VonCarolin Gehrmannschließen
Bei der Bundestagswahl 2025 kann per Briefwahl gewählt werden – auch wenn es zeitlich etwas knapper ist als sonst. In Niedersachsen kann man die Wahlscheine schon beantragen.
Niedersachsen – Der Termin zur Bundestagswahl rückt immer näher. Schon am 23. Februar ist es so weit. Wer jetzt schon weiß, dass er an dem Termin verhindert sein wird, zum Beispiel wegen eines Urlaubs, der hat auch die Möglichkeit, seine Stimme per Briefwahl abzugeben. Von dieser Möglichkeit machen immer mehr Menschen Gebrauch. Im Jahr 2021 war die Zahl der Briefwähler auf einem Rekordstand. Aber auch schon davor ging der Trend deutlich nach oben.
Damit mit der Briefwahl alles glattgeht, ist dieses Mal etwas mehr Eile geboten. Denn zwischen Wahltag und der Versendung der Wahlbenachrichtigungen ist wegen des vorgezogenen Termins der Bundestagswahl nicht viel Zeit.
Briefwahl in Niedersachsen – wie man die Wahlscheine schon jetzt beantragt
Auf der Benachrichtigung befindet sich ein QR-Code, mit dem die Unterlagen bestellt werden können. Doch darauf muss man nicht warten. Schon bevor die Benachrichtigung im Briefkasten liegt, können die Wahlscheine für zu Hause beantragt werden, auch in Niedersachsen.
Für die anstehende Wahl ist die Beantragung bereits möglich, seit dem 12. Januar. Denn laut Bundeswahlordnung muss diese Option den Bürgerinnen und Bürgern ab dem 42. Tag vor der Wahl zur Verfügung stehen. Dafür gibt es verschiedene Wege: per Brief oder Postkarte, durch Telefax oder E-Mail. Die Beantragung per Telefonanruf, per SMS oder Messengerdienst (z. B. WhatsApp) ist unzulässig.
In vielen Städten und Gemeinden werden auch extra Online-Portale eingerichtet, über die der Antrag digital übermittelt werden kann, doch dies ist nicht überall der Fall und der Zeitpunkt, wann diese freigeschaltet werden, variiert von Gemeinde zu Gemeinde.
Niedersäschischer Landeswahlleiter: „Kommt dieses Mal auf zügige Mitwirkung der Wähler an“
In der niedersächsischen Landeshauptstadt ist der Online-Dienst bereits seit Montag, 13. Januar, in Betrieb, genau wie in Bremen. Die Stadt Oldenburg schreibt, dass Briefwähler die Unterlagen voraussichtlich ab 1. Februar bis zum 14. Februar auf der Website beantragt werden können.
In der Gemeinde Rotenburg ist der Online-Dienst bereits in Betrieb, er endet außerdem etwas später: am 18. Februar. Dass der Dienst schon einige Tage vor der Wahl schließt, hat logistische Gründe. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass die Unterlagen rechtzeitig postalisch zugestellt werden können – sodass noch genügend Zeit bleibt, sie auch wieder zurückzusenden.
In diesem Jahr komme es besonders auf die „zügige Mitwirkung“ bei der Beantragung, beim Ausfüllen und Zurücksenden der Briefwahlunterlagen an, da der Zeitraum bis zur vorgezogenen Wahl sehr kurz sei. Wer die Unterlagen frühzeitig beantragt, der könne davon ausgehen, dass der Wahlschein bis zum 10. Februar mit der Post verschickt wird, heißt es von Seiten des Niedersächsischen Landeswahlleiters auf Anfrage von kreiszeitung.de.
Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich am 10. Februar verschickt
Innerhalb weniger Tage sollte der Brief dann im Briefkasten liegen. Spätestens am Wahltag, den 23. Februar 2025, 18 Uhr, müssen die Wahlbriefe bei der auf dem Umschlag aufgedruckten Stelle eingehen.
Die Deutsche Post verweist darauf, dass Wahlbriefe, die bis Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung des jeweiligen Briefkastens eingeworfen beziehungsweise in einer Post-Filiale abgegeben werden, rechtzeitig die Wahlämter erreichen. Dafür wurde eine bundesweite Sonderlogistik eingerichtet.
Wer ganz sichergehen will oder den Erhalt der Briefwahlunterlagen per Post nicht abwarten möchte, kann die Briefwahlunterlagen an Ort und Stelle im Wahlamt ausfüllen und den Wahlbrief dort abgeben. Auf diese Weise können zwei Postwege vermieden werden, so die Geschäftsstelle des Landeswahlleiters.
Wer sich noch spontan umentscheidet und trotz beantragter Briefwahl lieber darauf verzichten und stattdessen doch am Wahltag im Wahllokal wählen möchte, der kann das tun. Dafür muss man allerdings der Wahlschein, der den Briefwahlunterlagen beiliegt, und einen Lichtbildausweis ins Wahllokal mitbringen.
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