VonMarcel Priggeschließen
Die Cannabis-Legalisierung ist da, doch nicht überall darf konsumiert werden. Eine inoffizielle Karte zeigt die erlaubten und verbotenen Zonen in Niedersachsen.
Hannover/Bremen – Ab sofort sind Besitz und Anbau von Cannabis für über 18-Jährige legal. Allerdings wird es nicht überall erlaubt sein, sich frei mit einem Joint zu bewegen. Eine Karte zeigt alle Gebiete in Niedersachsen, in denen der Konsum erlaubt oder verboten ist.
Cannabis-Verbots-Zonen: Hier darf in Niedersachsen gekifft werden – und hier nicht
Die Legalisierung von Cannabis bringt jedoch Einschränkungen mit sich, darunter eine Obergrenze für Besitz und Mitnahme. Diejenigen, die darauf hoffen, sich frei mit einem Joint bewegen zu können, werden wahrscheinlich vor allem in den Städten enttäuscht sein. Wenn Minderjährige in der Nähe sind, bleibt der Konsum verboten, ebenso in Fußgängerzonen während des Tages. Der Konsum soll auch nicht in einem Umkreis von 100 Metern um Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Sport- und Spielplätze oder sogenannte Cannabis-Clubs erlaubt sein.
Die Cannabis-Verbotszonen in Niedersachsen: Auf dem Land ist der Konsum weitestgehend erlaubt
Dies schließt bereits viele Orte aus. Die Seite Bubatzkarte.de zeigt jedoch, wo das Kiffen bald legal sein wird. Dabei lässt sich auch die eigene Wohnadresse überprüfen. In Ballungsräumen werden mehr „rote Flecken“ angezeigt als auf dem Land. Bedeutet: An diesen Orten ist der Konsum von Cannabis verboten.
Zoomt man jedoch weiter in die Karte rein – wie beispielsweise ein Ausschnitt der Stadt Oldenburg zeigt – wird deutlich, dass es viele Bereiche gibt, in denen das Kiffen legal werden kann. Die Betreiber der Karte weisen darauf hin, dass das Angebot Fehler enthalten kann. „Jeder ist für sein Handeln selbst verantwortlich. Der Besitz von Cannabis wird erst am 01.04.2024 legal sein.“
Erlaubter Cannabis-Konsum: Bubatzkarte bietet Überblick, ist aber nicht unbedingt vollständig
Das Angebot ist nicht vollständig. In einigen Regionen sind beispielsweise einige Jugendhilfeeinrichtungen nicht verzeichnet, und manchmal fehlen auch Spielplätze. Dies ist beispielsweise im Landkreis Rotenburg der Fall – hier darf nicht überall gekifft werden. Dort gibt es kaum ein Dorf ohne Verbotszone.
Dennoch kann eine solche Karte einen ersten Überblick bieten. Die Bubatzkarte ist von einem Softwareentwickler aus Koblenz programmiert worden, heißt es auf der Internetseite weiter. „Die Karte wurde zunächst aus persönlichem Interesse entwickelt, da es zum Zeitpunkt, als der Gesetzentwurf veröffentlicht wurde, keine Karte existierte.“


