VonMichael Krügerschließen
Die Ausbaupläne für die Windenergie im Landkreis Rotenburg sind „heftig“. Das sagt Landrat Marco Prietz (CDU). Mehr als 10 000 Hektar sollen nach Vorgabe des Landes für Windräder im Kreis bereitstehen. Kein anderer Landkreis in Niedersachsen muss mehr Fläche ausweisen. Die Kriterien dafür sind für Prietz bislang nicht nachvollziehbar.
Rotenburg – Die Nachricht aus Hannover kam in der vergangenen Woche nicht überraschend. Schon im Wahlkampf 2021 hatte Rotenburgs Landrat Marco Prietz (CDU) gesagt, dass das Thema des Ausbaus Erneuerbarer Energien die folgenden Jahre auch für den Landkreis Rotenburg eines der drängendsten sein wird. Die Kreispolitik hatte sich darauf eingestellt und bereits Kriterien für neue Windkraftstandorte im Vergleich zum bestehenden Regionalen Raumordnungsprogramm aufgeweicht.
Als Niedersachsens Klimaschutz- und Energieminister Christian Meyer (Grüne) am Montag vergangener Woche jedoch verkündet hatte, dass kein anderer Landkreis im Land eine größere Vorranggebietskulisse für Windenergieanlagen ausweisen muss als Rotenburg, klappten im Kreishaus erst mal die Kinnladen herunter: 4,89 Prozent des Kreisgebiets als Flächenziel, mehr als 10 000 Hektar des Kreisgebiets. Das ist nicht nur „sehr ambitioniert“, sondern geradezu „heftig“, sagt Prietz. „Ein Wahnsinn.“ Er hält die Energiewende zwar uneingeschränkt für notwendig, nicht nur vor dem Hintergrund des Ukraine-Kriegs, kann aber einige Kriterien der Landesvorgaben nicht nachvollziehen. Sind die etwa auch politisch motiviert?
„Die niedersächsische Tiefebene soll fünf Prozent machen, die Landkreise an der Küste aber nur 0,5 Prozent, obwohl sie bereits viel mehr haben.“ Prietz ist etwas verwundert, möchte aber nicht nur klagen aufgrund der in Aussicht stehenden schwierigen Diskussionen um Windkraftstandorte, die niemand gerne vor der Nase haben möchte. Er möchte Klarheit – nachvollziehbare Kriterien. Die habe Minister Meyer bislang vermissen lassen. Über eine Pressemitteilung und Zusammenfassungen hinaus hätten die Landkreise bislang keine Daten bekommen, wie die beauftragten Fachbüros auf die Zielgrößen gekommen sind. Klar ist allerdings schon jetzt: Weder tatsächliche Windstärken in den Regionen noch bereits bestehende Parks haben eine Rolle gespielt. Es ist bislang reine Mathematik – allerdings mit Ungereimtheiten: In den Landkreisen Friesland oder Aurich beispielsweise, „der Wiege der Windkraft“, liege das Flächenziel bei deutlich unter einem Prozent. Und in Holzminden, dem Wahlkreis von Minister Meyer, liegt das Ziel bei 0,38 Prozent. Für Montag seien die Landräte vom Ministerium zu einer Videokonferenz geladen. Prietz: „Ich möchte ausschließen, dass die Zielvorgaben politisch motiviert sind. Deswegen will ich die Berechnung sehen.“
Egal, wo man im Landkreis steht, wird man künftig ein Windrad sehen können.
Dass in der ganzen Debatte nur um Flächenziele gerungen wird, ist für Rotenburgs Landrat eine weitere „absolute Schwachstelle“. Warum geht es nicht um die Leistung der Windenergieanlagen? Dann könnte auch das Thema Repowering einen größeren Stellenwert einnehmen. Denn dort, wo alte Windräder durch neue, leistungsstärkere ersetzt werden, bräuchten ja nicht unbedingt neue Flächen bebaut werden. Im Landkreis Rotenburg ist das zum Beispiel im Bereich Hassendorf der Fall gewesen. Schon jetzt sei der Landkreis anders als andere Regionen Stromexporteur. 200 Prozent des eigenen Bedarfs erzeuge man hier vor allem über Biogasanlagen und bisherige Windkraftstandorte.
Prietz verspricht aber noch vor Beginn der politischen Diskussion im Landkreis am 1. März im Umweltausschuss des Kreistags, dass man alles dafür tun werde, die Zielvorgaben zu erfüllen. Die seien sehr ambitioniert, „aber ich traue es uns zu“. Um von den bislang 0,9 Prozent der Kreisfläche auf 4,89 Prozent Vorranggebiete Windenergie zu kommen, müssen natürlich bisherige Ausschlusskriterien gestrichen oder Grenzen enger gezogen werden. Vor allem geht es um Abstände zu Wohnbebauung und Schutzgebiete sowie die Mindestgröße der Potenzialflächen. Diese „Kröte“ müssten Anwohner wie Naturschützer schlucken.
Windräder im Teufelsmoor
In Aussicht steht auch eine Auseinandersetzung mit dem Nachbarlandkreis Osterholz: Der muss für sein Flächenziel von 0,95 Prozent wohl nicht mehr viel tun, wird aber womöglich demnächst Windparks im Blickfeld einer historisch bedeutsamen Landschaft haben: Die Geestkante zum Teufelsmoor sieht Prietz nicht mehr als Tabu, der malerische Worpsweder Blick könnte schon bald neue, sich im Wind drehende Facetten bekommen.
Die Ausbaupläne sind andererseits eine Chance für den eher strukturschwachen Landkreis Rotenburg. Bei einer Durchschnittsgröße von rund 100 Hektar könnten rund 100 neue Windparks entstehen – „Investitionen im Milliardenbereich“, sagt Prietz. Davon dürften Bürger über Beteiligungen ebenso profitieren wie Kommunen über Steuereinnahmen. Das sei gewissermaßen eine „Entschädigung für die Einschnitte“ in die Natur. Um dieser Chance bürokratisch nicht im Wege zu stehen, brauche es auch mehr Personal im Kreishaus, so der Landrat. Die Weichen dafür soll neben der Politik eine neu eingerichtete „Taskforce Windenergie“ stellen, in der die Fachleute aus Regionalplanung, Bauen und Naturschutz den Ausbau koordinieren. Die Realisierung „der gewaltigen Ausbauziele“ verankert Prietz aber anders als der Minister etwas ferner in der Zukunft: Ende des Jahrzehnts.
Landkreis weicht Kriterien für Windparks auf
Der Landkreis muss mehr Vorranggebiete für Windenergienutzung schaffen. Nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz, das seit Februar gilt, verpflichtet Deutschland sich, bis 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie an Land auszuweisen. Für Niedersachsen gibt der Bund 2,2 Prozent der Landesfläche vor. Auf Landesebene ist ein „Wind für Niedersachsen Gesetz“ geplant, das wiederum für jeden Landkreis Flächenziele vorgibt, und das schon bis Ende 2026. Nach der Analyse durch Fachbüros für das Ministerium liegt der Landkreis Rotenburg mit 4,89 Prozent seiner Fläche für Windenergie landesweit an der Spitze. Die Zielvorgabe entspricht 10 135 Hektar. Dafür müssen die bisher gültigen Kriterien zur Ausweisung für die Vorranggebiete Windenergie aufgeweicht werden. Bereits im Umweltausschuss Ende August ist die Kreispolitik das angegangen, sie war damals aber von einem deutlich niedrigeren Ziel ausgegangen. Also muss nachgebessert werden, das soll am 1. März im Umweltausschuss geschehen. Zentrale Änderungen betreffen jetzt:
‒ Reduzierung des Abstands zu Wohngebäuden auf 800 Meter;
‒ geringere Abstände zu Schutzgebieten: 800 Meter zum EU-Vogelschutzgebiet „Moore bei Sittensen“, 300 Meter zu FFH-Gebieten, 200 Meter zu Naturschutzgebieten;
‒ Windkraft auch in Waldflächen möglich, nicht aber in Vorranggebieten Wald;
‒ Windkraft auch an der Geestkante zum Teufelsmoor möglich;
‒ Vorranggebiete müssen nur noch 25 Hektar groß sein, Flächen mit Abständen von weniger als 500 Meter werden zusammen betrachtet, Kreisgrenzen spielen keine Rolle mehr.

