verstoß gegen die Menschenwürde?
Das Remigrationskonzept hat den objektiven Aussagewert, dass die eingebürgerten Deutschen, die den Assimilationsanforderungen nicht genügen, keine guten Deutschen seien, sie deshalb besser nie Deutsche hätten werden dürfen. Dies ist eine demütigende Stigmatisierung, auf Ausscheidung aus dem deutschen Volk abzielende Politik. Das Konzept differenziert zwischen Deutschen 1. und 2. Klasse. Es diskriminiert aufgrund der Abstammung und verstößt deshalb gegen die Menschenwürde. Das Konzept der Assimilation und Remigration könnte, je nach Ausgestaltung, Hunderttausende bis zu Millionen Deutsche mit Migrationshintergrund betreffen.
Lassen sich die Forderungen des Vorsitzenden Höcke der Thüringer AfD insgesamt zurechnen?
Der ethnisch-kulturelle Volksbegriff wird vom ehemaligen Flügel der AfD vertreten. Dieser ist maßgeblich von Höcke geprägt und dazu noch in Thüringen gegründet worden. Erstunterzeichner war auch Stefan Möller, heute ebenfalls Sprecher der AfD Thüringen. Die Thüringer AfD-Spitze wiederum ist eng um Höcke geschart. Und dieser fordert Remigration. Nach der Rechtsprechung ist die politische Ausrichtung einer Partei an den unwidersprochenen öffentlichen Äußerungen ihrer höchsten Repräsentanten zu messen. Und es ist nicht ersichtlich, dass AfD-Parteimitglieder in Thüringen einschlägige Äußerungen der Parteispitze kritisiert hätten, stellte im Februar auch das Oberverwaltungsgericht Weimar fest. Es ist nicht anzunehmen, dass sich daran etwas geändert hat oder ändern wird. Um Gewissheit zu haben, sollte der Thüringische Verfassungsschutz nochmals prüfen, ob relevanter Widerspruch besteht.
Ist ein alleiniges Verbot der AfD Thüringen rechtlich überhaupt möglich?
Nach der gegenwärtigen Gesetzeslage ist es umstritten, ob ein Verbotsantrag gegen einen Landesverband einer Partei erlaubt ist. Das daraus resultierende Zulässigkeitsrisiko ist aber leicht zu beheben: Der Bundestag muss durch Änderung des einschlägigen Bundesverfassungsgerichtsgesetzes lediglich klarstellen, dass auch Teilorganisationen von Bundesparteien, etwa ein Landesverband, Antragsgegner in einem Verbotsverfahren sein können.
„Gutes Abschneiden in Thüringen wird der AfD auch in Hessen Auftrieb geben“
Könnte ein Verbotsverfahren daran scheitern, dass der AfD-Landesverband als zu klein eingeschätzt wird, um die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu gefährden?
Das ist nicht auszuschließen. Deshalb ist es notwendig, dass der Bundestag das Bundesverfassungsgerichtsgesetz so ändert, dass auch Landesverbänden von Parteien die staatliche Finanzierung entzogen werden darf. Dann kann das Gericht der AfD Thüringen die Verfassungswidrigkeit attestieren, ohne sie verbieten zu müssen. Übrigens: Wenn es gut läuft für die AfD bei der Wahl, könnte sie in den nächsten fünf Jahren Anspruch auf rund eine Million Euro staatlicher Unterstützung erwerben.
Zur Person
Prof. Dr. Hermann K. Heußner (64) lehrt Öffentliches Recht und Recht der Sozialen Arbeit an der Hochschule Osnabrück. In Kassel geboren und in Vellmar aufgewachsen, studierte er Jura in Göttingen und promovierte in den USA. Der ehemalige Verwaltungsrichter ist Vorsitzender der Europa-Union in Kassel, einer parteiunabhängigen Bürgerinitiative für die europäische Einigung. Heußner ist verheiratet, hat drei Kinder und lebt mit Familie im Vorderen Westen.
Was wird aus der Parteiverbotsforderung, wenn die AfD nach der Wahl tatsächlich stärkste Kraft ist?
Diese wird noch wichtiger. Denn dann ist die Gefahr, dass die AfD direkt oder indirekt mitregiert, noch größer. Zwar ist das Wichtigste der politische Kampf gegen die AfD. Solange der aber nicht gewonnen ist, muss das Schlimmste mit einem Parteiverbot beziehungsweise einem Ausschluss von der staatlichen Parteienfinanzierung verhindert werden.
Welche Auswirkungen könnte die Wahl in Thüringen auf die AfD und die Politik in Hessen haben?
Ein gutes Abschneiden in Thüringen wird der AfD auch in Hessen enormen politisch-psychologischen Auftrieb geben. Die demokratischen Parteien müssen deshalb die Brandmauer zur AfD weiter stabilisieren. Zumal wenn die neue Wagenknecht-Partei BSW, wie sich andeutet, im Verhältnis zur AfD einen „inhaltlichen Umgang“ will. Dies würde die Wirkkraft der AfD nochmals stärken. (Andreas Hermann)
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