- VonEric Schumacherschließen
Die Grundsteuerreform sorgt ab 2025 für eine veränderte Grundbesitz-Berechnung und für neue Hebesätze. Für einige Eigentümer droht eine deutlich veränderte Steuerlast. Weitere Erhöhungen können folgen.
Rethem – Die Grundsteuer wird sich im kommenden Jahr ändern. Das geht aus der Grundsteuerreform hervor, die ab 2025 im ganzen Bundesgebiet umgesetzt wird. Durch diese Reform kann es mitunter individuell zu einer stark veränderten Steuerlast kommen, für einige steht eine Entlastung an, andere wiederum haben mit einer höheren Belastung zu rechnen. Aufgrund neu ermittelter Grundwerte verändern sich die bisherigen Hebewerte. In Häuslingen deutet sich zudem die erste Erhöhung der Hebesätze seit 15 Jahren an.
Veränderte Berechnung des Grundbesitzes
Den Hebesatz legen die Gemeinden fest, um den Wert zu bestimmen, den jeder Grundstückseigentümer vierteljährlich an Grundsteuer zu zahlen hat. Der Hebesatz gilt für alle Einwohner einer Gemeinde gleich und wird mit dem Grundbesitz-Wert eines Eigentümers multipliziert. Dieser Wert des Grundbesitzes wird vom Finanzamt individuell für jedes Grundstück ermittelt.
Genau an dieser Stelle setzt die Grundsteuerreform an.
Zusammensetzung der Grundsteuer
Grundsteuer = Wert des Grundbesitzes x Hebesätze
Das derzeitige Errechnungs-System stammt aus dem Jahr 1964 und bewertet die Grundstücke nach dem Wert, den die Grundstücke und Gebäude nach den Kriterien haben, die aus dieser Zeit stammen. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Berechnungssystem 2018 für verfassungswidrig erklärt, weil es gleichartige Grundstücke anders behandle. Das neue System soll auf einem sogenannten Flächen-Lage-Modell basieren. Faktoren wie die Fläche des Grundstückes, die Fläche, die als Wohnfläche genutzt wird, die Nutzung der Immobilie oder der Bodenrichtwert spielen dabei eine Rolle.
Die Hebesätze werden aufkommensneutral angepasst
Die Hebesätze sollen von den Gemeinden zunächst aufkommensneutral angepasst werden. Das bedeutet, dass die Summe der Grundsteuereinnahmen, die die Gemeinden nach der Steuerreform einnehmen, den aus dem Vorjahr entsprechen. Weil jedoch die Werte der Grundbesitze nach der Reform stark verändert sein können, kann in einzelnen Fällen auch die Summe, die an Grundsteuer gezahlt werden muss, stark von dem Wert der Vorjahre abweichen.
Entwürfe der neuen Hebesätze stehen in den kommenden Ratssitzungen auf der Tagesordnung. Bei allen Gemeinden wird voraussichtlich eine Reduzierung der Prozentsätze bewirkt.
Weil die Einkommenssumme für die Gemeinden gleich bleibt, ist davon auszugehen, dass die Summe der Grundbesitz-Werte recht deutlich gestiegen ist. Anzunehmen ist, dass vor allem einzelne Eigentümer die Kassen stärker füllen werden.
Hebesätze der Gemeinden ab 2025
Böhme: 214 (vorher 450)
Frankenfeld: 249 (vorher 325)
Rethem: 343 (vorher 500)
Häuslingen: 213 (vorher 420)
So sieht die Beschlussvorlage in Böhme eine Reduzierung von 450 auf 214 Prozent vor. In Frankenfeld soll von 325 auf 249 und in Rethem von 500 auf 343 reduziert werden. Auch in Häuslingen geht der Hebesatz mit dem Beschluss von 420 auf 213 Prozent runter.
„Das alte Berechnungssystem war keine zeitgemäße Bewertung mehr. Viele vergleichbare Objekte lagen darin oft überraschend weit auseinander“, sagt der stellvertretende Bürgermeister Thorsten Gudehus. „Es ist logisch, dass diejenigen, die jetzt deutlich mehr zahlen müssen, nicht erfreut darüber sein werden. Weil die Kriterien, auf denen die Berechnungen beruhen, aber lange veraltet waren, haben diejenigen aber oftmals deutlich weniger gezahlt, als viele Eigentümer mit neuerem Grundbesitz.“
„Es ist logisch, dass diejenigen, die jetzt deutlich mehr zahlen müssen, nicht erfreut darüber sein werden.
Das neue System sei leichter nachvollziehbar, weil es sich an der Größe der Fläche orientiert. Gleichzeitig erkennt Gudehus mögliche Defizite an: „Grundstücke mit vergleichbarer großer Grundstücks- und Wohnfläche zahlen demnächst ähnlich viel, obwohl die Baujahre weit auseinander liegen können und so auch der tatsächliche Wert abweichen kann.“ Doch man müsse als Staatsführung eben einen pragmatischen Weg finden, für alle Eigentümer eine Steuer zu erheben. „Das neue System ist da schon fairer als das vorherige.“
Räte warten für die Erhöhung der Hebesätze auf die konkreten Haushalts-Zahlen
Schluss ist an dieser Stelle aber nicht. Es besteht die Möglichkeit, dass die Gemeinden die Hebesätze nachträglich ein weiteres Mal anpassen, um die eigene Finanzierung sicherzustellen. Das wird etwa in der Gemeinde Häuslingen der Fall werden. Bürgermeister Cort-Brün Voige sprach auf Anfrage von einer „deutlichen Erhöhung, die getroffen werden muss“.
Das sei darauf zurückzuführen, dass sowohl die Samtgemeinde- als auch die Kreisumlage steigen werden, um Projekte wie die Heidekreisklinik zu finanzieren, als auch die Kita in Häuslingen zu versorgen sei. „Hierbei geht es nicht darum, mehr Geld einzunehmen, sondern nur das zu decken, was wir zu leisten haben“, betont Voige. Der Plan sei es, die Hebesätze um mindestens 25 Prozent zu erhöhen.
Der Grund, warum die Anpassung der Hebesätze in zwei Schritten geschieht, ist, dass die Gemeinden auf die Haushaltszahlen für das kommende Jahr warten. Sie sind nötig, um einzuschätzen, wie hoch die Anpassungen sein müssen. Möglich ist auch, dass weitere Gemeinden diesen Schritt gehen, nachdem die Haushaltszahlen vorliegen. Konkretes gibt es bislang aber nicht. Änderungen in den Hebesätzen müssen jedoch bis zum 30. Juni geschehen. Ziel der Verwaltung ist es, die Haushalte bis Februar vorlegen zu können.