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Zur Bundestagswahl werden ab Montag in Kassel die Wahlbenachrichtigungen verschickt. Briefwahlbüro im Rathaus soll spätestens am 10. Februar öffnen.
Kassel – Die Benachrichtigungen zur Bundestagswahl werden ab Montag, 13. Januar, an alle rund 135.000 Wahlberechtigten in Kassel versandt. Wer diese bis 1. Februar nicht erhalten hat, sollte sich bei der Wahlbehörde erkundigen, ob eine Eintragung im Wählerverzeichnis vorliegt und sich gegebenenfalls nachtragen lassen.
„Das Briefwahlbüro wird spätestens am 10. Februar eröffnet“, kündigte die Stadt Kassel am Freitag weiter an. Das Briefwahlbüro im Bürgersaal soll dann donnerstags von 9 bis 17 Uhr, freitags bis samstags von 9 bis 14 Uhr geöffnet. Am letzten Öffnungstag (Freitag, 21. Februar) stehe es bis 15 Uhr offen. Wer persönlich wählen möchte – egal ob im Briefwahlbüro oder am Wahlsonntag im Wahllokal – benötige auf jeden Fall seinen Personalausweis oder Reisepass. Die Wahlbenachrichtigung sollte ebenfalls mitgebracht werden.
In ganz Kassel wird es 76 Wahllokale geben
Durch die verkürzten Fristen kann das Briefwahlbüro diesmal voraussichtlich nur zweieinhalb Wochen öffnen. Normalerweise werden dort rund 6000 Briefwahlanträge vor allem von Senioren in sechs Wochen ausgestellt. „Die Kapazitäten im Rathaus wurden ausgeweitet. Trotzdem kann es zu Wartezeiten kommen, wenn viele Wahlberechtigte gleichzeitig ins Briefwahlbüro kommen“, erklärte die Stadt. Die Wahlleiterin Anja Morell und die Vorsitzende des Seniorenbeirats, Helga Engelke, empfehlen daher: „Wählen Sie bitte in Ihrem Wahllokal.“ In ganz Kassel werde es 76 Wahllokale geben. Die Informationen zum Wahllokal befinden sich auf der Wahlbenachrichtigung und sollen ab 17. Februar unter kassel.de/bundestagswahl zu finden sein.
Die Beantragung von Briefwahlunterlagen über den Online-Service (kassel.de/briefwahl) ist für in Deutschland wohnende Wahlberechtigte ab Montag, 13. Januar, möglich. Der Service kann bis 16. Februar genutzt werden, um eine rechtzeitige Zustellung zu ermöglichen. Bei der Beantragung per Mail an briefwahl@kassel.de müssen Name, Geburtsdatum und Anschrift genannt werden. Zudem könnten Briefwahlunterlagen schriftlich (nicht jedoch telefonisch) beantragt werden. Hierzu muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausgefüllt, unterschrieben und im frankierten Umschlag an die Wahlbehörde (Stadt Kassel, Bürgeramt/Wahlen, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel) gesendet werden. Anschließend werden die Wahlunterlagen per Post zugestellt.
Ab Montag gehen in Kassel die Wahlbenachrichtigungen raus
Die Briefwahlunterlagen können auch einer bevollmächtigen Person ausgehändigt werden, wenn dies mit dem Wahlscheinantrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragt wird. Hierzu muss eine schriftliche Vollmacht vorgelegt werden. Eine bevollmächtigte Person darf höchstens für vier Personen die Unterlagen in Empfang nehmen und muss dies schriftlich im Briefwahlbüro erklären. Eine Versendung von Briefwahlunterlagen an Bevollmächtigte ist nach Angaben der Stadt bei Online-Beantragung oder Beantragung per E-Mail nicht möglich, da die Vollmacht im Original vorliegen muss.
Der Versand der Briefwahlunterlagen kann auch bei früherer Beantragung erst im Laufe der sechsten Kalenderwoche erfolgen. „Aufgrund der vorgezogenen Bundestagswahl, haben sich Fristen und Zeitläufe verkürzt, sodass etwa erst am 24. Januar die Wahlausschüsse endgültig über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheiden können“, sagte Wahlleiterin Morell. Erst nach einer Beschwerdefrist von drei Tagen könnten die Stimmzettel gedruckt und dann an die Wahlbehörden versandt werden. (Andreas Hermann)
Der CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz fordert, Straftätern mit doppelter Staatsbürgerschaft den deutschen Pass abzuerkennen. In Hessen leben knapp 300.000 Doppelstaatler.
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