VonFabian Raddatzschließen
In Niedersachsen und Bremen gelten zu Silvester weitgehend die gleichen Regeln wie im Vorjahr. Doch in einigen Städten gibt es noch Unklarheiten.
Hannover/Bremen – Die Vorschriften für das Silvesterfeuerwerk in Niedersachsen und Bremen bleiben dieses Jahr weitgehend bestehen. Dies geht aus einer Umfrage der Deutschen Presse-Agentur hervor. Allerdings ist noch nicht in jeder Stadt klar, wo das Zünden von Raketen und Böllern erlaubt ist und wo nicht. Für das private Feuerwerk zu Silvester gelten strikte Regeln.
In allen Städten besteht grundsätzlich ein Feuerwerksverbot in der Nähe von besonders sensiblen Orten. Dies ist gesetzlich festgelegt. Dazu gehören Fachwerk- oder Reetdachhäuser sowie Einrichtungen wie Schulen, Kirchen, Kindergärten und Altenheime. „Es ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern einzuhalten“, erklärte eine Sprecherin der Stadt Oldenburg. Zusätzlich gibt es in einigen Städten noch strengere Regelungen. Wer dagegen verstößt, muss laut der Stadt Hannover mit einem Bußgeld von in der Regel mindestens 200 Euro rechnen.
Böllern an Silvester: Ordnungsamt kontrolliert erstmals in Hannover
In der Landeshauptstadt Niedersachsens ist das Abfeuern von Böllern in der Silvesternacht in großen Teilen der Innenstadt untersagt, beispielsweise im Bahnhofsbereich, am Opernplatz, Kröpcke oder dem Steintor. Die Polizei und erstmals auch das Ordnungsamt werden die Einhaltung der Regeln überwachen, teilte die Stadt Hannover mit. Zudem sollen die in den Verbotszonen liegenden Gastronomiebetriebe und Bars im Voraus informiert werden und ihre Gäste auf das Verbot hinweisen.
„Das Ausmaß der Gewalt, welches wir in den letzten Jahren, insbesondere auch gegen Rettungs- und Einsatzkräfte beobachtet haben, ist erschreckend“, äußerte der stellvertretende Polizeipräsident von Hannover, Thorsten Massinger. Aufgrund gefährlicher Situationen mit Böllern und Raketen besteht in der Innenstadt von Hannover seit 2018 ein Feuerwerksverbot zu Silvester.
Am Rathaus in Bremen gilt Böller-Verbot
In Bremen ist es wie im Vorjahr im Umkreis von 150 Metern um das Bremer Rathaus untersagt, Feuerwerk zu zünden. Das Gebäude ist ein Unesco-Weltkulturerbe mit großflächig bemalten Holzdecken und Holzschnitzereien. Brände könnten erhebliche Schäden verursachen. Gleiches gilt für das bei Touristen beliebte Schnoorviertel in der Altstadt mit Fachwerk-Häusern. Dort wurden bei vielen Gebäuden Naturbaustoffe verwendet, die leicht entflammbar und schützenswert sind, wie das Innenressort mitteilte.
Auch an der Schlachte, einer historischen Uferpromenade an der Weser mit vielen Lokalen, soll es in der Silvesternacht ein Verbot für Böller und Raketen geben. „Denn in diesem Bereich gab es während der Silvesterfeiern in früheren Jahren viele gefährliche Situationen im Zusammenhang mit Feuerwerk und großen Menschenansammlungen“, teilte eine Sprecherin des Innenressorts mit. In Bremen sollen Polizei- und Ordnungsamtseinsatzkräfte überprüfen, ob die Verbote eingehalten werden. Bei Verstößen drohen teils hohe Bußgelder.
Verbot in Göttinger Altstadt: Braunschweig plant noch
In Göttingen bleibt die Regelung zu Silvester unverändert, wie ein Stadtsprecher mitteilte. Demnach soll wie in den vorherigen Jahren auch dieses Mal ein Zündverbot für Feuerwerkskörper in der historischen Altstadt gelten. Das Verbot gilt speziell für den von den Wallanlagen umgebenen Innenstadtbereich sowie einen Großparkplatz an der Stadthalle. Auch auf dem Wall selbst dürfen zum Jahreswechsel keine Böller und Raketen abgefeuert werden.
In Braunschweig, der zweitgrößten Stadt Niedersachsens, sind die Überlegungen laut einem Verwaltungssprecher noch nicht abgeschlossen. „In der Vergangenheit war das Abbrennen von Feuerwerk im Bereich der Bohlweg-Kolonnaden nicht erlaubt“, sagte er. Es könnte gut sein, dass dies auch dieses Jahr wieder so festgelegt wird.
In Oldenburg und Wolfsburg gelten keine besonderen Einschränkungen fürs Böllern an Silvester
In Oldenburg sind bisher keine besonderen Einschränkungen beim Silvesterfeuerwerk vorgesehen. Die Stadtverwaltung sieht derzeit keine Notwendigkeit für Einschränkungen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus. Ähnlich sieht es in Wolfsburg aus. Laut einer Stadtsprecherin bedarf es für ein – räumlich begrenztes – Verbot einer besonderen Gefahrenlage. Nach aktueller Gesetzeslage gibt es für ein stadtweites Feuerwerksverbot im Zeitraum vom 31. Dezember bis zum 1. Januar jedoch keine rechtliche Grundlage, fügte die Stadtsprecherin hinzu.
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