Gefahrenabwehr

An EM-Spieltagen - Fulda verhängt Waffenverbot im Bermuda-Dreieck

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Auch Messer gehören zu den Waffen, die an EM-Spieltagen im Bereich des Fuldaer Bermuda-Dreiecks verboten sind.
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Eine temporäre Waffenverbotszone wird ab dem kommenden Samstag (29. Juni) in einigen Bereichen des sogenannten Bermuda-Dreiecks in der Stadt Fulda ausgewiesen. Das Verbot gilt während der Fußball-EM an allen Spieltagen ab 16 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages.

Fulda - Der Landkreis Fulda hat in Abstimmung mit Polizei und Stadt Fulda eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen. Das Verbot gilt bis einschließlich zum Finalspieltag der Fußball-EM am 14. Juli.

An EM-Spieltagen - Fulda verhängt Waffenverbot im Bermuda-Dreieck

Landkreis, Stadt und Polizei Fulda erwarten angesichts der Fußball-Europameisterschaft und des Erreichens des Achtelfinales der deutschen Mannschaft eine weitere Zunahme des schon jetzt regen Publikumsverkehrs – vor, während und nach den Spielübertragungen, heißt es in einer Pressemeldung des Landkreises Fulda. Besonders gelte dies in den Public-Viewing-Bereichen um Kanal- und untere Karlstraße.

Wegen zahlreicher Zuschauer, zunehmenden Alkoholkonsums und gegebenenfalls widerstreitender Fanlager seien nach Erfahrungen der Polizei verbale und körperliche Auseinandersetzungen nicht auszuschließen. Werde dabei eine Waffe oder ein Messer verwendet, bestehe erhebliche Gefahr für Leib oder Leben einer Vielzahl von Personen.

Diese Anhaltspunkte rechtfertigen nach Auffassung der Polizei die Einrichtung einer temporäre Waffenverbotszone zur Abwehr oder Begrenzung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Eine entsprechende Verordnung erfolgt nun durch den Landkreis Fulda. Diese ist hier einsehbar.

Waffenverbotszone zur Abwehr oder Begrenzung von Gefahren

Innerhalb der Waffenverbotszone ist das Führen von Waffen gemäß Paragraf 1, Absatz 2 des Waffengesetzes untersagt. Dazu gehören beispielsweise Schusswaffen, Schreckschusspistolen sowie Hieb- und Stichwaffen. Verboten sind außerdem Messer mit feststehender oder feststellbarer Klinge mit einer Klingenlänge von mehr als vier Zentimetern.

Das Verbot gilt in der unteren Karlstraße von Hausnummer 12 und 17 bis zur Einmündung Löherstraße/Königstraße sowie in der Kanalstraße von der Karlstraße bis zur Kreuzung Robert-Kircher-Straße – und zwar an folgenden Tagen: Samstag, 29. Juni, Sonntag, 30. Juni, Montag, 1. Juli, Dienstag, 2. Juli, Freitag, 5. Juli, Samstag, 6. Juli, Dienstag, 9. Juli, Mittwoch, 10. Juli und Sonntag, 14. Juli. Das Verbot gilt an allen genannten Tagen ab 16 Uhr bis 6 Uhr des Folgetages.

Zusätzlich werde aktuell geprüft, ob und wo im Landkreis Fulda dauerhafte Waffenverbotszonen eingerichtet werden können. Bereits im vergangenen Jahr hatte kurzzeitig ein Waffenverbot am Bahnhof Fulda gegolten, das damals die Bundespolizei erlassen hatte.

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