675.000 Männer und Frauen benötigt

Bundestagswahl 2025: Keine Wahl im Norden ohne Wahlhelfer

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Die Bundestagswahl 2025 wurde vorgezogen, was die Organisation in den Kommunen erschwert. Trotz knapper Zeit sind ausreichend Wahlhelfer vorhanden.

Hannover - Die Bundestagswahl 2025 steht vor der Tür. Durch den vorgezogenen Wahltermin, von September auf den 23. Februar, müssen die Städte und Gemeinden umplanen. Sie müssen die Briefwahl organisieren und ausreichend Wahlhelfer für den Wahlsonntag akquirieren. Dies ist alles mit viel Personalaufwand verbunden. Einige Kommunen im Norden stecken dazu noch in den Haushaltsberatungen.

Bundestagswahl 2025: Keine Wahl im Norden ohne Wahlhelfer

Im Norden wie auch im Rest der Republik mussten die Rathäuser mit der verkürzten Frist zu Recht kommen. Nach Recherchen des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (RND) gibt es ausreichend Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025. Deutschlandweit werden rund 675.000 Männer und Frauen benötigt. „Bislang konnten zu jeder bundesweiten Wahl stets ausreichend ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewonnen werden. Die Bundeswahlleiterin geht davon aus, dass das auch bei der Bundestagswahl 2025 der Fall sein wird“, teilt ein Sprecher mit. 

Wähler können auch per Briefwahl ihre Stimmen zur Bundestagswahl 2025 abgeben.

In Bremen sieht „die Lage sehr gut“ aus. Da jedoch erfahrungsgemäß noch Wahlhelfer abspringen und Reservekräfte benötigt werden, „freue man sich auch weiterhin über Anmeldungen“, sagte eine Sprecherin. Gleiches gilt für die Wahllokale in Niedersachsen. Nur in Bundesländern mit Winterferien, wie in Sachsen, ist die Personaldecke noch dünn, so das RND. Der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, André Berghegger, sagt: „Es besteht kein Zweifel daran, dass eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahl gewährleistet werden kann.“

Wahlhelfer für die Bundestagswahl 2025: Das passiert, wenn es zu wenige gibt

Wahlhelfer sorgen für einen reibungslosen Ablauf der Wahl – egal ob Kommunal- oder Bundestagswahl. Sie überprüfen, wer wahlberechtigt ist. Wahlscheine werden geprüft, Stimmzettel ausgegeben und die Urne für den Einwurf freigegeben. Nach der Wahl (ab 18 Uhr) zählen sie die abgegebenen Stimmen aus. Unter Umständen geben Wahlhelfer auch Hilfestellung für Menschen mit Behinderung. In Deutschland ist es Aufgabe der Gemeindebehörden, die Wahlvorstände mit einer ausreichenden Zahl an Wahlhelfern zu besetzen.

Finden Gemeinden und Städte nicht ausreichend Wahlhelfer, haben sie das Recht, Menschen als Wahlhelfer zu berufen. Diese Benennung kann ohne triftigen Grund nicht abgelehnt werden. Nur bei dringenden beruflichen Gründen, Krankheit oder einer Behinderung kann der Aufforderung widersprochen werden, heißt auf den Infoseiten zu den Wahlen.

Für ihren Einsatz in Niedersachsen bekommen die Wahlhelfer ein „Erfrischungsgeld“. So heißt die finanzielle Aufwandsentschädigung.

Rubriklistenbild: © Andree Wächter

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