VonJohannes Rützelschließen
Mehr Geld für Kasseler: 2023 überwies die Stadt 15,5 Millionen Euro an Zuschüssen für Wohnkosten - Fast 1500 Empfänger mehr.
Kassel – Nach der Wohngeldreform zum Jahreswechsel 2022/2023 hat sich das in Kassel gezahlte Wohngeld mehr als verdoppelt. 15,5 Millionen Euro wurden 2023 vor allem an Mieter überwiesen. 2022 waren es noch 6,8 Mio. Euro gewesen. 6375 Haushalte erhielten Zuschüsse zur Miete, das sind 34 Prozent mehr als im Vorjahr.
Auch der Lastenzuschuss für Menschen mit geringem Einkommen, denen ihre Wohnung oder ihr Haus gehört, ist gestiegen: von 75 510 auf 174 132 Euro im vergangenen Jahr. Statt 43 werden hier nun 101 Haushalte bedacht.
Menschen, deren Einkommen aus Arbeit oder Rente niedrig ist, können bei den Kreisbehörden Wohngeld beantragen. Die Höhe ist vom Einzelfall abhängig und bemisst sich am individuellen Bedarf eines Haushalts. Das Wohngeld wird monatlich überwiesen. Die Stadt Kassel überweist das Wohngeld zwar, finanziert wird es aber je zur Hälfte von Bund und Land. Allerdings belaste der zusätzliche Personal- und Arbeitsmittelbedarf wegen der gestiegenen Antragszahlen die Stadtkasse mit rund 1,3 Mio. Euro, teilte Sozialdezernent Norbert Wett mit. Vor dem Hintergrund gestiegener Wohn- und Energiekosten sei die Reform ein gelungenes Instrument, um Betroffenen zu helfen, sagt Norbert Wett.
Diakonie: Nicht jeder der Anspruch hat, hat Wohngeld schon beantragt
Ilka Jung vom Diakonischen Werk Kassel berät Menschen zu Wohngeld oder Sozialhilfe. Sie sagt, dass Wohngeld zu beantragen für viele Leute weniger schambehaftet sei als Sozialhilfe oder Bürgergeld.
Auch jetzt gebe es Menschen, die nicht wüssten, dass sie Ansprüche auf Wohngeld haben, zum Beispiel Rentner, die kleine Renten mit Nebenjobs aufbessern. In Kassel haben Menschen nach erfolgreichem Wohngeld-Antrag auch Anspruch auf Vergünstigungen im Nahverkehr und Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Wohngeldreform zum 1. Januar 2023
Eine Verdreifachung der berechtigten Haushalte und im Schnitt eine Verdopplung des gezahlten Wohngelds: So fasst die Bundesregierung die Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 zusammen. Berechtigte erhalten nun statt 180 Euro im Durchschnitt 370 Euro pro Monat Zuschuss zu ihren Wohnkosten. Geprüft und gezahlt wird das Wohngeld von den Kreisbehörden. Es dient der Sicherung angemessenen Wohnens für Menschen, die Einkommen oder Rente beziehen.
Violetta Bock, Geschäftsführerin des Mieterbunds Nordhessen, sagt, dass das Wohngeld keine Wohnungslosigkeit verhindere. Um nachhaltig von hohen Mieten zu entlasten, müsste Wohnraum geschaffen, Mieten im Bestand eingefroren und eine Mietpreisbremse für Neuvermietungen eingeführt werden.
Zeitgleich mit dem Wohngeld wurde am 1. Januar 2023 auch das höhere Bürgergeld eingeführt. Im Jobcenter Kassel habe es daher keinen auffälligen Wechsel von Bedürftigen vom Bürgergeld zum Wohngeld gegeben, teilte ein Jobcenter-Sprecher mit. (Johannes Rützel)
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