Weltkindertag

Zu wenig Teilhabe: „Erwachsene müssen erfahren, was Kindern und Jugendlichen wichtig ist“

+
So unbeschwert, wie es hier bei einem früheren Kinderfest in Bad Vilbel aussieht, ist Kindsein keineswegs. Wenigstens mehr mitreden sollten die Jüngsten können.
  • schließen

Die Landesbeauftragte Miriam Zeleke mahnt mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Schule und der Politik an. In Hessen gibt da da noch viel zu tun, wie ein Bericht zeigt.

Der heutige 20. September ist Weltkindertag. Aus diesem Anlass hat das Hessische Sozial- und Jugendministerium einen Bericht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Entscheidungen in Politik und Bildung vorgelegt. Wir wollten von der Landesbeauftragten Miriam Zeleke wissen, wo es gut läuft, wo nicht, und was es überhaupt bringt, Kinder und Jugendliche nach ihrer Meinung zu fragen.

Frau Zeleke, wo haben Kinder und Jugendliche in Hessen mitzureden?

Tatsächlich sind die Beteiligungsrechte auf der normativen Ebene fast durchweg gut umgesetzt, also dort, wo es festgeschriebene Regeln gibt, wie zum Beispiel in der hessischen Landesverfassung. Auf der normativen Ebene bekommen wir im Monitoring also zwei von drei Sternen.

Die Papierform ist gut?

Das kann man so sagen.

Wird das auch mit Leben erfüllt?

Kinder und Jugendliche können sich in den Familien stark mit einbringen und fühlen sich da auch gut beteiligt. Das wissen wir bereits aus anderen Studien. Das Monitoring beleuchtet die öffentliche Ebene, also Schule, Verein, Wohnort. Ein Monitoring schaut darauf, wie gut der Staat seinem Auftrag gerecht wird. Es kontrolliert nicht etwa Familien.

Der nun vorgestellte Monitoringbericht zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Politik und Bildung in Hessen fällt bemerkenswert selbstkritisch aus.

Hessen ist das erste Bundesland, das ein unabhängiges Monitoring in Auftrag gegeben hat, und das nicht bei irgendeinem Institut, sondern beim Deutschen Institut für Menschenrechte. Das hat nach den strengen Pariser Prinzipien unabhängig überprüft, wie gut wir in Hessen bei der Umsetzung der Kinderrechte sind.

Wo ist es demnach eher mau um die Beteiligung bestellt?

In der Schule gibt es durchaus Vorgaben für die Vertretung der Schülerinnen und Schüler, also für Gremien der Beteiligung. Wir wissen aus dem Monitoring, dass das Potenzial aber bei weitem nicht ausgeschöpft wird. So haben nicht alle Schulen tatsächlich eine Interessenvertretung der Schülerschaft in ihr System implementiert. Das heißt, das System Schule kann noch deutlich besser werden bei der verbindlichen Umsetzung der Beteiligungsrechte von Kindern und Jugendlichen.

Wie kann man das erreichen?

Es gibt im Monitoringbericht ein schönes Praxisbeispiel, die sogenannten Kinderrechte-Schulen. Das sind Schulen, die zum Beispiel Klassenräte haben, in denen die Schülerinnen und Schüler miteinander diskutieren und demokratische Entscheidungen treffen, etwa, welches neue Spielgerät angeschafft werden soll oder welche Regeln in den Pausen gelten.

Bericht zu Kinderrechten

Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) und Miriam Zeleke haben anlässlich des Weltkindertags am 20. September den zweiten Zwischenbericht des Monitorings zur Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte in Hessen vorgelegt. Dieser Zwischenbericht hat die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Politik und Bildung im Fokus. Der erste Zwischenbericht mit Schwerpunkt der Bekanntheit von Kinder- und Jugendrechten war im Sommer 2023 erschienen.

Das Kinder- und Jugendrechte-Monitoring ist Teil der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Hessen. Ausgeführt wird es vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR).

Mehr zu dem Thema ist zu finden bei soziales.hessen.de unter dem Stichwort „Kinder- und Jugendrechte“.

Das ist sicher nicht die Mehrheit der Schulen.

Wir haben leider vielerorts ein Umsetzungsdefizit, weil viele Personen, die eigentlich in der Verantwortung stehen, nicht viel über die Kinderrechte wissen. Das gilt auch auf der kommunalen Ebene, wo bislang kaum bekannt ist, dass Kinder die Möglichkeit haben sollten, selbst eine Interessenvertretung zu bilden oder immer dann beteiligt zu werden, wenn es sie betrifft. Da ist noch Aufklärung nötig, denn auch da haben wir wieder das bereits angesprochene Umsetzungsdefizit. Wir haben die Kinderrechte in der Landesverfassung verankert, ebenso in der Hessischen Gemeindeordnung. Es braucht aber Personen, die sie dann auch Wirklichkeit werden lassen.

Was versprechen Sie sich von mehr Beteiligung von Kindern und Jugendlichen?

Es geht nicht um den Effekt, junge Leute mal gefragt zu haben, damit die ein bisschen Demokratie üben können. Es geht auch darum, dass erwachsene Akteure, die in entscheidenden Positionen sitzen, erfahren, was Kindern und Jugendlichen wirklich wichtig ist. Sie sollen deren Perspektive kennenlernen und auch ihre eigenen Ansichten überprüfen. Kinder und Jugendliche sind die Expertinnen ihrer Lebenswelt und also solche unerlässliche Partner:innen. Damit setzen sie die Rechte wirklich um. Und das ist auch ein Gewinn für die Entscheidungsprozesse von Erwachsenen.

Können Kinder, Jugendliche oder deren Eltern die Beteiligung auch einklagen?

Ein individuelles Recht dafür ist bislang nicht vorgesehen. Es gibt aber inzwischen verschiedene Strukturen, zum Beispiel die ombudschaftliche Vertretung für Kinder und Jugendliche. Das sind Beschwerdestellen für Kinder und Jugendliche, die in Einrichtungen der Jugendhilfe aufwachsen und leben. Für alle gibt es solche Möglichkeiten aber leider nicht. Natürlich müsste eine Kommune, die zur Beteiligung der jungen Menschen verpflichtet ist, darlegen, warum sie es nicht tut. Es ist eine kommunale Soll-Bestimmung, Kinder zu beteiligen, wenn es sie betrifft. Wenn eine Kommune davon abweicht, kann dagegen Beschwerde eingelegt werden. Zuerst bei der Verwaltung selbst und dann bis hin zur Kommunalaufsicht.

Was sicher die wenigsten wissen und tun. Kann man sich denn auch an Sie direkt wenden?

Natürlich! Ich werde immer wieder auf Lücken hingewiesen und darauf aufmerksam gemacht, wenn etwas nicht gut funktioniert. Ich selbst bin aber keine Ombudsperson, also keine öffentliche Beschwerdestelle. Gibt es ein strukturelles Problem, kann ich schauen, an welcher Stellschraube man drehen kann. Deshalb bin ich immer dankbar für Hinweise auf strukturelle Probleme. Bei individuellen Angelegenheiten weise ich dann auf die jeweils zuständigen Stellen hin, zum Beispiel auf das Landesjugendamt oder die jeweiligen Ombudsstellen.

Und wie erreicht man Sie am besten?

Einfach über den Instagram-Account @kinderrechte.hessen oder auch über meine Mail-Adresse LBKR@hsm.hessen.de.

Vielen Dank für das Gespräch.

Gerne.

Miriam Zeleke (links im Bild) ist seit März dieses Jahres hessische „Landesbeauftragte für Beteiligung und Förderung von Kindern und Jugendlichen“. Im Oktober 2020 hatte die Erziehungswissenschaftlerin bereits als erste hauptamtliche Kraft die Tätigkeit der Landesbeauftragten für Kinder- und Jugendrechte aufgenommen. Hier ist Zeleke mit Sozialministerin Heike Hofmann (SPF) und Thomas Domnick im Bild.

Kommentare